Rechtslage in Österreich

Die österreichische Verfassung enthält ein Diskriminierungsverbot wegen der Behinderung (Art. 7 Abs. 1) und anerkennt seit 2005 ausdrücklich die Gebärdensprache (Art. 8 Abs. 3).

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Österreich das sogenannte Behindertengleichstellungspaket. Dieses Paket beinhaltet Diskriminierungsschutzrechte für behinderte Menschen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz auf der einen Seite, auf der anderen Seite umfasst es Schutzbestimmungen in Beschäftigung und Beruf nach dem Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz.

Erlasse

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Aufgrund der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern beschränkt sich das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz im Wesentlichen auf zwei Bereiche:

 

  • es wurde ein Diskriminierungsverbot verankert, welches ausschliesslich den Bund verpflichtet.
  • gestützt auf die Zivilrechtskompetenz des Bundes ist im Privatrecht ein Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Behinderung statuiert worden. Dieses gilt für Rechtsverhältnisse, die den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betreffen, welche der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. In diesem Rahmen werden somit auch Privatpersonen in die Pflicht genommen, zum Beispiel bauliche oder kommunikationstechnische Barrieren abzubauen, wobei hier der Begriff der Verhältnismässigkeit zum Tragen kommt. Bei Bauten der öffentlichen Hand sowie beim öffentlichen Verkehr sind Übergangsfristen vorgesehen.

 

Liegt eine Diskriminierung vor, welche vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst wird, kann der Einzelne vor Gericht gehen. Allerdings kann er nicht die Beseitigung der Diskriminierung verlangen, sondern hat lediglich einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Bevor diese Ansprüche geltend gemacht werden können, muss immer zuerst ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt durchgeführt worden sein. Dieses wird finanziell vom Bund getragen. Als Beistand steht den Bürgerinnen und Bürgern eine eigene Behindertenanwaltschaft zur Verfügung, die ebenfalls dem Sozialministerium angegliedert ist. Werden Rechte und Interessen von behinderten Menschen wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, besitzt die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ein Verbandsklagerecht.

 

Gesetezestext

 

Behinderteneinstellungsgesetz

Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt soll mit dem Behinderteneinstellungsgesetz begegnet werden. Dieses schreibt fest, dass Menschen mit Behinderung bei der Anstellung, der Kündigung, der Beförderung, beim Salär, bei freiwilligen Sozialleistungen und bei den allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber werden ferner dazu angehalten, bauliche Barrieren (soweit zumutbar) abzubauen und behinderte Mitarbeiter vor entwürdigender Behandlung zu schützen. Auch hier gibt das Gesetz den Betroffenen die Möglichkeit, nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren ihre Ansprüche (in der Regel Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung) vor Gericht geltend zu machen.

Gesetzestext

Am 30. März 2007 unterzeichnete Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie trat am 3. Mai 2008 völkerrechtlich in Kraft. Für Österreich trat sie am 26. Oktober 2008 in Kraft (gleichzeitig mit der Novelle des Bundesbehindertengesetzes). Es wurde ebenfalls ein unabhängiger Monitoringausschuss eingerichtet.

 

  • Regierungsvorlage betreffend Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Parlament, Zeitplan

Rechtsprechung

Schlichtungsdatenbank


Menschen mit Behinderung können sich gegen Diskriminierungen wehren. Bevor jemand eine Klage einbringen kann, muss laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein Einigungsversuch durchgeführt werden (sog. Schlichtung).

 

Das Forum BIZEPS hat seit dem Jahr 2006 Schlichtungen dokumentiert und zeigt die Ergebnisse in der sog. Schlichtungsdatenbank.

Hintergrundinformationen

Zahlreiche zusätzliche Informationen zum österreichischen Behindertengleichstellungsrecht finden Sie unter folgenden Linkseiten:

 

  • Bizeps Zentrum für selbstbestimmtes Leben, Gleichstellung
design konzept: cobin media php code: ibrows