Procap: Diskriminierender Wohnungsmarkt

Procap: Diskriminierender Wohnungsmarkt

21.01.2010 10:01 von Tarek Naguib

In der Schweiz waren im letzten Herbst von 3220 ausgeschriebenen rollstuhlgängigen Mietwohnungen nur 102 Wohnungen günstiger als 1000 Franken pro Monat. Total 402 Wohnungen – oder lediglich 12 Prozent – wurden unter 1500 Franken angeboten. Mindestens 53 Prozent der Wohnungen kosteten gar mehr als 2000 Franken. Zudem waren 9 Prozent der Wohnungen ohne Mietpreisangabe auf dem Markt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Wohnungen grösstenteils teurer als 2000 Franken sind.

 

«Die Wohnungssuche wird dadurch erschwert, dass lediglich ein Drittel des gesamten Wohnungsangebots Mietwohnungen sind», sagt Urs Schnyder von der Procap-Wohnberatung. Und das gilt nicht nur für die Stadtkantone, sondern für die ganze Schweiz. «Bezahlbare rollstuhlgängige Mietwohnungen sind in allen Kantonen Mangelware», so Schnyder weiter.

 

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Damit in den nächsten 20 Jahren genügend hindernisfreie Wohnungen im einigermassen preisgünstigen Segment zur Verfügung stehen, fordert Procap griffige kantonale Bauvorschriften für einen anpassbaren Wohnungsbau ab Gebäuden mit vier Wohnungen sowie Unterstützungsprogramme für nachhaltige Wohnungssanierungen mit dem Mindesstandard "rollstuhlgängig".

 

Strukturelle Diskriminierung als Grundproblem

 

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist strukturell bedingt. Als strukturelle Diskriminierung werden diejenigen Formen von Diskriminierung bezeichnet, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft begründet sind. Beim Wohnungsmarkt zeigt sich das Problem darin, dass bei der Gestaltung des bestehenden Wohnraums die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bis anhin nicht mitberücksichtigt worden sind, und dadurch auch nicht genügender Wohnraum für Menschen mit spezifischen Behinderungen zur Verfügung steht.

 

Erst durch griffige rechtliche Verpflichtungen können auch die Strukturen des Wohnungsbaues verändert werden. Gesetzgeberische Vorkehrungen haben vorzusehen, dass bei Neu- und Umbauten von Wohnunungen und Wohngebäuden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sind, und dass dort, wo die Finanzierung gesichert ist, der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Anpassungen an Wohnungen zuzulassen, wie dies der ehemalige Nationalrat Luc Recordon (heute Ständerat) in einer parlamentarischen Initiative fordert.

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