Fakten zum Thema Öffentlicher Verkehr
Die Fristen zur Anpassung im Bereich des Öffentlichen Verkehrs sind mit 10 Jahren (Ende 2013) bei den Kommunikationssystemen und den Billetausgaben bzw. mit 20 Jahren (Ende 2023) bei den bestehenden Bauten und Anlagen sowie Fahrzeugen für den öffentlichen Verkehr sehr lang. Trotz dieser langen Fristen zeichnet sich ab, dass grosse Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die notwendigen Massnahmen innerhalb der vorgesehenen Fristen überhaupt umgesetzt werden können. Hier müssten vermehrt die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt und Massnahmen eingeleitet werden, damit die finanziellen, technischen und organisatorischen Herausforderungen gemeistert und die gesetzlichen Vorgaben zumindest innerhalb der geltenden Übergangsfristen realisiert werden können.
Zahlen und Statistiken
Menschen mit Behinderung benutzen verschiedene Transportmittel (zu Fuss, Velo, öffentliche Verkehrsmittel oder Motorfahrzeuge), und dies zu sehr ähnlichen Anteilen wie Menschen ohne Behinderung. Dies gilt zumindest für Personen, die in einem Privathaushalt leben.
Die grosse Mehrheit der Menschen mit Behinderung (90%) gibt an, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Probleme nutzen können. 4% haben bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Schwierigkeiten, 2% grosse Schwierigkeiten und 4% sagen, dass sie Busse und Züge überhaupt nicht benutzen können. Von den Personen ohne Behinderung sind weniger als 1% mit solchen Schwierigkeiten oder Unmöglichkeiten konfrontiert.(Quelle Bundesamt für Statistik)
Informationen des Bundeamtes für Statistik
Gründe der Benachteiligung
Insgesamt zeigt sich im Bereich des öffentlichen Verkehrs ein positives Bild. Betrachtet man jedoch die konkreten Lösungen in den einzelnen Bereichen der Infrastruktur sowie die organisatorischen Aspekte, bestehen noch immer teilweise grosse Defizite, die es Menschen mit Behinderung erschweren, den öffentlichen Verkehr flexibel und ohne bedeutende organisatorische Aufwendungen zu benutzen:
- Generell wird das Prinzip der Zugänglichkeit für Fahrgäste im Rollstuhl zwar kaum in Frage gestellt. Probleme tauchen aber oft da auf, wo es um die konkrete Einstiegssituation geht oder um die Qualität des Rollstuhlstellplatzes, insbesondere um dessen befriedigende Integration in den Fahrgastbereich.
- Probleme gibt es bei projektierten Bushaltestellen, wo immer wieder zu niedrige oder sogar fehlende Haltekanten, oder zu klein dimensionierte Manövrierflächen für Rollstühle vorgesehen sind.
- Die behindertengerechte Ausgestaltung der Bahnhöfe ist eine wesentliche Aufgabe. Dies umfasst die Anpassung der Perronanlagen auf die richtige Höhe für den niveaugleichen Einstieg und den stufenfreien Zugang. Beides sind kostspielige Vorhaben, weshalb hier die beschränkten Mittel das grösste Problem darstellen.
- Bei den akustischen Einrichtungen besteht oft ein relativ hohes Niveau, jedoch fehlt häufig noch das Wissen über die konkreten Anforderungen an die Sprachverständlichkeit, insbesondere für Hörbehinderte.
- Bei den optischen Anzeigen gibt es noch keine klaren und einheitlichen Lösungen, insbesondere was die Lesbarkeit von Anzeigen für Menschen mit Sehbehinderung und die Art der Darstellung betrifft.
- Bei den Aussenanzeigen an Fahrzeugen gibt es noch sehr viele Schwierigkeiten zu überwinden: Die seitlichen Anzeigen, welche gerade für Menschen mit Sehbehinderung von grosser Wichtigkeit sind, werden meistens irgendwo oben hinter die Fensterscheiben montiert.
- Ein grosser Handlungsbedarf besteht zudem bei der behindertengerechten Gestaltung von Notruf- und Informationseinrichtungen.
- Noch ungelöst ist zudem die Frage der akustischen Abrufbarkeit rein visuell angebotener Informationen für Blinde (Abfahrtsmonitore auf Bahnhöfen, dynamische Haltestellenanzeigen, Liniennummern und Fahrziel von Bussen, Trams, S-Bahnen etc.) sowie das Problem eines blindengerechten Türöffnungssystems.
- Im Bereich des Luftverkehrs zeigen sich zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit der Beförderung und den Dienstleistungen. Menschen mit Mobilitäts- und Sinnesbehinderung werden verpflichtet, sich von einer Person begleiten zu lassen, oder es wird ihnen die Beförderung sogar gänzlich verweigert.
- Die Buchung von Flugtickets über Internet ist aufgrund der mangelhaften Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung langwierig.
- Blinde Menschen haben keine Möglichkeiten, sich im Flughafen selbständig zu bewegen, die unterstützende Person erscheint häufig nicht wie bestellt an Ort und Stelle. Es bleibt zu hoffen, dass mit Inkrafttreten der EG-Verordnung 1107/2006 am 1. November 2009 bedeutende Schritte in Richtung Gleichstellung gemacht werden.

