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Newsletter Égalité Handicap November 2011

Liebe Leserin,
lieber Leser
Der monatliche Newsletter von Égalité Handicap enthält aktuelle Informationen zur Tätigkeit der Fachstelle und zu Entwicklungen im Behindertengleichstellungsrecht.
Vote électronique: Vorteile für Menschen mit Sehbehinderung noch fraglich
Elektronisches Abstimmen und Wählen birgt das Potential, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung bei der Ausübung der politischen Rechte abzubauen. Nach dem erstmaligen Versuch bei Wahlen im 2011 ist der Vorteil für Menschen mit Sehbehinderung noch unklar.
Vote électronique bietet die Möglichkeit, elektronisch über den Computer abzustimmen und zu wählen. Nach ersten Versuchen der Kantone Genf, Neuenburg und Zürich in den Jahren 2004 und 2005 bei Abstimmunge,n verwies man u.a. auf die Vorteile für Menschen mit Behinderung. Beispielsweise können Menschen mit Mobilitätsbehinderung und Personen, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder Behinderung in Pflege sind, dank Vote électronique rasch und einfach von praktisch jedem Ort aus ihre Stimme abgeben. Ebenso soll es Vorteile für Menschen mit Sehbehinderung geben, die künftig unter Wahrung ihres Stimmgeheimnisses selbständig abstimmen können.
Informationen zu Vote électronique
Vote électronique wurde 2000 als Projekt der Bundeskanzlei gestartet. Mehrere Testversuche mit sukzessivem Ausbau in den nächsten Jahren werden ermöglichen, das System langfristig bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen weiterzuentwicklen und schliesslich gesamtschweizerisch einzuführen.
Nachteile für Menschen mit Sehbehinderung
Noch ist unklar, ob und inwiefern die Anliegen von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderung tatsächlich berücksichtigt werden. So zeigt etwa der jüngste Versuch, an dem erstmals vier Kantone ihre Ausländschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen liessen, dass der über einen brieflich zugestellten schriftlichen Code ermöglichte Zugang zum System für Menschen mit Sehbehinderung ohne fremde Hilfe noch nicht realisiert werden kann. Unklar bleibt weiter, ob die Website, auf der per Mausklick gewählt und abgestimmt werden soll, den barrierefreien Standards genügt.
Kritische Begleitung des Projekts notwendig
Nach Auskunft der Bundeskanzlei werden die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderung zurzeit noch nicht prioritär behandelt. Angesichts der hohen technischen Herausforderungen sei es politisch nicht opportun, den Kantonen die Berücksichtigung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verbindlich vorzugeben.
An der Antwort zeigt sich, dass die Anliegen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung oft aus ökonomischen Gründen an letzter Stelle stehen. Égalité Handicap wird gemeinsam mit seinen Partnern darauf achten, dass die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderung berücksichtigt werden.
Schweizer Accessibility-Studie 2011
Die Accessibility-Studie 2011 der Stiftung "Zugang für alle" ist da. Sie zeigt, dass sich die Internetauftritte der Kantone und verschiedener Bundesstellen seit 2007 verbessert haben. Demgegenüber ist die Situation in den 2'550 Gemeinden und bei den getesteten privaten Unternehmen eher unbefriedigend bis schlecht.
"Wir sind noch nicht dort, wo wir gerne sein möchten", so das Fazit der Stiftung "Zugang für alle" in ihrer heute publizierten Schweizer Accessibility-Studie 2011. Erfreulich sei zwar, "dass viele Websites der Kantone, bundesnaher Betriebe und einiger Städte gegenüber 2007 wesentlich behindertenfreundlicher geworden sind". Keine Fortschritte konnten hingegen bei der Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten festgestellt werden. Zudem schnitten die Gemeinden und privaten Unternehmen insgesamt ungenügend ab.
Schweizer Accessibility-Studie 2011
Informationen auf www.access-for-all.ch
Im Rahmen der Schweizer Accessibility-Studie 2011 wurden 100 Websites von Bund, Kantonen, den zehn grössten Städten und bundesnahen Betrieben auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen getestet. Darüber hinaus wurden auch private Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter Medien, Stellenbörsen, Hochschulen und öffentliche Verkehrsbetriebe sowie Internet-TV-Angebote und Online-Shops.
