Chronologie News zum Thema Kommunikation
15. November 2011
Schweizer Accessibility-Studie 2011
Die Accessibility-Studie 2011 der Stiftung "Zugang für alle" ist da. Sie zeigt, dass sich die Internetauftritte der Kantone und verschiedener Bundesstellen seit 2007 verbessert haben. Demgegenüber ist die Situation in den 2'550 Gemeinden und bei den getesteten privaten Unternehmen eher unbefriedigend bis schlecht.
"Wir sind noch nicht dort, wo wir gerne sein möchten", so das Fazit der Stiftung "Zugang für alle" in ihrer heute publizierten Schweizer Accessibility-Studie 2011. Erfreulich sei zwar, "dass viele Websites der Kantone, bundesnaher Betriebe und einiger Städte gegenüber 2007 wesentlich behindertenfreundlicher geworden sind". Keine Fortschritte konnten hingegen bei der Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten festgestellt werden. Zudem schnitten die Gemeinden und privaten Unternehmen insgesamt ungenügend ab.
Schweizer Accessibility-Studie 2011
Informationen auf www.access-for-all.ch
Im Rahmen der Schweizer Accessibility-Studie 2011 wurden 100 Websites von Bund, Kantonen, den zehn grössten Städten und bundesnahen Betrieben auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen getestet. Darüber hinaus wurden auch private Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter Medien, Stellenbörsen, Hochschulen und öffentliche Verkehrsbetriebe sowie Internet-TV-Angebote und Online-Shops.
Aktive Umsetzung gefordert
Die Ergebnisse der Studie sind eine Chance für Bund, Kantone, Gemeinden und private Unternehmen, ihre Webauftritte behindertengerecht auszugestalten. Während staatliche Institutionen dazu verpflichtet sind, ihre Leistungen allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichwertig zur Verfügung zu stellen, sollten private Unternehmen Diversität und Antidiskriminierung aus ethischen und ökonomischen Gründen unterstützen. Insbesondere sind Menschen mit Behinderung vermehrt als Kundinnen und Kunden wahrzunehmen.
Die Stiftung "Zugang für alle" setzt sich auf der Grundlage der Studie gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern für ein barrierefreies Internet ein. Égalité Handicap nimmt hierfür in den nächsten zwei Wochen Kontakt mit den getesteten Kantonen und Städten auf, um diese für weitere Schritte in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu motivieren.
8. November 2011
Vote électronique: Vorteile für Menschen mit Sehbehinderung noch fraglich
Elektronisches Abstimmen und Wählen birgt das Potential, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung bei der Ausübung der politischen Rechte abzubauen. Nach dem erstmaligen Versuch bei Wahlen im 2011 ist der Vorteil für Menschen mit Sehbehinderung noch unklar.
Vote électronique bietet die Möglichkeit, elektronisch über den Computer abuzustimmen und zu wählen. Nach ersten Versuchen der Kantone Genf, Neuenburg und Zürich in den Jahren 2004 und 2005 bei Abstimmungen verwies man u.a. auf die Vorteile für Menschen mit Behinderung. Beispielsweise können Menschen mit Mobilitätsbehinderung und Personen, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder Behinderung in Pflege sind, dank Vote électronique rasch und einfach von praktisch jedem Ort aus ihre Stimme abgeben. Ebenso soll es Vorteile für Menschen mit Sehbehinderung geben, die künftig unter Wahrung ihres Stimmgeheimnisses selbständig abstimmen können.
Informationen zu Vote électronique
Vote électronique wurde 2000 als Projekt der Bundeskanzlei gestartet. Mehrere Testversuche mit sukzessivem Ausbau in den nächsten Jahren werden ermöglichen, das System langfristig bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen weiterzuentwicklen und schliesslich gesamtschweizerisch einzuführen.
Meilensteine und Planung
Nachteile für Menschen mit Sehbehinderung
Noch ist unklar, ob und inwiefern die Anliegen von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderung tatsächlich berücksichtigt werden. So zeigt etwa der jüngste Versuch, an dem erstmals vier Kantone ihre Ausländschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen liessen, dass der über einen brieflich zugestellen schriftlichen Code ermöglichte Zugang zum System für Menschen mit Sehbehinderung ohne fremde Hilfe noch nicht realisiert werden kann. Unklar bleibt weiter, ob die Website, auf der per Mausklick gewählt und abgestimmt werden soll, den barrierefreien Standards genügt.
Kritische Begleitung des Projekts notwendig
Nach Auskunft der Bundeskanzlei werden die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderung zurzeit noch nicht prioritär behandelt. Angesichts der hohen technischen Herausforderungen sei es politisch nicht opportun, den Kantonen die Berücksichtigung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verbindlich vorzugeben.
An der Antwort zeigt sich, dass die Anliegen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung oft aus ökonomischen Gründen an letzter Stelle stehen. Égalité Handicap wird gemeinsam mit seinen Partnern darauf achten, dass die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderung berücksichtigt werden.
10. Oktober 2011
Landesmuseum Zürich: Führung für Hörende und Gehörlose
Das Landesmuseum Zürich bietet neu regelmässig Führungen für Hörende und Gehörlose an. Einmal im Monat findet die Führung «Die Schweiz. Geschichte und Kultur» statt. Jede Führung wird von einem Dolmetscher begleitet, der simultan in die Gebärdensprache übersetzt.
