Fakten zum Thema Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung ist eine besonders wichtige Dienstleistung. Benachteiligungen in diesem Bereich können zu gravierenden Konsequenzen im Berufsleben führen. Zahlreiche junge Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung absolvieren wollen, studieren oder sich sonst weiterbilden möchten, stossen immer noch auf viele Hürden. Dies geht von der fehlenden oder mangelhaften Zugänglichkeit der Gebäude bis hin zu nicht auf Menschen mit Behinderung ausgerichtete Lehr- und Studienpläne oder Prüfungen.
Wie bei den Dienstleistungen im Allgemeinen ist es von Bedeutung, ob der Anbieter ein Privater oder der Staat ist. Gemeinwesen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, haben dabei den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen. Sind private Anbieter involviert, so können an diese keine solchen Anforderungen gestellt werden.
Studierende mit Behinderung haben insbesondere das Recht, Hilfsmittel oder notwendige persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen. Zudem müssen die Dauer und die Ausgestaltung des Bildungsangebotes und der Prüfungen ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Zahlen und Statistiken
Ca. 10% der Bevölkerung hat eine Behinderung. Diese Zahl lässt sich auch auf die Menschen übertragen, die sich in der Aus- oder Weiterbildung befinden. In einer Statistik erfasst sind diese Menschen jedoch nicht.
Gründe der Benachteiligung
Oft nehmen Aus- und Weiterbildungsangebote nicht ausreichend Rücksicht auf Lernende oder Studierende mit einer Behinderung. Die Probleme fangen häufig bei der fehlenden oder nur teilweise vorhandenen Zugänglichkeit der Gebäude an und ziehen sich in der Ausgestaltung des Unterrichts oder der Prüfungen weiter. Häufig beruhen diese Schwierigkeiten auf Unwissen manchmal ist aber auch die Bereitschaft nicht vorhanden, auf "Spezialfälle" Rücksicht zu nehmen oder es wird befürchtet, man bevorzuge die Studierenden mit Behinderung ungerechtfertigterweise gegenüber ihren Mitschülern.
Massnahmen
Die Aus- und Weiterbildung stellt eine besonders wichtige Dienstleistung dar. Eine Benachteiligung in diesem Bereich kann schwerwiegende Konsequenzen für das spätere Berufsleben haben.
Die Massnahmen, die getroffen werden können, um die Benachteiligungen bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Aus- und Weiterbildung zu beseitigen, sind so vielfältig wie es die Behinderungsformen sind und benötigen eine individuelle Betrachtungsweise.
Eine blinde Studentin benötigt
bspw. Vorlesungsunterlagen in einer elektronischen Version, ein
gehörloser Student ist auf die Anwesenheit einer
Gebärdendolmetscherin angewiesen, um einer Vorlesung folgen zu
können, ein blinder Student ist auf die Anwesenheit seines Blindenhundes angewiesen, um die Vorlesungen selbständig besuchen zu können, eine Studentin mit Dyslexie benötigt mehr Zeit und eine spezielle Bewertung der Prüfungen etc.

