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Newsletter Égalité Handicap Juni 2011

Liebe Leserin,
lieber Leser
Der monatliche Newsletter von Égalité Handicap enthält aktuelle Informationen zur Tätigkeit der Fachstelle und zu Entwicklungen im Behindertengleichstellungsrecht.
FOCUS Nr. 4 (Juni 2011)
Die neue FOCUS Ausgabe vermittelt unter anderem einen kurzen Überblick über die Resultate der Vernehmlassung zur UNO Behindertenrechtskonvention, präsentiert neue Entscheide des Bundesgerichts in den Bereichen Bildung und Steuern sowie eine neue Studie der Eidgenössischen Finanzkontrolle betreffend der (Nicht-)Einhaltung der BehiG Verpflichtungen durch den Bund als Arbeitgeber.
Ein Einblick in die alltäglichen Benachteiligungen, mit welchen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind, ermöglicht die Darstellung ausgewählter Fälle aus der Praxis von Égalité Handicap.
Ein Gastbeitrag informiert zudem über eine laufende Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Der Schweiz wird indirekte Diskriminierung aufgrund einer Behinderung durch die Berechnungsmethoden der Invalidität vorgeworfen.
Aktuelle Ausgabe FOCUS Nr. 4 Juni 2011
Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme im Öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat verzichtet darauf, die Fristen des BehiG zur Anpassung des öffentlichen Verkehrs zu verlängern.
Der Bundesrat hatte geplant, die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern. In seiner Antwort auf eine Motion von Frau Nationalrätin Kiener Nellen hat sich der Bundesrat nun am 6. Juni 2011 doch bereit erklärt, auf diese Fristverlängerung zu verzichten. Er sieht vor, die Frage der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Rahmen der Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) zu behandeln. Dabei sollen Optionen geprüft werden, die eine zeitgerechte und mit anderen Massnahmen optimal koordinierte Umsetzung der Vorgaben des BehiG ermöglichen.
Zur Motion...
BehiG findet auf kantonale Bildungsangebote keine Anwendung
Das Bundesgericht bestätigt die neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Zürich, wonach das BehiG auf kantonale Bildungsangebote nicht anwendbar ist.
Wegen der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantone kann das BehiG auf kantonale Bildungsangebote - so zum Beispiel wie im konkreten Fall auf eine kantonale Universität - nicht Anwendung finden. Hingegen findet das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV Anwendung, welches für den Bildungsbereich anhand des BehiG konkretisiert werden kann. Dieses Urteil wird in der neuen FOCUS Ausgabe, welche Ende Juni 2011 herauskommen wird, präsentiert.
Zum Entscheid...
Weltbericht betreffend Behinderung zum ersten Mal veröffentlicht
Am 9. Juni 2011 haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erstmals einen Weltbericht betreffend Behinderung veröffentlicht.
Durch ein paar Worte des Astrophysikers und Betroffenen Stephen Hawkings eingeleitet, unterstreicht dieser Bericht, dass Menschen mit Behinderung in der Regel eine schlechtere Gesundheit haben, weniger gut ausgebildet sind sowie mehr von Armut betroffen sind, als Personen ohne Behinderung. Diese Situation ist vor allem Folge der mangelnden Zugänglichkeit von Dienstleistungen sowie zahlreicher Barrieren im Alltag. Der Bericht stellt die zur Verfügung stehenden Daten dar betreffend sinnvolle Massnahmen zur Beseitigung dieser Barrieren, insbesondere im Bereich der Bildung und des Erwerbs. Er endet mit konkreten Massnahmen, welche den Regierungen und ihren Partnern empfohlen werden.
Bericht auf französisch
Bericht auf englisch
Bundesgericht betreffend abzugsfähige behinderungsbedingte Kosten
In einem Urteil 2C_258/2010 vom 23. Mai 2011 hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzt, inwiefern Reisekosten für einen Aufenthalt am Meer als behinderungsbedingte Kosten im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. hbis Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können.
Das Bundesgericht hält in diesem Urteil fest, dass Kuraufenthalte als Massnahme zur Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit zwar durchaus in Betracht kommen und somit als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden könnten. Im konkreten Fall hätte jedoch der behandelnde Arzt lediglich bescheinigt, dass der Beschwerdeführer, welcher eine volle IV-Rente bezieht, an chronischem Asthma leide und sich deswegen möglichst oft am Meer aufhalten solle. Erforderlich sei aber, dass der Kuraufenthalt konkret ärztlich verordnet sei. Eine allgemeine, zeitlich unbeschränkte Empfehlung, sich möglichst oft am Meer aufzuhalten, könne nicht als ärztliche Verordnung einer Heilmassnahme qualifiziert werden. Die fraglichen Transportkosten seien somit von der kantonalen Behörde zu Recht nicht zum Abzug zugelassen worden.

