Sonderpädagogikkonkordat
Sonderpädagogikkonkordat
29.06.2010 15:06 von Gabriela Blatter
Die "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der
Sonderpädagogik" begleitet einen der wichtigsten Aufgaben- und
Lastentransfers in der Folge der NFA. Per 1. Januar 2008 haben die
Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung
für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem
Bildungsbedarf übernommen. Vom 1.1.2008 bis am 1.1.2011 gilt eine vom
Bundesparlament beschlossene Übergangsfrist. Während dieser Frist haben
die Kantone das bisherige Angebot der IV (Invalidenversicherung) zu
gewährleisten.
Der Vorstand der EDK wird im Herbst das Datum für das Inkrafttreten
festlegen, voraussichtlich wird das der 1. Januar 2011 sein. Nach
Inkrafttreten gilt das Konkordat für die Kantone, die bereits
ratifiziert haben.
Die Plenarversammlung der kantonalen
Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat die "Interkantonale
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik"
(Sonderpädagogik-Konkordat) am 25. Oktober 2007 ohne Gegenstimme
verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben.
Seither
sind die Kantone OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR und BS (in der
Reihenfolge ihres Beitritts) beigetreten.