Bedeutende Objekte ermöglichen spannende Einblicke in die Geschichte der Schweiz. Die Führung «Die Schweiz. Geschichte und Kultur» zeigt, wie historische Ereignisse und kulturelle Errungenschaften das Gebiet der heutigen Schweiz geprägt haben.
Die Führung wird von einem Dolmetscher simultan in die Gebärdensprache übersetzt. Künftig findet die Führung jeweils am ersten Mittwoch im Monat von 18.00 bis 19.15 Uhr statt (2.11., 7.12.2011). Der Eintritt ins Museum und die Führung sind kostenlos.
Das neue Angebot aus dem Bereich Bildung & Vermittlung des Landesmuseums Zürich entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenverband und dem Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB.
Für Auskünfte:
Mariella Frei, Leiterin Marketing, Landesmuseum Zürich T. +41 (0)44 218 66 50 | mariella.frei@snm.admin.ch
Eliane Burckhardt, Leiterin PR, Landesmuseum Zürich T. +41 (0)44 218 65 49 I eliane.burckhardt@snm.admin.ch
Link Landesmuseum
22. Februar 2010
Fernsehsender der SRG SSR steigern 2009 ihre Leistungen für Sinnesbehinderte
Artikel 93 der Bundesverfassung hält fest, dass die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen Sache des Bundes ist. Radio und Fernsehen sollen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen, auf die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone Rücksicht nehmen, die Ereignisse sachgerecht darstellen und die Vielfalt der Ansichten widerspiegeln. Es gibt Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, damit sie Fernsehprogramme konsumieren können. Dazu gehören Personen mit einer Hör- oder Sehbehinderung, aber auch Menschen, bei denen fehlende Sprachkenntnisse den direkten Zugang zu Fernsehsendungen verhindern. Ohne barrierefreien Zugang zu diesen Medien werden Menschen mit Behinderung benachteiligt.
Um diese Benachteilung schrittweise zu verringern
ist gesetzlich vorgesehen, dass u.a. eine gewisse Prozentzahl der
Sendezeit zugänglich sein muss. Die RTVV (Radio- und Fernsehverordnung)
sieht in Art. 7f vor, wieviele und welche Sendungen behindertengerecht
aufbereitet werden müssen. Seit Oktober 2009 ist die vom Gesetz
verlangte Quote von einem Drittel der Sendezeit
bereits erreicht.
Auf den Kanälen von SF 1, SF zwei, SF info, TSR 1,
TSR 2, RSI LA 1 und RSI LA 2 sind im Jahre 2009 insgesamt 15' 333
Stunden oder eben 26,2 Prozent der Sendezeit untertitelt worden.
Gesamtschweizerisch entspricht dies einer Steigerung von 59,4 Prozent,
wobei alle Sprachregionen von der Zunahme profitierten. Die stärkste
Steigerung verzeichneten die Sportsendungen.
Neben der quantitativen Zunahme gab es auch weitere Verbesserungen für die Hörbehinderten: Auf allen Kanälen werden konsequent die Primetime zwischen 19 und 22 Uhr sowie alle Live-Sendungen zwischen Mittag und Mitternacht untertitelt. Für Sehbehinderte bieten die SRG-SSR-Fernsehsender eine namhafte Anzahl von Spielfilmen mit Audiodeskription an. Dabei werden auf einem akustischen Zusatzkanal die optischen Eindrücke verbal beschrieben und wiedergegeben.
Zu den Zahlen für das Jahr 2009: srg ssr idée suisse
25. Mai 2009
2. Accessibility Day am 10. Juni 2009
Für Menschen mit Behinderung sollen Informations- und Kommunikationstechnologien mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit ermöglichen. Am Accessibility Day 09 werden Themen wie der neue Web-Accessibility Standard WCAG 2.0, neue assistierende Technologien, sowie verschiedene Behinderungsarten und Senioren im Fokus stehen. Der Accessibility Day 09 wird von der Fachgruppe Accessibility der Schweizer Informatik Gesellschaft (SI), in Zusammenarbeit mit der Credit Suisse und der Stiftung "Zugang für Alle" organisiert.
Dauer: 9:00-16:40 Uhr (anschl. Apéro)
Ort: Credit Suisse Forum Uetlihof, Uetlibergstrasse 231, 8047 Zürich
Anmeldung bis 05.06.2009
11. Mai 2009
Telefonberatung und Praxisgebühr: es drohen gravierende Nachteile für Menschen mit Behinderung
Mit grosser Sorge nimmt die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, einen Behandlungsbeitrag der Versicherten für Besuche bei einem Arzt oder einer Ärztin einzuführen. "Die Einführung der Praxisgebühr läuft dem Ziel, psychische Erkrankungen rechtzeitig zu behandeln und auf diese Weise Chronifizierungen von psychischen Störungen zu verhindern, diametral entgegen", hält die Stiftungspräsidentin von Pro Mente Sana, Nationalrätin Pascale Bruderer, fest.
Auch für Gehörlose und hörbehinderte Menschen sind die Sparvorschläge höchst problematisch. Missverständnisse in der Kommunikation sind vorprogrammiert. Eine angemessene Beratung ist kaum möglich. Die KVG Revisionsvorschläge bergen demnach insgesamt die Gefahr, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen und somit dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot zu widersprechen.
