E-Pässe: Bundesamt für Polizei muss Zugänglichkeit sicherstellen

E-Pässe: Bundesamt für Polizei muss Zugänglichkeit sicherstellen

05.02.2010 09:02 von Tarek Naguib

Ab dem 1. März 2010 können bei den zuständigen kantonalen Passbüros die für die E-Pässe notwendigen biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) erfasst werden. Offen ist, ob die Passbüros auf Anträge von Menschen mit Behinderung genügend vorbereitet sind. Bereits zeichnen sich erste Schwierigkeiten ab. Einerseits sind die immobilen Registrationskabinen für Menschen im elektronischen Rollstuhl nur schwer zugänglich. Auch Menschen mit motorischen oder anderen Körperbehinderungen könnten bei der Registration auf Schwierigkeiten treffen.

 

Andererseits ist unklar, ob bei Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht persönlich beim Passbüro erscheinen können, die bometrischen Daten ebenfalls ohne Schwierigkeiten erfasst werden. Dies setzt voraus, dass die Passbüros über mobile Stationen verfügen. Irritierten ist zudem, dass auf der vom Bundesamt für Polizei eingerichteten Internetseite www.schweizerpass.ch die persönliche Vorsprache bei den Passbüros gefordert wird.

 

Informationen zum E-Pass (Bundesamt für Polizei)

 

Aus diesen Gründen hat die Fachstelle Égalité Handicap - in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen und dem Gleichstellungsrat - vom Bundesamt für Polizei gefordert, verbindliche Richtlinien für die Passbüros zu erlassen. Ein entsprechender Vorschlag wurde dem Bund am 5. Februar 2010 übermittelt.

 

Richtlinien-Vorschlag

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