Fakten zum Thema Dienstleistungen
Menschen mit Behinderung sind in grossem Mass mit Schwierigkeiten im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen konfrontiert. RollstuhlfahrerInnen oder Menschen mit Blindenführhunden haben bspw. einen erschwerten Zugang in Kinos oder Restaurants, und dies nicht nur aus baulicher Sicht. Menschen mit Hörbehinderung wiederum sind bei Behördengängen auf Gebärdendolmetscher angewiesen, wobei die Kostenübernahme dafür oft verweigert wird.
Der Zugang und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Teil ihrer Integration in die Gesellschaft. Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG unterscheidet zwischen staatlichen und privaten Dienstleistungen. Es will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung Dienstleistungen der Gemeinwesen, von konzessionierten Unternehmen und auch von privaten Dienstleistungsunternehmen ohne Benachteiligungen bzw. Diskriminierungen in Anspruch nehmen können.
Dienstleistung ist ein weiter Begriff. In der Verordnung zum BehiG, der BehiV, werden diese anhand von Beispielen folgendermassen erläutert:
- Wissen und Können zur Verfügung stellen,
- Publikumsveranstaltungen durchführen.
- Räume und Einrichtungen bereitstellen,
- Material ausleihen,
- Verträge vermitteln,
- Behandlungen zum Gegenstand haben, die der Therapie, der Körperpflege oder dem Wohlbefinden dienen.
Zahlen und Statistiken
Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die davon betroffen sind, dass sie die Dienstleistungen Privater oder auch staatlicher Anbieter nicht oder nur benachteiligend nutzen können, ist statistisch nicht erfasst. Dennoch kann gesagt werden, dass Menschen mit Behinderung in weitaus grösserem Ausmass von Benachteiligungen bei der Beanspruchung von Dienstleistungen betroffen sind, sei es weil diese nicht zugänglich sind oder weil man Menschen mit Behinderung von der Benutzung gewisser Angebote ausschliessen will.
Gründe der Benachteiligung
Die Gründe für Benachteiligungen sind vielfältig. Die Dienstleistungsanbieter haben Ängste und Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Menschen, scheuen den Kontakt oder den „zusätzlichen Betreuungsaufwand“ und möchten vermeiden, dass die Kundinnen und Kunden wegen ihrem Aussehen und „fremdartigen Auftreten“ irritiert sind. Auch mangelt es z.T. am nötigen Wissen, wie die Angebote an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung angepasst werden können. Oder die Unternehmen meiden zusätzliche Kosten für notwendige Anpassungen an der Infrastruktur des Betriebes. Für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen braucht es eine hindernisfreie Kommunikation, für Mobilitätsbehinderte oft bauliche Anpassungen.
Massnahmen
Damit Benachteiligungen im Bereich der Dienstleistungen verhindert werden oder gar nicht erst entstehen, braucht es eine Sensibilisierung und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Dienstleistungen der Behörden. Im Bereich der privaten Dienstleistungsanbieter müsste der Schutz auf den Standard, der auch für staatliche Anbieter gilt, ausgeweitet werden.

