Rechtsgrundlagen zum Thema Öffentlicher Verkehr

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs finden neben den Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), noch jene der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) und der Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) Anwendung. Zweck dieser Bestimmungen ist die Anpassung des öffentlichen Verkehrsnetzes an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Dies umfasst insbesondere Fahrzeuge, Billettautomaten,  Kundeninformationssysteme und Gebäude. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die geltenden Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht die Beseitigung von Benachteiligungen im öffentlichen Verkehr vor. Bauten, Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs sind im Geltungsbereich des BehiG so auszugestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung ohne erschwerende Bedingungen benutzt werden können. Die Regelungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs sind ein Kernstück des BehiG. Dadurch wurde die Entwicklung eines behindertengerechten Öffentlichen Verkehrs in der Schweiz stark beschleunigt. Dennoch gibt es bedeutende Umsetzungsschwierigkeiten. Dazu gehören: zahlreiche und teilweise erhebliche Defizite bei der konkreten Ausgestaltungen der Infrastruktur, der hohe Komplexitätsgrad der Rechtserlasse zum öffentlichen Verkehr, die langen Umsetzungsfristen von 10 bzw. 20 Jahren, sowie die grosse Unsicherheit, ob die notwendigen Anpassungen überhaupt im Rahmen der geltenden Umsetzungsfristen realisiert werden können. Schliesslich zeigen sich insbesondere im Bereich des Flugverkehrs im Zusammenhang mit der Beförderung und den Hilfeleistungen bedeutende Rückstände im Vergleich zum Schienen- und Busverkehr.

Die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) umschreibt in grober Form, was "behindertengerechter öffentlicher Verkehr" überhaupt heisst: Bahnen, Busse, Trams, Schiffe und Seilbahnen müssen grundsätzlich für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Zudem hält die VböV die Finanzierungsmodalitäten für die Umsetzung fest. Die Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) enthält in detaillierter Form die allgemeinen behindertenrelevanten technischen Vorgaben.

Im Flugverkehr gilt seit dem 1. November 2009 die EG-Verordnung über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderung und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, die Vorschriften und Ansprüche zur Verhinderung der Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung bei Reisen mit Flugzeugen in einem hohen Detaillierungsgrad regelt.

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