Schweiz macht sich Gedanken zum Militärdienst für Menschen mit Behinderung
Schweiz macht sich Gedanken zum Militärdienst für Menschen mit Behinderung
21.01.2010 14:01 von Tarek Naguib
Ein 30-jähriger Mann wurde 1997 wegen seiner Zuckererkrankung für dienstuntauglich befunden. Die Behörden verpflichteten den militär- und ersatzdienstwilligen Zürcher, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen. Das Bundesgericht wies seine dagegen eingereichte Beschwerde 2004 ab. Er verwies dabei auf die Bundesgerichtspraxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40% von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann mit Urteil vom April 2009 Recht gegeben. Die RichterInnen haben einstimmig eine Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Diskriminierungsverbotes mit dem Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens festgestellt. Die Schweiz muss ihm den geleisteten Militärersatz inklusiv Zinsen zurück zahlen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (inkl. Kommentar von Humanrights.ch)
Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements ist zur Zeit eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes beauftragt, Lösungen zu erarbeiten, wie künftig Menschen mit leichter Behinderung der Militär- bzw. Ersatzdienst ermöglicht werden kann. Die Fachstelle Égalité Handicap begrüsst dieses Vorgehen, ist sie doch der Auffassung, dass auch das Militär bzw. der Ersatzdienst als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens für Menschen mit Behinderung zugänglich sein muss.
Bis eine definitive, menschenrechtskonforme Lösung da ist, müssen sich die Betroffenen auf der Basis der geltenden Rechtslage zur Wehr setzen. Égalité Handicap unterstützt sie dabei. Wir sind zurzeit daran, ein Merkblatt zur Wehrpflichtersatz zu entwickeln, welches Betroffene über die Rechtslage informiert und Tipps gibt, wie man gegen eine diskriminierende Ersatzabgabepflicht vorgehen kann.

