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Newsletter Égalité Handicap Oktober 2011

Liebe Leserin,
lieber Leser
Der monatliche Newsletter von Égalité Handicap enthält aktuelle Informationen zur Tätigkeit der Fachstelle und zu Entwicklungen im Behindertengleichstellungsrecht.
Hochschulgesetzgebung schwach aufgestellt
In der Herbstsession hat das Bundesparlament das Hochschulförderungsgesetz (HFKG) verabschiedet. Leider wird die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu wenig berücksichtigt, dies im Gegensatz etwa zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Das neu erarbeitete Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG) bezweckt die Gewährleistung von Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs. Ebenso stellt es die Koordination zwischen Bund, Kantonen und den Hochschulen sicher.
Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG)
Weitere Informationen zum Geschäft
Leider wurden die Interessen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu wenig berücksichtigt. So wurde weder die Akkreditierung von Hochschulen noch die Leistung von Bundesgeldern an die Voraussetzung geknüpft, dass die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gefördert wird - dies im Gegensatz etwa zur Geschlechtergleichstellung (siehe hierzu Artikel 30 und 59). Immerhin sollen Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge nur gewährt werden, wenn die behindertengleichstellungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden (Art. 55).
Zwar sehen das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote vor, dass Studierende mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. In der Wirklichkeit zeigt sich jedoch, dass diese Regelung für eine wirksame Behindertengleichstellungspolitik in den Hochschulen nicht ausreichend ist. So treffen Studierende mit Behinderung auch nach über zehn Jahren verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot auf zahlreiche Schwierigkeiten, beispielsweise auf der Suche nach einem Coaching an der Hochschule oder im Rahmen von Prüfungserleichterungen.
Verbesserungen fordern!
Aufsichtsrechtliche Interventionsmöglichkeiten und finanzielle Anreize im neuen Hochschulförderungsgesetz wären eine effektive Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dadurch würden die Hochschulen motiviert, wirksame Massnahmen zu ergreifen. Dazu gehören neben einer eigentlichen Diversity-Strategie beispielsweise konkrete Massnahmen wie Beratungs- und Coachingangebote, klare Richtlinien (in den Bereichen Bau, Kommunikation, Lehre und Prüfungen) sowie praxisorientierte Schulungen von Mitarbeitenden.
Möglicherweise ist es noch nicht zu spät, Einfluss zu nehmen. Denn trotz Ablauf der Referendumsfrist am 19. Januar 2012 wird das Gesetz frühestens ab 2015 in Kraft treten. Bis dahin haben die Kantone noch das Hochschulkonkordat zu verabschieden und es müssen verschiedene Ausführungserlasse vorbereitet werden. Es bleibt also noch Zeit für die Behindertenorganisationen, ihre Anliegen einzubringen.
Deutschland: Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft nimmt Form an
Die Deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes lancierte Anfang Jahr die Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Die Initiative nimmt immer mehr Form an und ist ein interessantes Vorbild für die Schweiz.
Die Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft umfasst drei Pfeiler: Erstens wird ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen gefördert. Zweitens werden Bundesländer und Gemeinden als strategische Verbündete gesucht. Drittens werden gezielt Schulungen unterstützt und Informationen (wie Studien, Presseartikel und Urteile) dokumentiert und verbreitet.
Informationen zur Offensive
Die Offensive beschränkt sich nicht auf die Bekämpfung von Diskriminierung wegen einer Behinderung, sondern bezieht ebenso Mehrfachdiskriminierung bzw. Diskriminierungen aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der Geschlechtsidentität mit ein.
Vorbild für die Schweiz?
Der Kampf gegen Diskriminierung wegen einer Behinderung steht zwar auf relativ guten gesetzlichen Beinen. Mit Ausnahme des Erwerbslebens verfügt die Schweiz über ein durchaus beachtliches rechtliches Instrumentarium. Für eine wirksame Gleichstellungsarbeit genügt dies jedoch noch nicht. Insbesondere braucht es vermehrt Beratungsstellen sowie kantonale und kommunale Fachstellen und Gesetze.
Probleme in der Behindertengleichstellung
Bis heute gibt es nur in wenigen Kantonen und Gemeinden Behindertengleichstellungsgesetze. Eine Offensive wie in Deutschland könnte zu erheblichen Verbesserungen in der Gleichstellung führen. Dies setzt jedoch finanzielles und ideelles Engagement von Bund, Kantonen und Behindertenorganisationen voraus.
Ein weiterer Vorteil einer solchen Initiative wäre die Chance, sich über den eigenen Bereich hinaus zu vernetzen. So könnten etwa Behindertenorganisationen in ihrem Kampf um Gleichstellung von Organisationen, die sich gegen rassistische, sexistische oder anderweitige Diskriminierung einsetzen, profitieren.
