Bau

Bundesgericht

Zugänglichkeit einer Kapelle (Urteil vom 10. Juni 2011, 1C_394/2010):

Das Gericht hatte im Rahmen eines Umbaus einer Kapelle im Kanton Jura verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen: Zugänglichkeit, Denkmalschutz, Kosten und Durchführung von Kultushandlungen.

Bauliche Gestaltung des Strassenraums (Urteil vom 24. November 2009, 1C_280/2009):

Beim Projekt Seefeldstrasse Zürich wurden ertastbare Randabschlüsse bei Veloauffahrten und Trottoirüberfahrten sowie eine ertastbare Kennzeichnung der Trottoirüberfahrten gefordert.

Geltungsbereich des BehiG bei Umbauten (Urteil vom 9. Juli 2008, 1C_48/2008 = 134 II 249):

Das Gericht befasst sich mir der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen von Teilumbauten eines Mineralheilbades das Behindertengleichstellungsgesetz auch bei anderen Gebäudeteilen zur Anwendung gelangt.

Übernahme Umbaukosten durch die IV (Urteil des Bundesgerichts vom 6. März 2008, I 725/06 = 134 I 105):

Das Bundesgericht erkennt in der Ablehnung der Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau des Hauses des Vaters des Beschwerdeführers eine Verletzung des Grund- und Menschenrechts auf Familienleben.

Anwendbarkeit des BehiG bei kantonalen Bauten (Urteil vom 20. Dezember 2005, BGE 132 I 82):

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Behindertengleichstellungsgesetz bei kantonalen Bauten nur zur Anwendung gelangt, wenn ein kantonaler Umsetzungserlass vorliegt. Das Gericht begründet dies mit der fehlenden verfassungsmässigen Zuständigkeit des Bundes.

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