Aktive Umsetzung gefordert
Die Ergebnisse der Studie sind eine Chance für Bund, Kantone, Gemeinden und private Unternehmen, ihre Webauftritte behindertengerecht auszugestalten. Während staatliche Institutionen dazu verpflichtet sind, ihre Leistungen allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichwertig zur Verfügung zu stellen, sollten private Unternehmen Diversität und Antidiskriminierung aus ethischen und ökonomischen Gründen unterstützen. Insbesondere sind Menschen mit Behinderung vermehrt als Kundinnen und Kunden wahrzunehmen.
Die Stiftung "Zugang für alle" setzt sich auf der Grundlage der Studie gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern für ein barrierefreies Internet ein. Égalité Handicap nimmt hierfür in den nächsten zwei Wochen Kontakt mit den getesteten Kantonen und Städten auf, um diese für weitere Schritte in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu motivieren.
Deutschland: neue Studie zum Thema Frauen und Behinderung
Die am 22.11. 2011 vom Bundesfamilienministerium vorgestellte Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" rückt die verletzliche Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderung in den Mittelpunkt.
Auf der Fachtagung "Nein zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung in Einrichtungen" wurden die Ergebnisse in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der Studie konnten erstmals repräsentative Daten zu Lebenssituation, Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen erfasst werden. Die Befragung umfasste insgesamt 1.561 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren, die in Haushalten und in Einrichtungen leben und starke, dauerhafte Beeinträchtigungen und Behinderungen haben. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen mit Behinderungen viel öfter in ihrem Leben Gewalt erfahren, als andere Frauen und Mädchen.
Gemäss dem Deutschen Menschenrechtsinstitut muss nach Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention der Staat geeignete Massnahmen treffen, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Die durch die Studie ermittelten Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in Einrichtungen untermauerten die Notwendigkeit, in Deutschland neue Wohnformen und gemeindenahe Assistenzangebote zu entwickeln. Sofort müssten die existierenden Einrichtungen so organisiert werden, dass Missbrauch und Gewalt ausgeschlossen werden. Dazu gehöre auch, in Einrichtungen unabhängige Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen. Außerdem müssten Frauen und Mädchen darin gestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen.
Link Pressemitteilung Bundesfamilienministerium
Kurzfassung der zentralen Ergebnisse
Behinderte und Wehrpflichtersatz
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ermöglicht der Bundesrat ab 2012 neu Personen, die bis anhin behinderungsbedingt für den Militär- und Zivilschutzdienst als untauglich gelten - und trotz Dienstwilligkeit ersatzpflichtig sind - die Leistung eines "militärischen Ersatzdienstes".
Ab 2012 wird es jenen Persönen ermöglicht, einen persönlichen Militärdienst zu leisten, die aus medizinischen Gründen an der Rekrutierung als militär- und zivilschutzuntauglich eingestuft werden. Diese dienstwilligen Personen werden die gesamte Militärdienstpflicht zu erfüllen haben.
Merkblatt "Behinderte und Wehrpflichtersatz"
Bis die neue Regelung in Kraft tritt - was voraussichtlich Anfang 2012 der Fall sein wird - muss jeder, der aus medizinischen Gründen an der Rekrutierung weder militär- noch zivilschutztauglich erklärt wird, seine unbedingte Dienstwilligkeit mit einer Beschwerde gegen den Untauglichkeitsentscheid beweisen. Aufgrund dieser Beschwerde wird dann beurteilt, ob trotz Behinderung eine persönliche Dienstmöglichkeit besteht.
Frist nicht verpassen!
Personen, welche die Rekrutierung bereits absolviert haben und dabei militär- und zivilschutzuntauglich erklärt worden sind, können sich bis am 31. Dezember 2011 bei den Wehrpflichtersatzabgabebehörden der Kantone für diesen Dienst anmelden. Wahrscheinlich wird diese Frist mit der Anfang 2012 in Kraft tretenden Verordnung bis Mitte Juni 2012 verlängert.
Wer bereits die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlt, muss gegen den nächsten Zahlungsbescheid Einsprache erheben und die Dienstwilligkeit anführen. Sofern die Person die vorgeschriebene Altersgrenze noch nicht überschritten hat, kann auch sie den gesamten "militärischen Ersatzdienst" leisten.