23. April 2009
Schweizer Fernsehen hat Leistungen bei der Untertitelung erhöh
Die Fernsehsender der SRG SSR idée suisse haben ihre Quote an untertitelten Sendungen im vergangenen Jahr auf 9618 Stunden oder über 18,6 Prozent der Totaldauer aller Sendungen erhöht, was einer Steigerung von 76 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Mehr Informationen (www.untertitel.ch)
3. Februar 2009
Weitere Fortschritte beim Schweizer Fernsehen
Nach den Sommerferien 2009 sollen auf allen drei Kanälen des Schweizer Fernsehens (SF DRS 1, 2 und SF info) sämtliche Sendungen zwischen 19.00 und 22.00 Uhr untertitelt werden. Zusätzlich in Planung ist die Untertitelung von Live Sport-Sendungen und der Abstimmungssendung vom 9. Februar. Zur Gewährleistung der Qualität soll auf www.untertitelung.ch eine Befragung durchgeführt werden.
Mehr Informationen (www.untertitelung.ch)
29. Januar 2009
Deutschland: Veranstaltung zu Barrierefreiheit im Internet
Am 27. März 2009 findet in Frankfurt eine hochkarätige Veranstaltung zum Thema Barrierefreiheit im Internet statt.
6. Januar 2009
200 jähriges Geburtsjubiläum von Louis Braille
Die Geburt des selbst sehbehinderten Erfinder der Blindenschrift, Louis Braille, jährte sich am 4. Januar zum 200. Mal. Durch die Erfindung der "Brailleschrift" wurde vor fast 184 Jahren ein entscheidender Schritt getan, um sehbehinderten Menschen den Zugang zum Bildungs- und Informationsalltag zu ermöglichen. Auch im elektronischen Zeitalter ist die Blindenschrift nach wie vor für die Betroffenen von grosser Aktualität, da sehbehinderte Menschen zunächst die Computertastatur im Zehnfingersystem zu bedienen lernen, zum Lesen und Kontrollieren des Geschriebenen, jedoch eine eigene "Braillezeile" dient.
12. Dezember 2008
Neue und bessere Richtlinien für hindernisfreie Web-Angebote
Die aus dem Jahre 1999 stammenden Richtlinien WCAG 1.0 werden von einer wesentlich verbesserten Version WCAG 2.0 abgelöst, die von der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) erarbeitet wurde. Darin wird das bisherige Argument, man müsse wegen der Barrierefreiheit auf moderne Techniken verzichten, durch detaillierte technische Anleitungen entkräftet.
Égalité Handicap wird nun abklären, ob der Bund seine Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten an die neu definierten Standards anpassen wird. Falls notwendig, werden politische Schritte ergriffen.
- P028 - Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten
19. November 2008
Nationale Tagung "e-Inclusion" am 27. November 2008
Zielsetzung der Tagung vom 27. November 2008 ist, der Frage nachzugehen, ob und wie die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bestimmten internetfernen Bevölkerungsgruppen helfen können sich besser in die Gesellschaft zu integrieren und aktiv am Leben teilzunehmen. Der Fokus liegt dabei auf Personengruppen, welche heute noch mehrheitlich von den Vorteilen der Informationsgesellschaft ausgeschlossen sind und von einem kompetenten Umgang mit IKT besonders profitieren würden: Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund. Tagungsort ist das Kornhausforum in Bern.
13. Oktober 2008
Menschenrechte in Gebärdensprache
Der Verein Humanrights.ch/MERS hat in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizer Gehörlosenbund SGB-FSS wichtige Informationen zu den Menschenrechten und ihrer Umsetzung in der Schweiz in Schweizerdeutscher Gebärdensprache aufbereitet.
27. August 2008
Deutschland: Wörterbuch in leichter Sprache
Der Verein Mensch zuerst ist ein Verein für Menschen mit Lernschwierigkeiten und vertreibt ein Wörterbuch, in welchem in leichter Sprache 400 schwere Wörter erklärt werden.
13. August 2008
accessibility days 2008
Für Menschen mit Behinderung können Informations- und Kommunikationstechnologien mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bedeuten. Dies wird aber oft durch unüberwindbare Barrieren verhindert. Ziel der diesjährigen Fachtagung im Rahmen des Jahres der Informatik war es, den momentanen Stand der Accessibility (Barrierefreiheit) in der Praxis, in der Forschung sowie in der Bildung in der Schweiz aus verschiedenen Perspektiven darzustellen. Unter untenstehendem Link finden Sie die an der Tagung gehaltenen Referate.
6. August 2008
Bundesverwaltungsgericht: Wegweisendes Urteil zur Frage behindertengerechter Prüfungsbedingungen
Kürzlich publizierte das Bundesverwaltungsgericht ein fundiertes und wegweisendes Urteil zur Frage der behindertengerechten Ausgestaltung von Prüfungsbedingungen.
