Chronologie News zum Thema Dienstleistungen

Égalité Handicap dokumentiert regelmässig Entwicklungen rund um gleichstellungsrechtliche Fragestellungen aus dem In- und Ausland sowie auf internationaler Ebene.

An dieser Stelle werden zusätzlich  Informationen chronologisch aufgelistet, die den Bereich der Dienstleistungen betreffen. Dies erlaubt Ihnen eine "historische" Übersicht zu den wichtigen Schritten in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Januar 2004.

24. November 2011

Behinderte und Wehrpflichtersatz

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ermöglicht der Bundesrat ab 2012 neu Personen, die bis anhin behinderungsbedingt für den Militär- und Zivilschutzdienst als untauglich gelten - und trotz Dienstwilligkeit ersatzpflichtig sind - die Leistung eines "militärischen Ersatzdienstes". Ab 2012 wird es jenen Persönen ermöglicht einen persönlichen Militärdienst zu leisten, die aus medizinischen Gründen an der Rekrutierung als militär- und zivilschutzuntauglich eingestuft werden. Diese dienstwilligen Personen werden die gesamte Militärdienstpflicht zu erfüllen haben.

 

Informationen des Bundes

Merkblatt "Behinderte und Wehrpflichtersatz"

Bis die neue Regelung in Kraft tritt - was voraussichtlich Anfang 2012 der Fall sein wird - muss jeder, der aus medizinischen Gründen an der Rekrutierung weder militär- noch zivilschutztauglich erklärt wird, seine unbedingte Dienstwilligkeit mit einer Beschwerde gegen den Untauglichkeitsentscheid beweisen. Aufgrund dieser Beschwerde wird dann beurteilt, ob trotz Behinderung eine persönliche Dienstmöglichkeit besteht.

 

Frist nicht verpassen!

Personen, welche die Rekrutierung bereits absolviert haben und dabei militär- und zivilschutzuntauglich erklärt worden sind, können sich bis am 31. Dezember 2011 bei den Wehrpflichtersatzabgabebehörden der Kantone für diesen Dienst anmelden. Wahrscheinlich wird diese Frist mit der Anfang 2012 in Kraft tretenden Verordnung bis Mitte Juni 2012 verlängert.

Wer bereits die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlt, muss gegen den nächsten Zahlungsbescheid Einsprache erheben und die Dienstwilligkeit anführen. Sofern die Person die vorgeschriebene Altersgrenze noch nicht überschritten hat, kann auch sie den gesamten "militärischen Ersatzdienst" leisten.

15. November 2011

Schweizer Accessibility-Studie 2011

Die Accessibility-Studie 2011 der Stiftung "Zugang für alle" ist da. Sie zeigt, dass sich die Internetauftritte der Kantone und verschiedener Bundesstellen seit 2007 verbessert haben. Demgegenüber ist die Situation in den 2'550 Gemeinden und bei den getesteten privaten Unternehmen eher unbefriedigend bis schlecht.
"Wir sind noch nicht dort, wo wir gerne sein möchten", so das Fazit der Stiftung "Zugang für alle" in ihrer heute publizierten Schweizer Accessibility-Studie 2011. Erfreulich sei zwar, "dass viele Websites der Kantone, bundesnaher Betriebe und einiger Städte gegenüber 2007 wesentlich behindertenfreundlicher geworden sind". Keine Fortschritte konnten hingegen bei der Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten festgestellt werden. Zudem schnitten die Gemeinden und privaten Unternehmen insgesamt ungenügend ab.

Schweizer Accessibility-Studie 2011

Informationen auf www.access-for-all.ch

Im Rahmen der Schweizer Accessibility-Studie 2011 wurden 100 Websites von Bund, Kantonen, den zehn grössten Städten und bundesnahen Betrieben auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen getestet. Darüber hinaus wurden auch private Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter Medien, Stellenbörsen, Hochschulen und öffentliche Verkehrsbetriebe sowie Internet-TV-Angebote und Online-Shops.

 

Aktive Umsetzung gefordert

Die Ergebnisse der Studie sind eine Chance für Bund, Kantone, Gemeinden und private Unternehmen, ihre Webauftritte behindertengerecht auszugestalten. Während staatliche Institutionen dazu verpflichtet sind, ihre Leistungen allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichwertig zur Verfügung zu stellen, sollten private Unternehmen Diversität und Antidiskriminierung aus ethischen und ökonomischen Gründen unterstützen. Insbesondere sind Menschen mit Behinderung vermehrt als Kundinnen und Kunden wahrzunehmen.

Die Stiftung "Zugang für alle" setzt sich auf der Grundlage der Studie gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern für ein barrierefreies Internet ein. Égalité Handicap nimmt hierfür in den nächsten zwei Wochen Kontakt mit den getesteten Kantonen und Städten auf, um diese für weitere Schritte in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu motivieren.