Landesmuseum Zürich: Führung für Hörende und Gehörlose
Das Landesmuseum Zürich bietet neu regelmässig Führungen für Hörende und Gehörlose an. Einmal im Monat findet die Führung «Die Schweiz. Geschichte und Kultur» statt. Jede Führung wird von einem Dolmetscher begleitet, der simultan in die Gebärdensprache übersetzt.
Bedeutende Objekte ermöglichen spannende Einblicke in die Geschichte der Schweiz. Die Führung «Die Schweiz. Geschichte und Kultur» zeigt, wie historische Ereignisse und kulturelle Errungenschaften das Gebiet der heutigen Schweiz geprägt haben.
Die Führung wird von einem Dolmetscher simultan in die Gebärdensprache übersetzt. Künftig findet die Führung jeweils am ersten Mittwoch im Monat von 18.00 bis 19.15 Uhr statt (2.11., 7.12.2011). Der Eintritt ins Museum und die Führung sind kostenlos.
Das neue Angebot aus dem Bereich Bildung & Vermittlung des Landesmuseums Zürich entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenverband und dem Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB.
Für Auskünfte:
Mariella Frei, Leiterin Marketing, Landesmuseum Zürich
T. +41 (0)44 218 66 50
mariella.frei@snm.admin.ch
Eliane Burckhardt, Leiterin PR, Landesmuseum Zürich
T. +41 (0)44 218 65 49
eliane.burckhardt@snm.admin.ch
Link Landesmuseum
Meldeformular für Flugreisende mit Behinderung
Falls Sie sich als Mensch mit Behinderung von Flughafen- und Fluglinienpersonal diskriminierend oder anderweitig benachteiligend behandelt fühlen, können Sie sich mit einem Formular bei uns melden.Menschen mit Behinderung werden immer wieder bei Flugreisen benachteiligt: Beispielsweise wurde einer Gruppe von Gehörlosen, einem Epileptiker oder einer Rollstuhlfahrerin der Flug ohne Begleitperson verweigert. Weiter werden die Kosten für die Begleitperson vollumfänglich der Reisenden Person belastet. Schliesslich kommt es oft bei Ankunft am Flughafen zu Komplikationen bei der Abwicklung des Boarding.
Ein Meldeblatt - erarbeitet von verschiedenen Personen mit Behinderung - soll ermöglichen, dass sich die betroffenen Personen bei der Fachstelle Égalité Handicap oder anderen Organisationen beschweren können. Die Ratsuchenden werden beraten und beim Finden einer Lösung unterstützt. Zudem dienen die Informationen dazu, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, die Airlines und Flughafen auf grundsätzliche Missstände hinzuweisen.
Meldeblatt
Beschwerden gegen SBB vor Bundesverwaltungsgericht
Die ab Ende 2013 eingesetzten neuen Doppelstockzüge der SBB benachteiligen Menschen mit Behinderung. "Integration Handicap" und die "Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt" reichten Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht ein.Die künftigen Doppelstockzüge der SBB weisen zwei zentrale Mängel auf: Der Zugang zum Angebot im Obergeschoss des Speisewagens ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht möglich. Der im Untergeschoss vorgesehene Verpflegungsbereich "mit Restaurant-Atmosphäre" wird mit den normalen Rollstuhplätzen zusammengelegt, dies trotz ohnehin stark reduzierter Fläche.
Behinderte gehen wegen SBB vors Bundesverwaltungsgericht (Artikel in der NZZ vom 8. Oktober 2011)
Schweizerischer Gehörlosenbund: Vier Forderungen für die Gleichstellung
An seinem nationalen Kongress im September 2011 stellte der Schweizerische Gehörlosenbund SGB vier Forderungen zur Förderung der Gleichstellung von Gehörlosen und hörbehinderten Menschen auf, die den Bildungs- und Erwerbsbereich betreffen.
Im Zentrum der Gleichstellung von gehörlosen Menschen steht die konsequente Förderung der Gebärdensprache und der Schriftsprache. Zu den vier Forderungen des Schweizerischen Gehörlosenbundes gehören:
- Gleiche Ausbildung wie die hörenden Kinder für gehörlose und hörbehinderte Kinder und Jugendliche dank einer angepassten Vorschulung und Gruppenintegration/Inklusion in Regelklassen (keine Einzelintegration!).
- Kostenlose Gebärdensprachekurse für hörende Eltern von gehörlosen und hörbehinderten Kindern.
