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Behindertenpolitik

Inclusion Handicap setzt sich für eine kohärente, nationale Behindertenpolitik ein, die die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzt. Der Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 2018 ist wegweisend.

Ausgangslage​

Der Bundesrat hatte im Dezember 2015 angekündigt (externer Link), «Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern.» Nach einem enttäuschenden Zwischenbericht vom Januar 2016, verabschiedete er im Mai 2018 einen wegweisenden Bericht

Inclusion Handicap verfolgt diesen Prozess aufmerksam, arbeitet aktiv mit den Behörden zusammen und wird klar Position aus Sicht der Menschen mit Behinderungen beziehen. Eine Nationale Behindertenpolitik bedingt auch eine konsequente Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK).

Die Entwicklung einer Nationalen Behindertenpolitik geht zurück auf ein Postulat von Christian Lohr (externer Link), welches vom Nationalrat im März 2014 überwiesen wurde.

Die Schweiz verfügt mit der Verfassung, dem Sozialversicherungsrecht sowie Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) über gute Grundlagen, welche den Forderungen der UNO-BRK teilweise nachkommen. Die Evaluation des BehiG, die der Bundesrat im Dezember 2015 veröffentlicht hatte, zeigt jedoch einige Mängel – sowohl in der Umsetzung der Gesetze als auch in der Gesetzgebung selber.

​Position von Inclusion Handicap

Durch die Ratifizierung der Uno-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die volle und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Dies ist aktuell noch nicht der Fall.

Die Verpflichtungen, welche die Schweiz durch die Ratifizierung der UNO-BRK eingegangen ist, müssen in einem konkreten Aktionsplan umgesetzt werden. Bestehende Gesetze und Massnahmen müssen in allen Bereichen ergänzt sowie besser koordiniert werden. Die konsequente Umsetzung muss schliesslich von einer unabhängigen Stelle und regelmässig überprüft werden.

Beispiele für die Notwendigkeit einer Nationalen Behindertenpolitik

  • Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Ihr Anteil auf dem Arbeitsmarkt ist gemessen an der Gesamtbevölkerung kleiner. Es fehlt ein Diskriminierungsschutz, da das BehiG nur auf den Bund als Arbeitgeber anwendbar ist. Es gibt keine Anreize für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen anzustellen. 
  • Nicht alle Gebäude sind hindernisfrei zugänglich – trotz entsprechender Auflagen. In der Umsetzung, sprich bei den Baubwilligungsverfahren, fehlt oft die Kontrolle und das Know-how.
  • Die UNO-BRK verlangt ein inklusives Bildungssystem. Da Bildung in der Schweiz im Kompetenzbereich der Kantone liegt, wird das Bundesrecht unterschiedlich umgesetzt.

Unter Themen sind zahlreiche weitere Beispiele zu den jeweiligen Lebensbereichen zu finden.


Bericht des Bundesrates vom 09.05.2018


Informationen zum Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik (11.01.2017)