Vereinte Nationen (UNO)

Die Vereinten Nationen (UNO) setzen sich für die "Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ein" (Art. 1 und 55 Bchst. c UNO-Charta). Sie fördern die Verbesserung des Lebensstandards, der Vollbeschäftigung und die Voraussetzung für wirtschaftliche und sozialen Fortschritt und Aufstieg (Art. 55 Bchst. a UNO-Charta). Auf dieser Basis verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft die Allgemeine Menschenrechtserklärung.

Erlasse

Im Rahmen der UNO wurde seit den 60er-Jahren acht Kernabkommen im Bereich des Menschenrechtsschutzes verabschiedet, die auch vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung Schutz gewährleisten. Schlusspunkt bildet die 2006 verabschiedete UNO-Konvention zur Förderung und zum besseren Schutz der Rechte behinderter Menschen.

Der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderung findet sich in folgenden Regelwerken:


Kernabkommen:


Behindertenkonvention (vom 6. Dezember 2006): Sie präzisiert auf umfassende Art und Weise die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Sozialpakt (vom 16. Dezember 1966): Er beinhaltet ein Diskriminierungsverbot im Rahmen sozialer Menschenrechte wie z.B. das Recht auf Arbeit und Bildung.

Pakt über bürgerliche Rechte (vom 16. Dezember 1966): Er beinhaltet ein selbständiges Diskriminierungsverbot (Art. 26) und ein Diskriminierungsverbot im Rahmen bürgerlicher und politischer Rechte (Art. 2 Abs. 2).

Kinderrechtskonvention (vom 20. November 1989): Sie umfasst in Art. 2 Abs. 1 ein implizites Verbot der Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen.

Wanderarbeiterkonvention: Artikel 7 gewährleistet Wanderarbeitern Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

Folterkonvention (vom 10. Dezember 1984): Sie verpflichtet die Staaten, Menschen auf umfassende Art und Weise vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu schützen.


Weitere (unverbindliche) Standards:


Allgemeine Bemerkung Nr. 5 des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (von 1994) betreffend Menschen mit Behinderung.

Allgemeine Bemerkung Nr. 18 des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (von 1991) betreffend Informationsbeschaffung zu Frauen mit Behinderung.

Hintergrundinformationen

Die folgenden Dokumente geben Ihnen einen vertiefenden Einblick in das Rechte der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Standard Regeln zur Förderung Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen - "The Special Rapporteur's Global Survey on the implementation of the Standard Rules" (Bericht von 2006 des Sonderberichterstatters im Bereich Behinderung).

Weltaktionsprogramm zugunsten von Menschen mit Behinderungen (Bericht des UNO-Generalsekretärs von 2005).
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