Was ist passiert? Der Beschwerdeführer hat eine Cerebralparese, die seine Feinmotorik und Konzentrationsfähigkeit einschränkt. Er absolvierte die Ergänzungsprüfungen „Passerelle-Berufsmaturität – universitäre Hochschulen“. Im Vorfeld beantragte er, dass er die nicht-sprachlichen Prüfungen in Physik sowie Geschichte und Geografie mündlich ablegen könne. Dem wurde nicht entsprochen, jedoch erhielt er eine 90minütige Verlängerung für die schriftliche Prüfung und die Möglichkeit, auf einem PC zu schreiben. Weiter beantragte der Beschwerdeführer, die Anzahl der Pflichtwörter beim Aufsatz im Fach Deutsch zu reduzieren oder ihm zu gestatten, den Aufsatz in zwei Tagen zu schreiben. Zudem sei er, so der Beschwerdeführer in seinem Antrag, darauf angewiesen, von allfälligen skizzenartigen Zeichnungen (wie Formeln) dispensiert zu werden. Dies wurde zuerst abgelehnt. Erst nachdem er erneut darauf hinwies, dass er bei der Physikprüfung algebraische Formeln mit dem PC nicht darstellen könne, bot man ihm zusätzlich an, dass ein Experte seine Lösungen unter seiner Anleitung zu Papier bringen könne, wobei das Vorgehen zuerst mit dem Experten besprochen werden müsse. Die Mitteilung, dass sich der Experte bereit erklärt habe, für einen Teil der Prüfungszeit anwesend zu sein, erhielt der Beschwerdeführer mit Mail von 20.58 Uhr am Vorabend der Prüfung. Schliesslich verlangte der Beschwerdeführer, dass der Prüfungsort rollstuhlgängig sein und über eine Rollstuhltoilette verfügen müsse. Dies wurde ihm garantiert.
Das dreiköpfige Gericht setzte sich intensiv mit den rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Fragestellung auseinander. Es kam zu folgenden Schlüssen:
-
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV):
Die Ablehnung des Antrags an Stelle der schriftlichen eine mündliche Prüfung zu absolvieren sei zu schwach begründet. Auch der zuerst abgelehnte Antragspunkt der Dispensation von einer Darstellung skizzenhafter Darstellungen sei zu pauschal erklärt. Somit liege ein Verstoss gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör im Sinne von Art. 29 Abs. 2 BV vor. -
Benachteiligung durch Notetaker:
In Bezug auf die Physikprüfungen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass durch die Art und Weise des Beizugs des Notetakers der behinderungsbedingte Nachteil nicht ausgeglichen worden sei und deshalb ein Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne von Art. 2. Abs. 5 Bst. a Behindertengleichstellungsgesetz vorliege. -
Verfahrensmängel, Verletzung der Menschenwürde (Art. 7 BV) und Benachteiligung gemäss BehiG während der 90minütigen Verlängerung:
In Bezug auf die Prüfung im Fach Geschichte und Geografie kam das Gericht zum Schluss, dass die Prüfung mit einem Verfahrensfehler behaftet gewesen sei, während der 90minütigen Verlängerung gegen das grundrechtlich gewährleistete Gebot der Achtung der Würde des Menschen (Art. 7 BV) verstossen wurde und eine Art. 2 Abs. 5 Bst. a und b Behindertengleichstellungsgesetz verletzende Benachteiligung vorliege, da er gezwungen war, in seine Hose zu urinieren.
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Sache an die Maturitätskommission zurück mit der Weisung, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, die Prüfungen in den Bereichen Naturwissenschaften sowei Geistes- und Sozialwissenschaften kostenlos zu wiederholen, um sich unter seiner Behinderung angepassten Bedingungen und ohne Störung im Verfahren über seine Kenntnisse auszuweisen. Dabei seien diese Prüfungen als erste Prüfungsversuche zu werten. Zudem werde die Maturitätskommission vor der Wiederholung der Prüfungen unter Beachtung ihrer Begründugnspflicht und im Sinne der Erwägungen erneut über die vom Beschwerdeführer beantragten Anpassungen der Prüfungsmodalitäten zu befinden haben.
10. Juli 2008
Fortschritt in der Gleichstellung von Menschen mit Sehbehinderung: Kanton Basel-Stadt nimmt an E-Voting Pilotprojekt teil
Nach erfolgreichen Versuchen in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich will der Kanton Basel-Stadt seine Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer versuchsweise elektronisch abstimmen lassen.
Am 31. Mai 2006 zog der Bundesrat in einem Bericht Bilanz zum Pilotprojekt „Vote électronique“, welches in den Jahren 2001-2005 in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich durchgeführt wurde. Mittels Vote électronique können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger elektronisch abstimmen, wählen sowie Referenden, Initiativen und Nationalratsvorschläge unterzeichnen. Dadurch kann die demokratische Teilnahme auch bei modernen Lebensbedingungen ermöglicht werden und so die Legitimation politischer Entscheide durch breit abgestützte Volksentscheide für die Zukunft gesichert werden, so der Bericht des Bundesrats.
Vote électronique ermöglicht sehbehinderten Menschen das Stimmen ohne fremde Hilfe unter der Wahrung ihres Stimmgeheimnisses und erleichtert das Wählen und Stimmen für behinderte Menschen insgesamt.
25. Juni 2008
Neu gestaltete Website des Schweizer Radio DRS mit erheblichen Defiziten
Erst kürzlich hat das Schweizer Radio DRS seine neu gestaltete Website aufgeschaltet (www.drs.ch). Leider ist diese für Menschen mit einer Sehbehinderung nur erschwert zugänglich. Die Stiftung "Zugang für alle" musste beispielsweise die folgenden Mängel feststellen:
- Die Website ist allgemein schlecht erfassbar. Es existiert eine Liste mit sehr vielen Einträgen, die nicht in Bereiche unterteilt sind; eine Unterteilung wäre zum besseren Überblick wichtig.
