Rechtslage in Liechtenstein
Erlasse
Behindertengleichstellungsgesetz
Seit 2007 ist in Liechtenstein das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Es findet Anwendung auf alle gestalteten Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung ausser folgenden:
- nicht öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, mit Ausnahme von Wohnanlagen mit sechs oder mehr Wohneinheiten sowie geförderten Wohnbauten;
- nicht öffentliche Verkehrswege und -anlagen sowie nicht öffentliche Verkehrssysteme;
- Waren privater Anbieter, sofern diese keine für Menschen mit Behinderungen spezifischen Waren im Angebot führen;
- Dienstleistungen privater Anbieter, sofern diese ihre Dienstleistung nur deshalb nicht erbringen können, weil sie nicht über die dazu erforderlichen, behindertengerecht eingerichteten Hilfsmittel verfügen;
- Gebrauchsgegenstände, die von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung nicht oder nur mit Erschwernis nutzbar sind.
Behindertengleichstellungsverordnung
Die dazugehörige Verordnung regelt die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, die Anpassbarkeit von Wohnanlagen und geförderten Wohnbauten, die Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrswegen und -anlagen sowie öffentlichen Verkehrssystemen, besondere Massnahmen des Gemeinwesens sowie die antrags- und beschwerdeberechtigten Behindertenorganisationen.
Rechtsprechung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine öffentlich zugänglichen Daten zur Rechtsprechung im Behindertengleichstellungsrecht vorhanden.Hintergrundinformationen
Aus Anlass des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ wurde 2007 die Studie Zur gesellschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderungen zuhanden der Stabsstelle für Chancengleichheit veröffentlicht: Wilfried Marxer/Silvia Simon, Mitarbeit: Benno Patsch, Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Nr. 15.Ziel der Untersuchung war, Zahlen, Daten und Erkenntnisse zur Befindlichkeit und Zufriedenheit von Menschen mit Behinderung in Liechtenstein zu liefern. Dabei sollten die Bereiche Finanzen, Arbeit, Wohnen, Bildung, medizinische Versorgung, Sexualität und Partnerschaft sowie soziales Umfeld erfasst werden. Die Daten sollten eine Grundlage für die weiterführende Massnahmenplanung der Stabsstelle für Chancengleichheit bilden.
- Studie zur gesellschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderung

