Vereinte Nationen (UNO)

Erlasse

Im Rahmen der UNO wurde seit den 60er-Jahren acht Kernabkommen im Bereich des Menschenrechtsschutzes verabschiedet, die auch vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung Schutz gewährleisten. Schlusspunkt bildet die 2006 verabschiedete UNO-Konvention zur Förderung und zum besseren Schutz der Rechte behinderter Menschen.

Der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderung findet sich in folgenden Regelwerken:

 

Kernabkommen:

Behindertenrechtskonvention (vom 6. Dezember 2006): Sie präzisiert auf umfassende Art und Weise die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Pakt über bürgerliche Rechte (vom 16. Dezember 1966): Er beinhaltet ein selbständiges Diskriminierungsverbot (Art. 26) und ein Diskriminierungsverbot im Rahmen bürgerlicher und politischer Rechte (Art. 2 Abs. 2).


Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (vom 16. Dezember 1966): Diskriminierungsverbot im Rahmen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte (Art. 2 Abs. 2).


Kinderrechtskonvention (vom 20. November 1989): Sie umfasst in Art. 2 Abs. 1 ein implizites Verbot der Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen.

Wanderarbeiterkonvention (vom 18. Dezember 1990): Artikel 7 gewährleistet Wanderarbeitern Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Behinderung wird zwar nicht explizit erwähnt, fällt aber unter den Begriff des "sonstigen Status" in Art. 7.

Folterkonvention (vom 10. Dezember 1984): Sie verpflichtet die Staaten, Menschen auf umfassende Art und Weise vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu schützen.

 

Weitere (unverbindliche) Standards:

Allgemeine Empfehlung Nr. 18 des Ausschusses für die Rechte der Frau (von 1991) betreffend Frauen mit Behinderung (in englisch)

 

Allgemeine Empfehlung Nr. 5 des Ausschusses für soziale. wirtschaftliche und kulturelle Rechte (von 1994) betreffend Menschen mit Behinderung (in englisch)

 

Allgemeine Bemerkung Nr. 9 des Ausschusses für die Rechte des Kindes (von 2006) betreffend die Rechte von Kindern mit Behinderung (in englisch)

 

Allgemeine Bemerkung Nr. 20 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (von 2009) betreffend Nichtdiskriminierung bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (Art. 2 Abs. 2 UNO Pakt I)

Hintergrundinformationen

Die folgenden Dokumente geben Ihnen einen vertiefenden Einblick in das Rechte der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Standard Regeln zur Förderung Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen - "The Special Rapporteur's Global Survey on the implementation of the Standard Rules" (Bericht von 2006 des Sonderberichterstatters im Bereich Behinderung).

Weltaktionsprogramm zugunsten von Menschen mit Behinderungen (Bericht des UNO-Generalsekretärs von 2005).

Dokumente rund um die Behindertenrechtskonvention finden Sie hier.

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