Behindertengleichstellungsrecht in der Schweiz

Das schweizerische Recht zum Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen besteht auf der einen Seite aus dem eigentlichen Behindertengleichstellungsrecht. Auf der anderen Seite umfasst es auch zahlreiche Rechtsnormen im Privatrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht, die implizit Schutz vor diskriminierenden Handlungen gewähren.

Das eigentliche Behindertengleichstellungsrecht ist noch jung. Das Verbot der Diskriminierung wegen einer körperlichen, geistigen und psychischen Behinderung ist seit dem 1. Januar 2000 ausdrücklich in Kraft. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen gilt seit Anfang 2004.

Hier finden Sie systematisch dargestellte Informationen zur Rechtslage in der Schweiz:

 

  • Erlasse: Auf Bundesebene gibt es zahlreiche Rechterslasse. Auch die Kantone und die Gemeinden verfügen teilweise über verfassungs- und gesetzesrechtliche Bestimmungen ...
  • Rechtsprechung: Der Inhalt der in den Rechtserlassen verankerten Rechte und Pflichten werden durch die Gerichtspraxis anhand konkreter Lebenssituationen verfeinert ...
  • Hintergrundinformationen: Zum besseren Verständnis der einzelnen Rechtserlasse gibt es interessante Dokumente und Texte zur deren Entstehungsgeschichte und zum Inhalt ...

Rechtsratgeber - kurz und einfach!

Im Folgenden präsentieren wird Ihnen die Rechtslage zu spezifischen Themenfeldern. Die in Zusammenarbeit mit dem Eigenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erarbeiteten Faktenblätter geben Ihnen einen leicht verständlichen Einblick in das Behindertengleichstellungsrecht:

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