Fälle aus der Praxis zum Thema Öffentlicher Verkehr

Hauptverantwortung für die Umsetzung des BehiG im Bereich des öffentlichen Verkehrs trägt die Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr. Égalité Handicap steht ihr für die Klärung rechtlicher Fragen zur Seite. Zudem behandelt Égalité Handicap Fälle dann selbständig, wenn es nicht um den technischen/baulichen Aspekt der Zugänglichkeit geht, sondern wenn eine Transportdienstleistung wegen der Behinderung – zum Beispiel aus Sicherheitsgründen – verweigert wird. Diese Frage stellt sich überproportional oft im Bereich des Luftverkehrs.

Beispiel 1 - Epileptiker mit geistiger Behinderung darf nur mit Begleitperson fliegen:

Einem Epileptiker mit einer mittelgradigen geistigen Behinderung und leichten Mobilitätsbehinderung wird vier Tage vor Abflug nach Athen mitgeteilt, dass er ohne Begleitperson nicht auf den Flug gelassen wird. Seine Bezugsperson im Behindertenheim muss innerhalb dieser kurzen Zeit die verlangten Begleitpersonen organisieren und dafür bezahlen...

Beispiel 2 - SWISS: Logistische Defizite beim Transport von Rollstühlen:

Frau Bader (Name geändert) wird der Transport ihres Rollstuhls auf einem SWISS-Flug verweigert. Die Airline erklärt den Vorfall damit, dass die Anmeldung eines Rollstuhls über die Buchung eines Fluges via Internet einer Fremdairline nicht möglich sei...

Beispiel 3 - Billettautomaten:

Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen verlangen, dass die Billetautomaten mit einer Taste versehen werden, die einerseits einen direkten Zugang zu einem Call Center ermöglicht und andererseits immer die Möglichkeit besteht, ein Billett per Telefon oder Mobiltelefon zu bestellen...

Beispiel 4 - Billettautomaten des ZVV und der SBB:

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und die SBB haben beschlossen, neue Billetautomaten anzuschaffen. In mehrerer Hinsicht entsprechen die vorgesehenen Automaten nicht den Anforderungen des BehiG über die Zugänglichkeit...

Fall 5 - Flugverweigerung wegen unvollständigem Medical Certificate:

Eine Fluggesellschaft weigert sich, eine Person im Rollstuhl in die Schweiz zurückfliegen zu lassen, weil auf dem von ihr verlangten Arztzeugnis das Datum fehlt...

Fall 6 - easyJet Begleitungszwang für Person im Rollstuhl:

Die Fluggesellschaft easyJet weigert sich, Personen im Rollstuhl ohne Begleitung zu befördern. Andres Perez und Integration Handicap rügen vor dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem Zivilgericht eine Verletzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Das BAZL hat in seinem Entscheid vom 22. Dezember 2011 festgehalten, dass die Praxis von easyJet Switzerland AG, Personen im Rollstuhl nur dann zu befördern, wenn sie begleitet werden, das Behindertengleichstellungsgesetz verletze.

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