Bernmobil trifft Massnahmen für Menschen mit Behinderung
Bernmobil trifft Massnahmen für Menschen mit Behinderung
16.03.2010 11:03 von Gabriela Blatter
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs finden neben den Bestimmungen der
Bundesverfassung (BV) und des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BehiG), noch jene der Verordnung über die behindertengerechte
Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) und der Verordnung über die
technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des
öffentlichen Verkehrs (VAböV) Anwendung. Zweck dieser Bestimmungen ist
die Anpassung des öffentlichen Verkehrsnetzes an die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung. Dies umfasst insbesondere Fahrzeuge,
Billettautomaten, Kundeninformationssysteme und Gebäude.
Die markierten Sitze befinden sich im vorderen Teil des Fahrzeugs auf
der rechten Seite in Fahrtrichtung. Bernmobil empfiehlt seinen
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zudem, die erste Türe zu benützen,
damit das Fahrdienstpersonal sie sowohl beim Ein- und Aussteigen als
auch während der Fahrt im Blickfeld hat.
Mit einem Flyer, der in den Fahrzeugen aufliegt, weist Bernmobil nun
darauf hin, aus Höflichkeit gegenüber älteren, behinderten oder
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen aufzustehen, egal von welchem
Platz.
Diese Massnahmen sind ein Teil jener Anpassungen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts, die die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit des öV wesentlich verbessern sollen.
Medienmitteilung Bernmobil

