Vorschlag des Bundesrates zur IVG-Revision menschenrechtspolitisch widersprüchlich
Vorschlag des Bundesrates zur IVG-Revision menschenrechtspolitisch widersprüchlich
04.03.2010 14:03 von Tarek Naguib
Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe unterstützt die Einführung eines Assistenzbeitrages für Menschen mit Behinderung. Auch anerkennen die Behindertenorganisationen den Grundsatz zur Wiedereingliederung von IV-RentnerInnen. Dennoch leide die Vorlage an schwerwiegenden Mängeln.
Der Vorschlag des Bundesrats erweise sich als diskriminierend. Er schliesse einen Grossteil der Menschen mit Behinderung vom Assistenzbeitrag aus, so AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, insbesondere Menschen mit Hör-, geistiger und psychischer Behinderung sowie Familien mit Kindern.
Auch sei die festgelegte Quote der wieder einzugliedernden Personen von ca. 16'000 bis 2018 reine Theorie und willkürlich. Sie berücksichtige weder die Wirtschaftslage noch die Gesetzmässigkeiten der modernen Arbeitswelt. Die Vorlage sei daher dringend vom Parlament nachzubessern.
- Medienmitteilung AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
- Medienmitteilung insieme Schweiz
- Medienmitteilung Pro Mente Sana
Diskriminierung wird zementiert
Aus behindertengleichstellungsrechtlicher Sicht erweist sich die Vorlage als höchst zweischneidig. Einerseits ist es ein nächster Schritt in Richtung Gleichstellung. Andererseits werden Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Behinderungsarten zementiert; insbesondere die schwächsten Menschen mit Behinderung werden benachteiligt. Eine solche Politik unterstützt die leidige Vorstellung, es gäbe integrierbare und nicht integrierbare Behinderte.
Die verfassungsmässigen Grundrechte und die völkerrechtlichen Menschenrechte verlangen, dass in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung keine unterschiedlichen Standards angewendet werden. Es ist menschenrechtspolitisch widersprüchlich, dass die einen vom Assistenzbeitrag profitieren, während etwa Menschen mit hör-, geistiger oder psychischer Behinderung weiter auf den paternalistischen Goodwill der Gesellschaft angewiesen sind. Hier ist Solidarität mit und unter den Behinderten gefordert.
UNO-Behindertenkonvention (insb. Art. 5 und 19)