8. November 2011

Vote électronique: Vorteile für Menschen mit Sehbehinderung noch fraglich

Elektronisches Abstimmen und Wählen birgt das Potential, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung bei der Ausübung der politischen Rechte abzubauen. Nach dem erstmaligen Versuch bei Wahlen im 2011 ist der Vorteil für Menschen mit Sehbehinderung noch unklar.
Vote électronique bietet die Möglichkeit, elektronisch über den Computer abuzustimmen und zu wählen. Nach ersten Versuchen der Kantone Genf, Neuenburg und Zürich in den Jahren 2004 und 2005 bei Abstimmungen verwies man u.a. auf die Vorteile für Menschen mit Behinderung. Beispielsweise können Menschen mit Mobilitätsbehinderung und Personen, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder Behinderung in Pflege sind, dank Vote électronique rasch und einfach von praktisch jedem Ort aus ihre Stimme abgeben. Ebenso soll es Vorteile für Menschen mit Sehbehinderung geben, die künftig unter Wahrung ihres Stimmgeheimnisses selbständig abstimmen können.

Informationen zu Vote électronique

Vote électronique wurde 2000 als Projekt der Bundeskanzlei gestartet. Mehrere Testversuche mit sukzessivem Ausbau in den nächsten Jahren werden ermöglichen, das System langfristig bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen weiterzuentwicklen und schliesslich gesamtschweizerisch einzuführen.

Meilensteine und Planung

 

Nachteile für Menschen mit Sehbehinderung

Noch ist unklar, ob und inwiefern die Anliegen von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderung tatsächlich berücksichtigt werden. So zeigt etwa der jüngste Versuch, an dem erstmals vier Kantone ihre Ausländschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen liessen, dass der über einen brieflich zugestellen schriftlichen Code ermöglichte Zugang zum System für Menschen mit Sehbehinderung ohne fremde Hilfe noch nicht realisiert werden kann. Unklar bleibt weiter, ob die Website, auf der per Mausklick gewählt und abgestimmt werden soll, den barrierefreien Standards genügt.

 

Kritische Begleitung des Projekts notwendig

Nach Auskunft der Bundeskanzlei werden die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderung zurzeit noch nicht prioritär behandelt. Angesichts der hohen technischen Herausforderungen sei es politisch nicht opportun, den Kantonen die Berücksichtigung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verbindlich vorzugeben.

An der Antwort zeigt sich, dass die Anliegen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung oft aus ökonomischen Gründen an letzter Stelle stehen. Égalité Handicap wird gemeinsam mit seinen Partnern darauf achten, dass die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderung berücksichtigt werden.

10. Oktober 2011

Landesmuseum Zürich: Führung für Hörende und Gehörlose

Das Landesmuseum Zürich bietet neu regelmässig Führungen für Hörende und Gehörlose an. Einmal im Monat findet die Führung «Die Schweiz. Geschichte und Kultur» statt. Jede Führung wird von einem Dolmetscher begleitet, der simultan in die Gebärdensprache übersetzt.
Bedeutende Objekte ermöglichen spannende Einblicke in die Geschichte der Schweiz. Die Führung «Die Schweiz. Geschichte und Kultur» zeigt, wie historische Ereignisse und kulturelle Errungenschaften das Gebiet der heutigen Schweiz geprägt haben.

Die Führung wird von einem Dolmetscher simultan in die Gebärdensprache übersetzt. Künftig findet die Führung jeweils am ersten Mittwoch im Monat von 18.00 bis 19.15 Uhr statt (2.11., 7.12.2011). Der Eintritt ins Museum und die Führung sind kostenlos.

Das neue Angebot aus dem Bereich Bildung & Vermittlung des Landesmuseums Zürich entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenverband und dem Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB.

Für Auskünfte:
Mariella Frei, Leiterin Marketing, Landesmuseum Zürich T. +41 (0)44 218 66 50 | mariella.frei@snm.admin.ch

Eliane Burckhardt, Leiterin PR, Landesmuseum Zürich T. +41 (0)44 218 65 49 I eliane.burckhardt@snm.admin.ch

Link Landesmuseum

15. August 2011

Merkblatt zur Transportpflicht von Menschen mit Behinderung und ihren Blinden- und Begleithunden in den Taxis der Stadt Bern

Die Fachstelle Égalité Handicap hat gemeinsam mit der Gewerbepolizei der Stadt Bern ein Merkblatt erstellt, welches auf die Transportpflicht für Taxifahrer/innen von Menschen mit Behinderung und deren Blinden- oder Begleithunde hinweist.
Ausgehend von einem Fall eines Klienten mit Sehbehinderung, dem der Transport in Taxis in der Stadt Bern wegen seines Blindenführhundes von mehreren Taxifahrern verweigert wurde, hat sich die Fachstelle Égalité Handicap an die Gewerbepolizei der Stadt Bern gewandt, welche für die Erteilung der Taxibewilligungen zuständig ist. In enger Kooperation konnte ein Merkblatt erstellt werden, welches Ende Juli an alle Taxiführer/innen verteilt wurde.

