Bernmobil trifft Massnahmen für Menschen mit Behinderung

Bernmobil trifft Massnahmen für Menschen mit Behinderung

16.03.2010 11:03 von Gabriela Blatter

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs finden neben den Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), noch jene der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) und der Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) Anwendung. Zweck dieser Bestimmungen ist die Anpassung des öffentlichen Verkehrsnetzes an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Dies umfasst insbesondere Fahrzeuge, Billettautomaten,  Kundeninformationssysteme und Gebäude.

Die markierten Sitze befinden sich im vorderen Teil des Fahrzeugs auf der rechten Seite in Fahrtrichtung. Bernmobil empfiehlt seinen mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zudem, die erste Türe zu benützen, damit das Fahrdienstpersonal sie sowohl beim Ein- und Aussteigen als auch während der Fahrt im Blickfeld hat.

Mit einem Flyer, der in den Fahrzeugen aufliegt, weist Bernmobil nun darauf hin, aus Höflichkeit gegenüber älteren, behinderten oder mobilitätseingeschränkten Fahrgästen aufzustehen, egal von welchem Platz.

Diese Massnahmen sind ein Teil jener Anpassungen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts, die die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit des öV wesentlich verbessern sollen.

Medienmitteilung Bernmobil

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