- Im Wissensblog können Screenreaderbenutzer/innen keine Kommentare absenden, da ein Sicherheitscode eingegeben werden muss und der Sicherheitscode nicht als Audio-Datei wiedergegeben werden kann.
- Die Website enthält Grafiken ohne Alternativtexte.
- Seiten in einem neuen Browserfenster werden im Link nicht vorangekündigt.
- Es ist ohne sehende Hilfe nicht möglich, Sendungen aus dem Audio-Archiv anzuhören.
Das Beispiel zeigt, dass auch öffentlich-rechtliche Organisationen noch zu wenig für die Anliegen von Menschen mit Behinderung sensibilisiert sind, obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz bereits seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist. Die Fachstelle Égalité Handicap wird Radio DRS auf die Defizite hinweisen und es bitten, seinen rechtlichen Pflichten nachzukommen und die Mängel so rasch wie möglich zu beheben.
5. Juni 2008
EURO 08: Österreichisches Fernsehen behindertenfreundlicher als Schweizer Fernsehen
Das Österreichische Fernsehen ORF und das Schweizer Fernsehen SF untertiteln alle 31 Fussballspiele der EURO 08 live. Während das SF sich auf die Spiele beschränkt, reicht das Angebot des ORF vom Countdown bis zur Analyse.
23. April 2008
EU: Projekt Media&Disability
Obwohl Menschen mit Behinderung ca. 10% der Bevölkerung ausmachen, sind sie in den Medien stark untervertreten. Es bestehen zwar einige behinderungsspezifische Programme oder Inseratekampagnen aber es ist dennoch sehr selten, dass Menschen mit Behinderung in Mainstreamprogrammen oder -werbung erscheinen. Dieses Projekt, welches von der EU unterstützt wird, möchte darauf aufmerksam machen und diese Tatsache ändern.
21. April 2008
Fachtagung zum Thema "Informations- und Kommunikationstechnologie für alle"
Die Stiftung "Zugang für alle" und die Credit Suisse organisieren am Accessibility-Day am 11. Juni 2008 eine Tagung zum Thema "Informations- und Kommunikationstechnologie"...
16. April 2008
Österreich: ORF-Publikumsrat fordert raschen Ausbau der Untertitelung von Fernsehsendungen
Der ORF-Publikumsrat forderte Verbesserungen bei der Zugänglichkeit von Fernsehsendungen und "empfiehlt, das Angebot für Gehörlose und Gehörbehinderte (ca. 500.000 Betroffene), insbesondere die Untertitelung von Unterhaltungssendungen, rascher als im Schlichtungsverfahren zugesagt (bis 2016 sollen 50% des Programms untertitelt sein) auszubauen, damit der ORF hier im europäischen Vergleich mithalten kann (vgl. Dänemark, Schweden, Frankreich bis spätestens 2012 100%)."
Quelle: Bizeps-Info
Situation in der Schweiz:
Gemäss Bundesgesetz und Verordnung über Radio und Fernsehen ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verpflichtet, den Anteil untertitelter Fernsehsendungen in ihrem redaktionellen Programm in jeder Sprachregion schrittweise auf einen Drittel der gesamten Sendezeit auszubauen. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben zur Umsetzungsfrist, hingegen hat sich die SRG gemäss einer Vereinbarung verpflichtet, die Umsetzung bis Ende 2010 anzustreben.
11. April 2008
An alle Gemeindeverwaltungen: Tipps für einen besseren Zugang zu Menschen mit Behinderung
Das in Ordner- und CD-Form vorliegende Hilfsmittel "Die hindernisfreie Gemeindeverwaltung" gibt zahlreiche Tipps für Verbesserungen und richtiges Verhalten im Umgang mit behinderten Menschen. Für Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung ein unentbehrliches und spannendes Instrument für einen besseren Zugang zu ihren behinderten Mitmenschen.
Gebäude und Dienstleistungen von Gemeindeverwaltungen sind für behinderte Menschen oft nicht oder nur schwer zugänglich.
- Wird beispielsweise für Dokumente eine zu kleine Schrift gewählt oder ist die Website nicht hindernisfrei, ist es für Sehbehinderte nicht oder nur erschwert möglich, Informationen der Gemeinde selbständig zu lesen.
- Treppen und fehlende Lifte machen Gebäude zur schwer überwindbaren Hürde.
- Ängste und Unsicherheit im Umgang mit Behinderten führen zu Missverständnissen und Frustrationen auf allen Seiten.
14. Januar 2008
Crédit Suisse verkündet verschiedene Anpassungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
In einem Pressecommuniqué verkündet die Credit Suisse heute ein umfangreiches Programm das dazu dient, den Bedürfnissen der Menschen mit Mobilitäts-, Hör- und Sehbehinderung sowie älteren Menschen entgegenzukommen. Die Zugänglichkeit der Filialen, der Bankomaten, der Internetseite und andere Dienstleistungen (z.B. monatlicher Kontoauszug) wurden überprüft und entsprechende Massnahmen getroffen.
Damit reagiert die Credit Suisse auf die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Egalité Handicap begrüsst vor allem die Tatsache, dass das Angebot in bestimmten Bereichen wie der Zugänglichkeit des Angebots (vor allem des Internets) sowie in der Ausbildung des Personals über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
9. Januar 2008
Deutschland: 40'000 Bücher in Blindenschrift im Internet
Am 4. Januar wurde der 199. Geburstag von Louis Braille, französischer Erfinder der tastbaren Punktschrift, begangen. Zu diesem Anlass stellte die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg einen Onlinekatalog aller 40.000 im deutschsprachigen Raum verfügbaren Blindenschriftbücher ins Netz.