Égalité Handicap hatte bereits in den FOCUS Ausgaben Nr. 2 vom November 2010 und Nr. 4 vom Juni 2011 über den Fall und die gute Zusammenarbeit mit der Gewerbepolizei berichtet.

Zum Merkblatt Transportpflicht in Taxis der Stadt Bern

30. März 2011

Billettverkauf am Bahnhof Zürich: Pilotprojekt Sofortverkauf

Am 4. April 2011 startet in Zürich am Hauptbahnhof beim Billettsofortverkauf ein Pilotversuch, bei dem Kund/innen mit Sehbehinderung an einem separaten Schalter bedient werden. Bei einer definitiven Einführung soll analog dem Flughafen Zürich der Schalter auch mit einer speziellen Vorrichtung versehen werden.Über das bestehende Leitliniensystem im Bahnhof werden die Kund/innen mit Sehbehinderung zum Eingang des Sofortverkaufs in den Kundenraum auf der Höhe des Schalter 1 geleitet. Sie begeben sich dann weiter zum Schalter 1 und melden sich dort an, indem sie sich über die eingeschaltete Lautsprecheranlage bemerkbar machen.

Ist der Schalter in Betrieb ist, wartet die Person mit Sehbehinderung, bis sie als Nächste an der Reihe ist und wird dann dort bedient.
Ist der Schalter nicht in Betrieb, verlässt der Mitarbeiter oder die Mitarbeitende am nächsten bedienten Schalter sofort kurz seinen/ihren Schalter, meldet sich am Schalter 1 bei dem/r Kunde/In mit Sehbehinderung und teilt mit, dass sie/ er als Nächste/r hier bedient wird.

Die Mitteilung der SBB - Reisezentrum Zürich HB vom 28.3.2011 als word-Dokument:

20. Dezember 2010

Kanton Zürich: Neue Website soll die Anforderungen des BehiG erfüllen

Der Kanton Zürich hat seit kurzem eine neue Website. Eines der Ziele dieser neuen Website ist die verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung.

Die neue Website des Kantons Zürich wurde nach den neusten Erkenntnissen betreffend Accessibility konzipiert (WCAG 2.0) und soll die Zugänglichkeit der Inhalte für Menschen mit Seh- oder Lernbehinderung erleichtern. Damit steht der Kanton Zürich in einer Reihe mit anderen Kantonen, welche die Barrierefreiheit ihrer Internetauftritte anstreben. Die Websites der Kantone ZG, AR und SH wurden auch bereits durch die Stiftung "Zugang für Alle" zertifiziert.

Aus der Sicht der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und der Umsetzung der Verpflichtungen des BehiG sind diese Schritte zu begrüssen.

mehr zur neuen Website des Kantons Zürich
Website der Stiftung Zugang für Alle, Liste zertifizierter Websites

11. Oktober 2010

Kunstmuseum Thun: Tag des Anderen

Das Kunstmuseum Thun veranstaltet am Sonntag, 14. November 2010 den "Tag des Anderen" mit Workshops und Kunst für Menschen mit Beeinträchtigungen und alle anderen.

Der Tag des Anderen wurde in Zusammenarbeit mit Pro Infirmis organisiert und weckt das Interesse von Menschen mit Beeinträchtigungen und allen anderen für das Kunstmuseum Thun. Workshops und Führungen sollen zum Experimentieren einladen.

 

Sonntag, 14. November, 11-16 Uhr

Offen für alle: Klang-, Bewegungs- und Gestaltungsworkshops, speziell ausgerichtet auf Menschen mit einer Behinderung. Partner Pro Infirmis.

Montag, 15. November

Die gleichen Workshops nach Vereinbarung.

 

Link Kustmuseum Thun

4. Oktober 2010

Österreich: Zum ersten Mal wurde in Österreich der ORF wegen fehlender Untertitelung von einem Gericht verurteilt

Im Jahr 2009 wollte ein Fussballfan eine DVD zum 100jährigen Bestehen eines bekannten österreichischen Fussballklubs beim ORF kaufen. Aufgrund seiner Sehbehinderung fragte er nach einer untertitelten Version, woraufhin ihm mitgeteilt wurde, dass es dies nicht gäbe. Der ORF war nicht bereit an einem Schlichtungsgespräch teilzunehmen, weshalb eine Klage beim Handelsgericht Wien eingereicht wurde.

