Rechtslage in Spanien

Erlasse

Seit dem Jahr 2003 verfügt Spanien über eine Behindertengleichstellungsgesetzgebung. Diese besteht aus mehreren Gesetzen, Verordnungen, Dekreten und Aktionsplänen. Auch die einzelnen Regionen verfügen zum Teil über eigene ergänzende Gesetze, die Regelungen für Menschen mit Behinderung enthalten.


Legislacion y Normativa, Übersicht über die Gesetze


Ley 51 de igualdad de oportunidades, no discriminacion y accessibilidad, del 2 de diciembre 2003
Dieses Gesetz soll den Menschen mit Behinderung (1999: 3,5 Mio) Chancengleichheit im Alltag, insb. was die zivilen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte anbelangt, gewähren. Gestützt auf Art. 14 der Spanischen Verfassung, welcher die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz garantiert, wurde dieses sog. Gleichheitsgesetz 2003 erlassen.

Real Decreto 1414/2006, de 1 de diciembre, por el que se determina la consideración de persona con discapacidad a los efectos de la Ley 51/2003, de 2 diciembre, de Igualdad de oportunidades, no discriminación y accesibilidad universal de las personas con discapacidad.
Real Decreto 1417/2006, de 1 de diciembre, por el que se establece el sistema arbitral para la resolución de quejas y reclamaciones en materia de igualdad de oportunidades, no discriminación y accesibilidad por razón de discapacidad.

Ley de dependencia de 31 de enero de 2009
Dieses Gesetz regelt u.a. die Bereiche der Betreuung von alten Menschen oder Menschen mit Behinderung, welche auf Assistenz angewiesen sind.

Ley 27/2007, lenguas de signos españolas
Am 23. Oktober 2007 trat das Gesetz in Kraft, welches u.a. die spanische und katalanische Gebärdensprache anerkennt sowie die Unterstützungsmittel zur mündlichen Kommunikation regelt.

Regierungsprogramme


plan de acción para las mujeres con discapacidad 2007

Dieser Aktionsplan der Regierung beinhaltet Lösungsansätze, die dazu dienen sollen, der speziellen Diskriminierungthematik, mit welcher Frauen mit Behinderung konfrontiert werden, vermehrt Rechnung zu tragen. Der Plan soll als operatives Instrument dienen und damit den Zugang zur Gleichstellung erleichtern.

Rechtsprechung

Es gibt keine zugängliche Aufstellung sämtlicher ergangener Urteile und Entscheide zum Behindertengleichstellungsrecht. Nachfolgend einige ausgewählte Entscheide:


Urteil vom 1.6.2009, Entschädigung bei Flugverweigerung von gehörlosen Personen

(erstes Urteil gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetz)
In diesem Urteil, dem ein 5 Jahre dauernder Rechtstreit zugrunde liegt, wurde einer Gruppe von drei Gehörlosen eine symbolische Entschädigung von je 1 Euro von der Audiencia Provincial de Madrid zugesprochen für die verweigerte Flugbeförderung. Die Airline wurde zudem angewiesen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sie Menschen mit Behinderung im allgemeinen und die Gehörlosen nicht mehr diskriminiert.

Kommentar Urteil durch CERMI

Air Nostrum, die Inlandflugtochter von Iberia, hatte den drei Gehörlosen, die über ein Ticket und den Boardingpass verfügten, den Zugang ins Flugzeug auf einem Flug von Melilla nach Madrid verweigert. Die Airline hatte argumentiert, dass aus Sicherheitsgründen bei Gruppen von mehr als zwei Personen mit dieser Behinderung eine Begleitperson mitfliegen muss, damit im Notfall die Kommunikation klappt. Erstinstanzlich hatte das Gericht der Fluglinie Recht gegeben. Erst die obere Instanz kam zum Schluss, dass eine Diskriminierung vorliegt. Sie begründete ihr Urteil damit, dass die Mitnahme einer Begleitperson die Sicherheit der Gehörlosen im Notfall in keiner Weise verbessert, da diese durchaus in der Lage seien, mti ihren anderen Sinnen die Gefahr einer Notfallsituation zu erfassen. Zusätzlich führte das Gericht aus, dass diese Einschränkung für Gehörlose keinen Sinn mache, zumal bei anderen Personen (insb. Ausländern) auch nicht überprüft werde, ob sie in der Lage seien, Notfallanweisungen auf Spanisch oder Englisch zu verstehen.

Die Fluggesellschaft hat das Urteil akzepiert. Obwohl die Gutheissung der Klage grundsätzlich positiv zu werten ist, so scheint doch der symbolische Entschädigungsbetrag von einem Euro als unbefriedigend.

Hintergrundinformationen

  • Auf der Linkseite des SID, des Spanischen Gesundheits- und Sozialdepartementes finden Sie interessante Angaben zum Bereich Menschen mit Behinderung
  • Studie zur Einschulung von Kindern mit Behinderung
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