Uni Basel: Rektorat verabschiedet Disability Statement für behinderte Studierende
Unter dem Motto «Studieren ohne Barrieren» unterstützt die Universität Basel ab 2012 Massnahmen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten und chronisch kranken Studierenden am Studienbetrieb ermöglichen.
Auf Initiative der Vizerektorin Lehre, Prof. Dr. Hedwig J. Kaiser, wurde vom Rektorat Ende 2010 das Projekt «Studieren ohne Barrieren» (StoB) in Auftrag gegeben. Unter der Leitung der Student Services haben währen eines Jahres mehr als 20 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Universität sowie externe Experten und Expertinnen Vorschläge erarbeitet, wie heute bestehende Hindernisse an der Universität Basel abgebaut und eine bessere Betreuung von behinderten und chronisch kranken Studierenden gewährleistet werden kann. Mit einem Disability Statement werden Betroffene speziell begrüsst; zudem werden in Anerkennung ihrer Rechte spezifische Angebote entwickelt und Massnahmen umgesetzt.
Künftig soll das Thema Studium und Behinderung regelmässig in Erscheinung treten, um für die Anliegen von Betroffenen zu sensibilisieren und diese besser sichtbar zu machen. Das entsprechende StoB-Logo (Studieren ohne Barrieren) soll zum Sinnbild für eine fortschrittliche und behindertenzugängliche Universität werden.
Parkierungserleichterung: BKZ fordert Nachbesserung im Nationalrat
Gemäss Programm der Wintersession debattiert der Nationalrat am 6. Dezember über die Motion "Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung". Der Vorstoss wird von der Behindertenkonferenz Zürich (BKZ) grundsätzlich begrüsst, jedoch als ungenügend kritisiert.
Am 22. September hat der Ständerat eine Motion zur Parkierungserleichterung angenommen. Die Motion verlangt erstens ein unbeschränktes Parkieren für Menschen mit Mobilitätsbehinderung auf Parkplätzen mit Zeitbeschränkung. Zweitens soll im Parkverbot die bis anhin gültige Zeitbeschränkung von zwei auf drei Stunden ausgeweitet werden. Die Motion geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück.
BKZ fordert Ausweitung auf 24 Stunden
Mit einem Schreiben fordert die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich die Nationalrätinnen und Nationalräte dazu auf, die Parkierungserlaubnis im Parkverbot auf 24 Stunden auszuweiten. Die Begründung überzeugt: "Während drei Stunden kann weder eine Erwerbstätigkeit noch sonst Nützliches ausgeübt und erledigt werden." Auch könnten Personen mit Mobilitätsbehinderung die regulären Parkplätez nur beschränkt benutzen, da die meisten zu schmal sind, um den Rollstuhl ein- und auszuladen.
Schreiben an die Mitglieder des Nationalrats
Das Geschäft steht in engem Zusammenhang mit der zurzeit laufenden Revision der Verkehrsregelnverordnung im Bundesrat. Daher sollte das von Égalité Handicap unterstützte behindertengleichstellungsrechtliche Anliegen der BKZ auch vom Bundesrat zur Kenntnis genommen werden.
Weiterbildung: Diversity- und Gleichstellungskompetenz
Das CAS (Certificate of Advanced Studies) Diversity- und Gleichstellungskompetenz bietet ein praxisbezogenes Angebot für vertiefende Studien und Kompetenzentwicklung zu Diversity, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung.
Ab April 2012 startet zum dritten Mal das CAS Diversity- und Gleichstellungskompetenzen. Der 18tägige Lehrgang mit Schulungstagen in Basel, Berlin, Brüssel und Olten richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik. Ziel des CAS ist der Erwerb von Diversity- und Gleichstellungskompetenzen zwecks Konzipierung von Strategien, Vernetzung und operativer Umsetzung im eigenen beruflichen Umfeld.
Das Leitungsteam stammt aus vier renommierten Spezialistinnen und Spezialisten der Hochschule für Wirtschaft FHNW, des Lehrstuhles für öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, des Zentrums für Gender Studies der Universität Basel und des Instituts für Wirtschaftsrecht, School of Management and Law ZHAW.
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