EU: mehr Rechte für Schiffsreisende

EU: mehr Rechte für Schiffsreisende

27.07.2010 09:07 von Gabriela Blatter

Nach den neuen Regeln haben Fahrgäste, wenn sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder sie annulliert wird, Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um schneller an ihr Reiseziel zu gelangen oder auf Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt der Reise. Es sei denn, der Beförderer kann nachweisen, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Den Fahrgästen sind außerdem, wenn möglich, kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anzubieten.



Die Verordnung sagt weiter aus, dass Fahrgästen die Reise nicht wegen ihrer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden dürfe. Sie sollen in Häfen und an Bord von Fahrgastschiffen Anspruch auf Hilfeleistungen haben, solange dem Beförderer oder Terminalbetreiber spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der benötigten Hilfeleistung diese gemeldet wird. Dies gilt auch für Kreuzfahrtschiffspassagiere.

Die neuen Vorschriften werden 2012 Inkraft treten. Alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Fahrgäste befördern, fallen in diesen Geltungsbereich, mit einigen Ausnahmen für Ausflugs- und Besichtigungsfahrten. Fahrgästen im Schiffsverkehr werden mehr Rechte als Fluggästen nach geltendem EU-Recht zugestanden, da es im letzteren Fall keine Erstattung bei Flugverspätungen, sondern nur bei Annullierungen gibt.

Pressemitteilung EU-Parlament

 

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