Dienstleistungen

Bundesgericht

Verweigerung einer Spitalzusatzversicherung (Urteil des Bundesgerichts vom 1. Juni 2006, 5P.97/2006):

Das Gericht stellte fest, dass das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot im Rahmen einer Spitalzusatzversicherung nicht zur Anwendung gelangt, hingegen ein Angebot im Sinne einer Dienstleistung Privater gemäss Art. 6 BehiG darstellt.

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