Erfolg vor Bundesgericht

Erfolg vor Bundesgericht

29.01.2010 14:01 von Tarek Naguib

Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen gelangte im September 2009 ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Im Urteil verpflichtete das Gericht die Stadt Zürich, Trottoirüberfahrten durch einen Absatz von 3 cm oder in gleichwertiger Weise taktil erfassbar von der Fahrbahn getrennt und durch eine Änderung der Belagsstruktur taktil erfassbar auszugestalten. Die von der Stadt Zürich eingereichte Beschwerde ans Bundesgericht war erfolglos.

 

Originalurteil

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