Vereinte Nationen (UNO)

Die Vereinten Nationen (UNO) setzen sich für die "Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ein" (Art. 1 und 55 lit. c UNO-Charta). Sie fördern die Verbesserung des Lebensstandards, der Vollbeschäftigung und die Voraussetzung für wirtschaftliche und sozialen Fortschritt und Aufstieg (Art. 55 lit. a UNO-Charta). Auf dieser Basis verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

 

Eine besondere Bedeutung kommt der UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) zu. Diese wurde 2006 von der UNO Generalversammlung verabschiedet. 2008 ist sie in Kraft getreten und wurde seitdem von vielen Staaten unterzeichnet und ratifiziert. Die Behindertenrechtskonvention konkretisiert die allgemeinen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Sie stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

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