- Besserer Zugang zu höheren Ausbildungen.
- Besser Integration im Arbeitsprohzess dank breiter Informationskampagnen und einer wirksamen Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Fachstelle Égalité Handicap unterstützt diese Forderungen vollumfänglich. In diesem Sinne wies sie in ihrem Referat - gemeinsam mit Prof. Dr. Carlo Wolfisberg, HfH Zürich - darauf hin, dass gehörlose und hörbehinderte Kinder und Jugendliche Anspruch auf einen integrativen Grundschulunterricht haben. Dieser Anspruch würde durch die Ratifizierung der UNO Behindertenrechtskonvention weiter gestärkt und bedeutet letztlich einen Anspruch auf Gruppenintegration mit Begleitung in Gebärdendolmetschung.
Weiter wiesen Égalité Handicap und Carlo Wolfisberg in ihrem Referat darauf hin, dass die Rechte von gehörlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitsuchenden gestärkt werden müssen. Dies bedeutet, dass die Gesetzgeber von Bund, Kantonen und Gemeinden arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote einführen sollten und darüber hinaus auch die Pflicht zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen gesetzlich verankern müssen.
Verschlechterungen für Menschen mit Sehbehinderung im öffentlichen Verkehr
Der Bund plant, die Leitlinien an Bahnhöfen abzubauen und die Abgangsmarkierungen auf den Perrons zu verkürzen. Die für Menschen mit Sehbehinderung problematischen Verschlechterungen konnten durch eine kurzfristige Intervention zum Teil abgewendet werdenAlle zwei Jahre werden die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung revidiert. Für die nächste Revision per Juli 2012 war unter anderem geplant, Leitlinien, die ausschliesslich der Orientierung von Menschen mit Sehbehinderung dienen, abzubauen. Begründet wird dies mit der Sicherheit der Fahrgäste ohne Sehbehinderung. Dies hat nun aber zur Folge, dass Menschen mit Sehbehinderung sich künftig nicht mehr selbstbestimmt an Bahnhöfen bewegen können. Ein Vorschlag von Égalité Handicap und der Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr, die Orientierungslinien und die Sicherheitslinien unterschiedlich zu färben oder in der Formgebung anders zu gestalten - dies in Kombination mit einer Informationskampagne - wurde als "nicht überzeugend" zurückgewiesen.
Die zweite geplante Verschlechterung konnte erst aufgrund einer kurzfristigen Intervention abgewendet werden. Ursprünglich war vom Bundesamt für Verkehr vorgesehen, die Abgangsmarkierungen, die Menschen mit Sehbehinderung den Weg vom Perron weisen, auf 60 cm links und rechts vom Bahnsteig zu kürzen. Dies hätte für Menschen mit Sehbehinderung bedeutet, dass sie beim Verlassen des Perrons orientierungslos und damit auch in ihrer Sicherheit gefährdet nach dem Perronabgang suchen müssten. Nun lenkte das Bundesamt für Verkehr ein und schwächte die geplante Kürzung auf 180 cm ab.
Weiter problematisch ist: Da das Bundesamt für Verkehr bereits im Dezember 2010 eine entsprechende Praxisänderung angekündigt hatte, sind schon jetzt - ein gutes halbes Jahr vor Inkrafttreten der rechtlichen Änderungen - die ersten Bahnhöfe mit der auf 60 Zentimeter gekürzten Abgangsmarkierung versehen. Deshalb haben Égalité Handicap und die Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr das BAV gebeten darauf zu achten, dass im Rahmen laufender Umbauten von Bahnhöfen die 180cm-Regelung eingehalten wird und die an den bereits angepassten Bahnhöfen Änderungen vorgenommen werden.
Urteile-Datenbank der ZHAW
Das Zentrum für Sozialrecht der School of Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat eine Datenbank konzipiert mit sämtlichen Urteilen des Bundesgerichts mit Bezug zum verfassungsrechtlichen DiskriminierungsverbotWenn Sie künftig nach Urteilen zum verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot suchen, können Sie dies rasch und einfach über die Suchmaske einer neuen Datenbank des Zentrums für Sozialrecht tun. Die Online-Sammlung ist eine willkommene Ergänzung der Urteilesammlung der Fachstelle Égalité Handicap, die sich auf Urteile des Bundesgerichts zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beschränkt.
Datenbank der ZHAW
Urteile auf der Homepage von Égalité Handicap
Die Datenbank der ZHAW wird regelmässig aktualisiert und umfasst neben den Entscheiden zur Behindertendiskriminierung auch Urteile, die mögliche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der sozialen Stellung, der Lebensform und der religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung betreffen.
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