Quelle: Kobinet-Nachrichten
19. Dezember 2007
Österreich: Frist für staatliche Internetseiten läuft ab
Ab dem 1. Januar 2008 müssen in Österreich alle Internetseiten von öffentlichen Institutionen zugänglich sein. Die Übergangsfrist für die barrierefreie Gestaltung läuft Ende Jahr ab. Falls eine Behörde also auch im kommenden Jahr noch einen nicht barrierefreien Internetauftritt hat, könnte sie nach dem Gesetz verklagt werden. Möglicherweise werden verschiedenste Institutionen Probleme bekommen, da sich die Hindernisfreiheit noch nicht überall durchgesetzt hat. Insbesondere auf Gemeindeebene ist dies noch ein grosses Problem.
Quelle: Bizeps Info
Situation in der Schweiz:
Im Gegensatz zu Österreich gibt es in der Schweiz keine Umsetzungsfristen betreffend staatlichen Internetseiten. Hingegen verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz Behörden dazu, ihre Dienstleistungen benachteiligungsfrei anzubieten. Dies bedeutet beispielsweise, dass wenn die Website einer staatlichen Institution nicht hindernisfrei zugänglich ist, diese Dienstleistung entsprechend anderweitig angeboten werden muss, oder allenfalls auch einzelne Anpassungen verlangt werden können, sofern dies nicht zu einem unverhältnismässigen Aufwand führt.
22. Oktober 2007
Schweizer Fernsehen untertitelt zusätzlich vier weitere Sendungen
Gemäss einer Pressemitteilung der SRG SSR Schweiz wird das Schweizer Fernsehen ab dem 1. Januar 2008 auf SFeins neu drei Sendungen untertiteln. Dies betrifft:
- die Tagesschau um 18 Uhr,
- die Sendung "SF Börse" um 19.25 Uhr,
- die Sendung "SF bi de Lüt" am Freitag um 20 Uhr.
Zusätzlich wird auf SFzwei ab November die amerikanische Sitcom "King of Queens" untertitelt. Auf beiden Kanälen soll das Angebot mit untertitelten Sendungen kontinuierlich ausgebaut werden.
Weiter Informationen: Gion Linder, SWISS TXT, Nationaler Koordinator Untertitelung, Zentralstrasse 60, 2501 Biel, gion.linder@swisstxt.ch, Tel. 032 329 22 02
19. September 2007
Tagung zur Zugänglichkeit von Fernsehsendungen
Am «Tag der Gebärdensprache» (ehemals Welttag der Gehörlosen) vom Samstag, 29. September 2007 in Basel, organisiert der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS eine Tagung zur Zugänglichkeit von Fernsehsendungen für Gehörlose und Hörbehinderte.
12. September 2007
Bestandesaufnahme der Zugänglichkeit von Schweizer Websites
Die Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung "Zugang für alle" verfasste die zweite Schweizer Accessibility-Studie 2007. Sie testete 50 Websites der öffentlichen Hand auf ihre Zugänglichkeit. Insbesondere Menschen mit einer Sehbehinderung und blinde User/innen sind zur Beschaffung von Informationen auf einen barrierefreien Zugang zum Internet angewiesen.
Laut Markus Riesch, Geschäftsleiter der Stiftung "Zugang für alle", zeigen die Resultate der Studie, dass sich auf Bundesebene die Zugänglichkeit der Websites stark verbessert hat. Auf Ebene der Kantone und Gemeinden hingegen seien, bis auf ein paar wenige positive Beispiele (BE, GE, GL, TG, UR, VD), die Mehrheit der Websites noch ungenügend zugänglich. (Siehe dazu auch den Beitrag auf S. 65-69 in der Studie)
Unterschiede sind jedoch auch auf Bundesebene zu verzeichnen. Während das Portal der Schweizer Bundesbehörden (www.admin.ch) sowie die Portale des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (www..evd.admin.ch) und des Eidg. Departements des Innern (www.edi.admin.ch), in welchem auch das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) angesiedelt ist, bei den Tests ausgezeichnet abschnitten, sind die Portale des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (www.vbs.admin.ch) und des Bundesparlaments (www.parlament.ch) eher mittelmässig bis schlecht zugänglich. Peinlich und aus Sicht der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung äusserst bedenklich ist die Zugänglichkeit der Website des Schweizerischen Bundesgerichts (www.bundesgericht.ch). Hier konnte von insgesamt fünf möglichen Sternen gerade mal einer verteilt werden.
