Sonderpädagogikkonkordat

Sonderpädagogikkonkordat

29.06.2010 15:06 von Gabriela Blatter

Die "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" begleitet einen der wichtigsten Aufgaben- und Lastentransfers in der Folge der NFA. Per 1. Januar 2008 haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Vom 1.1.2008 bis am 1.1.2011 gilt eine vom Bundesparlament beschlossene Übergangsfrist. Während dieser Frist haben die Kantone das bisherige Angebot der IV (Invalidenversicherung) zu gewährleisten.

Der Vorstand der EDK wird im Herbst das Datum für das Inkrafttreten festlegen, voraussichtlich wird das der 1. Januar 2011 sein. Nach Inkrafttreten gilt das Konkordat für die Kantone, die bereits ratifiziert haben.

Die Plenarversammlung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat die "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" (Sonderpädagogik-Konkordat) am 25. Oktober 2007 ohne Gegenstimme verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben.

Seither sind die Kantone OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR und BS (in der Reihenfolge ihres Beitritts) beigetreten.



Stand der Beitrittsverfahren

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