Behindertengleichstellungsrecht
Starke rechtliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für wirksame
Gleichstellung und Antidiskriminierungsarbeit. Zwar können in Erlasse
gegossene Rechte und Pflichten für sich alleine die Einstellung der
Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen nicht kurzfristig
verändern. Hingegen sind sie notwendig, damit sich die
gesellschaftlichen Umstände in Richtung gegenseitigen Respekt und
Integration verändern.
Das schweizerische Behindertengleichstellungsrecht befindet sich auf einem beachtlichen Niveau. Dennoch verfügt es über erhebliche Defizite. Im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten ist der Schutzsstandard (pauschal betrachtet) in etwa vergleichbar. Ein relativ grosser Rückstand besteht auf die USA und vereinzelt auch auf nord- und mitteleuropäische Staaten.
Die rasanten Entwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union führen dazu, dass die Schweiz in einzelnen Bereichen etwas ins Hintertreffen gerät, wenn sie nicht selbst gesetzgeberisch tätig wird. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Erwerbsleben und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch bald bei öffentlichen Gütern, Dienstleistungen und Wohnraumangeboten.
Hier stellen wir Ihnen die Rechtslage der Schweiz vor. Weiter informieren wir Sie über interessante Rechtsordnungen im Ausland sowie auf internationaler Ebene (UNO, Europarat, EU):

