Rechtsprechung Schweiz

Wer einen Rechtsverstoss begeht, kann vor Gericht oder bei einer Verwaltungsbehörde eingeklagt werden. Über den Einzelfall hinaus sind Gerichtsentscheide zudem für die Konkretisierung des Behindertengleichstellungsrechts wichtig. Insbesondere die Urteile des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der oberen kantonalen Gerichte haben hohes Gewicht und sind deshalb von besonderem Interesse. Hier finden Sie sämtliche relevanten Bundesgerichtsentscheide sowie weitere ausgewählte Urteile von Bedeutung.

Bundesgerichtsurteile

Seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung (BV) am 1.1.2000 sowie des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen am 1.1.2004 entschied das Bundesgericht in rund 15 Fällen zu folgenden Themen:


Integrative Beschulung I (Urteil vom 16. August 2007, 2C_187/2007):

Das Gericht äussert sich im Zusammenhang des Schulzuweisungsentscheides eines behinderten Kindes zur Bedeutung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots, des Anspruchs auf Grundschulunterricht sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Integrative Beschulung II (Urteil vom 24. November 2004, BGE 130 I 352):

Ausführungen des Gerichts zur Bedeutung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbotes und des Anspruches auf Grundschulunterricht im Zusammenhang mit einer Beschulung eines Kindes mit relativ schwerer Mehrfachbehinderung.

"Geeignetheit" des Schulunterrichts (Urteil des Bundesgerichts vom 19 Dezember 2003, 2P.142/2002):

Das Gericht hat über die Frage zu befinden, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für eine Privatschule übernommen werden müssen, die nach Meinung der Eltern geeigneter ist als die öffentliche Schule.

Keine Herabsetzung von Prüfungsanforderungen (Urteil des Bundesgerichts vom 18. Oktober 2002, 2P.140/2002):

In Urteil klärte das Bundesgerichts, ob bei einer Aufnahmeprüfung an eine Mittelschule die Zulassungsanforderungen herabzusetzen sind.

Übernahme Umbaukosten durch die IV (Urteil des Bundesgerichts vom 6. März 2008, I 725/06 = 134 I 105):

Das Bundesgericht erkennt in der Ablehnung der Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau des Hauses des Vaters des Beschwerdeführers eine Verletzung des Grund- und Menschenrechts auf Familienleben.

Verweigerung einer Spitalzusatzversicherung (Urteil des Bundesgerichts vom 1. Juni 2006, 5P.97/2006):

Das Gericht stellte fest, dass das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot im Rahmen einer Spitalzusatzversicherung nicht zur Anwendung gelangt, hingegen ein Angebot im Sinne einer Dienstleistung Privater gemäss Art. 6 BehiG darstellt.

Übernahme Dolmetschkosten durch IV (Urteil des Bundesgerichts vom 18. August 2005, I 68/02):

Ein aufgrund einer akuten Meningitis hörbehinderter Mann beantragte bei der IV die Kostenübernahme einer Gebärdendolmetscherin für seine theologische Zusatzausbildung

Übersetzungsgerät für Autisten (Urteil des Bundesgerichts vom 30. September 2004, BGE 131 V 9):

Zur Frage der Konformität des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) mit Art. 8 Abs. 2 und 4 BV sowie mit dem BehiG.

Ausschluss Minderjähriger vom Hilfsmittelanspruch (Urteil vom 22. Mai 2000, BGE 126 V 70):

Entscheid zur Konformität der Ziffer 10.05 HVI-Anhang (Ansprucherfordernis der Volljährigkeit) mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung (Art. 8 Abs. 2 BV).

Geltungsbereich des BehiG bei Umbauten (Urteil vom 9. Juli 2008, 1C_48/2008 = 134 II 249):

Das Gericht befasst sich mir der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen von Teilumbauten eines Mineralheilbades das Behindertengleichstellungsgesetz auch bei anderen Gebäudeteilen zur Anwendung gelangt.