Auf Bundesebene: Soweit der Bund seine Dienstleistungen auf Internet anbietet, müssen diese Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein (Art. 14 Abs. 2 BehiG). Art. 10 Abs. 1 BehiV fordert, dass die Information sowie die Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen für Sprach-, Hör- und Sehbehinderte sowie für motorisch Behinderte zugänglich sein müssen. Zu diesem Zweck müssen die Internetangebote den internationalen Standards des World Wide Web Konsortiums (W3C) entsprechen. Die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (P028) stützen sich auf die W3C-Standards. Internetpräsenzen, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinien P028 am 23. Mai 2005 erstellt wurden, müssen der Konformitätsstufe AA entsprechen. Zudem wurde allen bestehenden Websites bis zum 31. Dezember 2006 eine Frist zur Anpassung an die Konformitätsstufe AA gewährt. Alte Websites des Bundes, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen als solche markiert werden und unterliegen nicht mehr den Richtlinien P028. Momentan halten noch nicht alle Departemente die Richtlinien P028 ein. Betroffene haben nach Art. 8 Abs. 2 BehiG die Möglichkeit, auf dem Beschwerdeweg dagegen vorzugehen.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene: Staatliche Dienstleistungen sind auch auf kantonaler und kommunaler Ebene benachteiligungsfrei anzubieten. Hingegen gelten die Vorgaben in Art. 14 BehiG und Art. 10 BehiV hier nicht. Die Kantone sind also selbst gehalten, den in Art. 8 Abs. 4 BV verankerten Gleichstellungsauftrag mittels Ausführungserlassen zu konkretisieren. Solange die Kantone nichts unternehmen, besteht einzig die Möglichkeit, konkrete Dienstleistungen wie z.B. Informationen zur Abfallentsorgung oder Wegleitungen zum Ausfüllen einer Steuererklärung zugänglich einzufordern. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die benachteiligungsfrei Ausgestaltung dieser konkreten Dienstleistung nicht zu einem unverhältnismässigen Aufwand führt. Einen Anspruch auf barrierefreie Websites hingegen besteht nicht.
4. Juli 2007
Verbesserung des Zugangs zu Museen gefordert
Die Fachstelle und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap reichten heute ihre Stellungnahme zum Entwurf über die Museen und Sammlungen des Bundes (E-MSG) ein. Das Gesetz soll einerseits Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag erteilen. Andererseits wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Juli.
In der Stellungnahme wird festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen bei Museumsbesuchen unterschiedlichsten Benachteiligungen ausgesetzt sind. Dies betrifft sowohl die bauliche Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen (wie z.B. die bauliche Gestaltung des Eingangs und der Infrastruktur von Gebäuden und temporären Anlagen) als auch die Zugänglichkeit von Ausstellungsinhalten.
Égalité Handicap fordert unter anderem:
- Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist im Rahmen der Museen und Sammlungen des Bundes, der "MUSEE SUISSE Gruppe" und hinsichtlich der Schaffung eines Schweizerischen Nationalmuseums systematisch und nachhaltig zu verfolgen.
- Es ist durch das Bundesamt für Kultur (BAK) eine Projektgruppe einzusetzen mit den Aufgaben a. ein Konzept für ein behindertengerechtes Schweizerisches Nationalmuseum zu erarbeiten und b. die Umsetzung dieses Konzepts zu begleiten.
- Unabhängig von der Schaffung eines Schweizerischen Nationalmuseums ist vom BAK in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen und dem Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Prüfung vorzunehmen, ob die "MUSEE SUISSE Gruppe" den gleichstellungsrechtlichen Vorgaben genügt. Allfällige Defizite sind zu beheben.
26. Juni 2007
Übersicht zu Blinden- und sehbehindertengerechter dynamischer Fahrgastinformation
Die Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr informiert in der Juli-Ausgabe der BöV-Nachrichten über aktuelle Systeme, welche für Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr zugänglich machen.
12. Juni 2007
Debatten im Nationalrat und Ständerat auch für schwer hörbehinderte Menschen?
Nationalrat Marc F. Suter möchte vom Bundesrat wissen, ob er vorsehe, das Bundeshaus mit einer sogenannten Magnetschlaufe einzurichten. Damit werde Menschen mit einer schweren Hörbehinderung ermöglicht einer Debatte zu folgen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am nächsten Montag, 18. Juni, die Frage mündlich beantworten.
16. Mai 2007
Kanton Basel-Stadt bietet Abstimmungserläuterungen als Hörzeitschrift an
Ab sofort werden alle Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt als gesprochener Text aufgenommen. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert. Damit kommt der Kanton Basel-Stadt einer im Behindertengleichstellungsgesetz verankerten Pflicht nach, staatliche Dienstleistungen auch ohne Benachteiligung von blinden Menschen und Personen mit einer Sehbehinderung anzubieten.
28. März 2007
Bundesgesetz und Verordnung über Radio und Fernsehen ab 1. April in Kraft
Am 9. März 2007 hat der Bundesrat das total revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die dazugehörige Verordnung (RTVV) auf den 1. April in Kraft gesetzt. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 RTVG müssen Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot einen angemessenen Anteil der Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Menschen geeigneten Weise aufbereiten.
Der Bundesrat hat dies in den Artikeln 7 und 8 RTVV folgendermassen konkretisiert:
- Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ist verpflichtet, den Anteil untertitelter Fernsehsendungen in ihrem redaktionellen Programm in jeder Sprachregion schrittweise auf einen Drittel der gesamten Sendezeit auszubauen. (Art. 7 Abs. 1)
- Die SRG muss täglich in jeder Amtssprache mindestens eine Informationssendung ausstrahlen, die in Gebärdensprache aufbereitet ist. (Art. 7 Abs. 2)
- Die SRG muss monatlich in jeder Amtssprache mindestens zwei Filme ausstrahlen, die mit Audio-Beschreibung für Sehbehinderte aufbereitet sind. Davon ist die Hälfte für Schweizer Filme vorzusehen. (Art. 7 Abs. 3)
- Andere Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Progammangebot, die ihr Programm nicht in Zusammenarbeit mit der SRG ausstrahlen, müssen den Hör- oder den Sehbehinderten zur Hauptsendezeit wöchentlich mindestens eine behindertengerechte Sendung anbieten. (Art. 8)
Bis Ende September 2007 werden die betroffenen Behindertenverbände und die SRG gemeinsam den Inhalt und den Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie den Zeitplan für die Umsetzung festlegen. Kommt bis dahin keine Lösung zu Stande, wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Regelungen treffen. Das BAKOM wird zudem alle drei Jahre die Möglichkeit einer Erhöhung des Anteils an behindertengerecht aufbereiteten Fernsehsendungen prüfen.
