Einbürgerung/Aufenthalt

Bundesgericht

Einbürgerungsverweigerung unzulässig (Urteil vom 16. Dezember 2008, 1D_19/2007 = 135 I 49):

Ausgehend vom Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich (Urteil des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007, VB.2006.00459), welches die Verweigerung der Einbürgerung einer jungen Frau mit geistiger Behinderung durch den Gemeinderat wegen fehlender "wirtschaftlicher Selbsterhaltungsfähigkeit"  gestützt hatte, entschied das Bundesgericht zu Gunsten der Frau. Das Bundesgericht gewichtet die Interessen der jungen, geistig behinderten Gesuchstellerin auf Nichtdiskriminierung höher als die rein finanziellen Interessen der Gemeinde, die Übernahme der Sozialhifekosten nach der Einbürgerung zu verhindern.

Ablehnung der Einbürgerung u.a. wegen Invalidität (Urteil vom 7. Juni 2007, 1P.760/2006):

Obwohl die Invalidität bei der Abweisung des Einbürgerungsgesuches eine Rolle gespielt habe, sei letztlich die Frage des Wohnsitzes im Vordergrund gestanden, so das Bundesgericht in seiner Begründung.

Aufenthaltsbewilligung und Behinderung (Urteil vom 11. September 2000, BGE 126 II 377):

Das Gericht prüft, ob die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung eines Mannes, der aufgrund einer Hirnblutung nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, u.a. gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstösst.

Kantonale Gerichte

Nichteinbürgerung wegen IV-Rente (Urteil aus dem Kanton FR vom 6. März 2008, 1A 2007-93):

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