Internationales Behindertengleichstellungsrecht

Die Schweiz ist als Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) und des Europarats auch an internationale Rechtsstandards gebunden. Dabei entscheidet sie bis zu einem gewissen Grade frei, welchen Regelwerken der jeweiligen internationalen Organisationen sie beitreten möchte. Hier finden Sie die wichtigsten für die Schweiz verbindlichen (und nicht verbindlichen) Erlasse der UNO und des Europarats.

 


Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, hat sie aufgrund der engen Einbettung in den europäischen Wirtschaftsraum gewisse EU-Erlasse für sich verbindlich erklärt. Darüber hinaus bietet auch das für die Schweiz nicht verbindliche europäische Gemeinschaftsrecht mit seinen Entwicklungen im Antidiskriminierungsrecht interessante Vergleichswerte.

 

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