11. Oktober 2006
Radioprogramm
Radio X, LoRa, RaBe, Kanal K und toxic.fm senden am Sonntag, 15. Oktober
2006 ein Spezialprogramm mit kulturellen Beiträgen, Reportagen und
konkreten Tipps für Sehende im Umgang mit ihren blinden oder
sehbehinderten Mitmenschen. Mit im Studio sind AbsolventInnen der
beiden Radio Blindbild-Grundkurse, welche von August bis Oktober statt
gefunden haben. klipp & klang wird anhand der Erfahrungen mit
dieser Pilotgruppe das reguläre Kursangebot für blinde und
sehbehinderte Menschen öffnen.Die Beiträge von Radio Blindbild werden
vom 16. Oktober bis 20. November am Montagabend ab 20:15 Uhr auf Radio
Blind Power, dem jüngsten UNIKOM-Mitglied . Danach werden sie als MP3
auf zum Runterladen abgelegt. Blinde und sehbehinderte RadiomacherInnen
finden auf dieser Homepage Tips, Links oder Kursangebote und können sie
als Plattform für den Austausch nutzen.
6. Oktober 2006
Premiere in der Bundesverwaltung: Thematische Informationen auch in Gebärdensprache
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen (EBGB) bietet seit kurzem Informationen zum Behindertengleichstellungsrecht in Gebärdensprache an. Durch diese wichtige Massnahme kommt es der Verpflichtung des BehiG nach, Dienstleistungen des Bundes auch für gehörlose Personen zugänglich zu machen. Für viele gehörlose Menschen sind das Lesen und Verstehen eines geschriebenen Textes sehr schwierig, und die Videos in Gebärdensprache somit die einzige richtige Gewähr dafür, dass Informationen auch an diese Gruppe ohne erschwerende Bedingungen übermittelt werden können.
Égalité Handicap gratuliert dem EBGB zu dieser sinnvollen Initiative und hofft, dass dieses Angebot in Zukunft auch durch andere Bundesstellen aufgenommen wird.
25. September 2006
Stellungnahme von Égalité Handicap im Bereich Fernmeldedienste
Am 15. September 2006 ist die zweite Vernehmlassung betreffend der Verordnungen zu den Fernmeldediensten abgeschlossen worden. Égalité Handicap hat die Vorlagen überprüft und, in Zusammenarbeit mit den Organisationen der hör- und sehbehinderten Menschen, gleichstellungsrelevante Aspekte hervorgehoben.
30. August 2006
Zertifizierungsverfahren für barrierefreie Websites
Am 6. Schweizer E-Government Symposium wurde das neue Qualitäts-Zertifikat für barrierefreie Websites der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 16. August lancierte die Stiftung „Zugang für alle“ das neue Schweizer Qualitätslabel für barrierefreie Websites. Das Label steht dafür, dass eine Website die nationalen und internationalen Kriterien einhält und allen Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen zugänglich ist. Eine barrierefrei programmierte Seite bringt viele Vorteile, und sie ist weder teuer noch aufwendig.
26. April 2006
Neuseeland: Gebärdensprache offiziell anerkannt
Am 6. April 2006 wurde die neuseeländische Gebärdensprache offiziell anerkannt. Es ist nun neben Englisch und Maori die dritte offizielle Sprache in Neuseeland. Die sog. "New Zealand Sign Language Bill" gibt hörbehinderten Menschen u.a. das Recht, die Gebärdensprache auch in rechtlichen Angelegenheiten, inkl. Prozessen zu benutzen und zu beanspruchen.
25. Januar 2006
USA: Petition für eine barrierefreie Internetsuchmaschine
Auf Initiative des Weblogs "Blind Access Journal" ist in den USA eine Online-Petition gestartet worden, die das meistverwendete amerikanische Suchmaschinenportal Google auffordert, seine Angebote barrierefrei zu machen. Seit ihrem Start am 17. Januar haben mehrere Tausend Internetnutzer die Petition bereits unterzeichnet. Darin wird Google aufgefordert, gemäss ihres Firmenmottos "Don't be evil" (sei nicht böse) Barrieren abzubauen. Die Petition richtet sich insbesondere gegen die Verwendung so genannter Captchas (Zugangskontrolle einer Internetseite), die unter anderem blinden und sehbehinderten Nutzern den Zugang zu bestimmten Angeboten versperren oder erschweren, da zum Passieren der Kontrolle gute Sehfähigkeiten erforderlich sind.
17. Juni 2005
Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien
Internetangeboten
Das
Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft getreten ist,
verlangt, dass Internetangebote des Bundes von Menschen mit
Behinderungen ohne vermeidbare
Barrieren genutzt werden können. Der
Informatikrat Bund (IRB) hat nun Richtlinien erlassen, welche die
konkreten Anforderungen an die Webauftritte festlegen.