Anwendbarkeit des BehiG bei kantonalen Bauten (Urteil vom 20. Dezember 2005, BGE 132 I 82):

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Behindertengleichstellungsgesetz bei kantonalen Bauten nur zur Anwendung gelangt, wenn ein kantonaler Umsetzungserlass vorliegt. Das Gericht begründet dies mit der fehlenden verfassungsmässigen Zuständigkeit des Bundes.

Ablehnung der Einbürgerung u.a. wegen Invalidität (Urteil vom 7. Juni 2007, 1P.760/2006):

Obwohl die Invalidität bei der Abweisung des Einbürgerungsgesuches eine Rolle gespielt habe, sei letztlich die Frage des Wohnsitzes im Vordergrund gestanden, so das Bundesgericht in seiner Begründung.

Aufenthaltsbewilligung und Behinderung (BGE 126 II 377):

Das Gericht prüft, ob die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung eines Mannes, der aufgrund einer Hirnblutung nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, u.a. gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstösst.

Recht eines behinderten Kindes auf Anhörung (Urteil vom 1. Juni 2005, BGE 131 III 535):

Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob im Rahmen des zu beurteilenden Ehescheidungsverfahrens dem gemeinsamen geistig behinderten Kind ein Anspruch auf Anhörung zusteht (gemäss Art. 144 Abs. 2 ZGB).

Einbürgerungsverweigerung unzulässig (Urteil vom 16. Dezember 2008, 1D_19/2007):

Das Bundesgericht gewichtet die Interessen der jungen, geistig behinderten Gesuchstellerin auf Nichtdiskriminierung höher als die rein finanziellen Interessen der Gemeinde, die Übernahme der Sozialhifekosten nach der Einbürgerung zu verhindern.

Ungleichbehandlung zwischen zwei Behindertengruppen (Urteil vom 16. Mai 2001, BGE 127 V 121):

Das Gericht hatte die Tragweite vom verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) im Falle einer Ungleichbehandlung zwischen zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen zu beurteilen.

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts

Bis anhin hatte das Bundesverwaltungsgerichts zwei Mal über Fragen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu befinden.

Fürsorgepflicht für den Bund als Arbeitgeber (Urteil vom 28. April 2008, A-6550/2007)

Das Bundesverwaltungsgericht bestimmte in diesem Entscheid die Fürsorgepflichten des Bundes als Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung.

Anpassungen bei der Maturitätsprüfung (Urteil vom 15. Juli 2008, B_7914/2007):

Das Gericht befasst sich eingehend mit den rechtlichen Grundsätzen zur Pflicht des Ausgleiches behinderungsbedingter Benachteiligungen im Rahmen von Prüfungssituationen.

Besprechung des Urteils (Kurt Pärli, Andreas Petrik)

Perronkante Bahnhof Walenstadt (Urteil vom 19. November 2008, A-7569/2007):

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Wesentlichen zu prüfen, ob die Perronkante betreffend die Sanierung des Mittelperrrons des Bahnhof Walenstadtes (SG) zu niedrig geplant ist.

Kantonale Gerichte

Aufgrund der potenziellen Fülle von Gerichtsurteilen aus den Kantonen ist es Égalité Handicap nicht möglich, alle Urteile zu dokumentieren. Im Folgenden listen wir einzelne ausgewählte Entscheide oberer kantonaler Instanzen und die Zusammenfassungen auf.

Keine Anhebung von Prüfungsnoten (Urteil Kanton Zürich vom 25. Juni 2008, VB.2007.00564):

Das Urteil befasst sich mit der Frage behinderungsbedingter Prüfungsanpassungen.

Nichteinbürgerung wegen IV-Rente (Urteil aus dem Kanton FRB vom 6. März 2008, 1A 2007-93):

Einbürgerungsverweigerung wegen geistiger Behinderung (Urteil des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007, VB.2006.00459):

Einer jungen Frau mit geistiger Behinderung wurde die Einbürgerung wegen fehlender "wirtschaftlicher (Selbst-)Erhaltungsfähigkeit" verweigert. Das kantonale Verwaltungsgericht stützt diesen Entscheid.

Integrative Beschulung (Urteil des Kantonsgerichts Zürich, VB.2006.00450):

design konzept: cobin media php code: ibrows