Das Handelsgericht Wien entschied die Klage zugungsten des Klägers und stützte sich in seiner Argumentation auf das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): Bei fehlenden Untertiteln handle es sich um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Die Kosten für die Untertitelung hätten keinen unzumutbaren finanziellen Aufwand für den ORF bedeutet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der ORF hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

Dieses Urteil ist aus Sicht der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu begrüssen, zeigt es doch die Bedeutung der Zugänglichkeit staatlicher Dienstleistungen auf.

Weitere Informationen zum Fall finden Sie auf der Seite von bizeps und auf der Seite des Klagsverbandes zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, der den Kläger in seiner Klage unterstützt hatte.

10. Juni 2010

PDF-Accessibility-Checker (PAC) der Stiftung "Zugang für Alle"

Das Gratis-Programm PAC testet PDF-Dateien rasch bezüglich Barrierefreiheit und kann kostenlos ohne Einschränkungen genutzt werden.

Das PAC testet 14 Kriterien in PDF Dokumenten:

 

  1. Dokument als getaggt markiert
  2. Dokumenttitel vorhanden
  3. Dokumentsprache definiert
  4. Zulässige Sicherheitseinstellung
  5. Tab folgt Dokumentstruktur
  6. Dokument konsistent gegliedert
  7. Lesezeichen vorhanden
  8. Zugängliche Zeichencodierungen
  9. Inhalt vollständig getaggt
  10. Logische Lesereihenfolge
  11. Alternativtexte vorhanden
  12. Korrekte Syntax von Tags/Rollen
  13. Ausreichend Kontrast bei Text
  14. Leerzeichen vorhanden

 

PAC bietet weiter die Möglichkeit, eine Vorschau des strukturierten PDF-Dokuments in einem Browser anzuzeigen. In einem PAC-Prüfungsbericht wird zu den einzelnen Checkpunkten der Status mit den entsprechenden Meldungen ausgegeben.

 

Weitere Informationen und den Link zum Download des PAC finden Sie auf der Seite der Stiftung "Zugang für Alle"

12. Mai 2010

Neue Website: Die UN-Behindertenkonvention in Leichter Sprache

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein neues Internetangebot: Die UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache und als leichtes Web. Die Website "Ich kenne meine Rechte" (www.ich-kenne-meine-rechte.de) ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten.

 

Die neue Website bietet den Konventionstext in Leichter Sprache, ist übersichtlich gestaltet und leicht bedienbar. So verfügt die Website über eine fehlertolerante Suchfunktion und eine Sprachausgabe. Sie wurde vor dem Start von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft.

 

Sie umfasst alle wichtigen Themenbereiche, erläutert die Bedeutung von Menschenrechten und gibt einen Überblick über alle wichtigen Menschenrechte. So bietet sie auch Menschen mit Lernschwierigkeiten die Möglichkeit sich über ihre Rechte zu informieren und zu erfahren wer für die Einhaltung der Rechte verantwortlich ist. Weiter kann mit interaktiven Lernelementen das erworbene Wissen überprüft werden.

 

Die neue Website ist auch aus der Sicht der Gleichstellung sehr zu begrüssen, da sie es Menschen mit Lernschwierigkeiten erlaubt, das doch sehr komplexe System eines völkerrechtlichen Vertrages und den damit verbundenen Rechten für den Einzelnen/die Einzelne zu verstehen.

 

www.ich-kenne-meine-rechte.de

30. März 2010

Hörfilme am Schweizer Fernsehen

Die SRG SSR idée suisse strahlt für Blinde und Sehbehinderte pro Monat mindestens zwei Filme mit Audiodeskription aus. Genutzt wird dabei der Zweikanalton: Auf Kanal eins läuft der reguläre Film während auf dem zweiten Kanal Szenen durch Audiodeskription ergänzt werden.

Im Herbst 2007 hat die SRG SSR idée suisse gemeinsam mit den betroffenen Verbänden der Sinnesbehinderten Massnahmen zur Umsetzung der vom neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vorgegebenen Ziele vereinbart. Für Blinde und Sehbehinderte werden SF, TSR und TSI künftig pro Monat mindestens je zwei Filme mit Audiodeskription ausstrahlen.

Bei der Ausstrahlung von Hörfilmen im Fernsehen wird der Zweikanalton genutzt: Über den ersten Kanal läuft ausschliesslich der normale Filmton, auf dem zweiten Kanal wird dieser durch die Audiodeskription ergänzt.

Hier gehts zum Hörfilmprogramm:

www.sf.tv

16. Februar 2010
EU: geplante Änderungen der Antidiskriminierungsrichtlinien im Bereich Miete

Die Europäische Kommission plant verschärfte Auflagen für Vermieter. Anders als bisher vorgesehen, soll nicht nur der Staat in seinen Gebäuden den barrierefreien Zugang sicherstellen, sondern auch private Vermieter. Als Diskriminierung von Personen mit Behinderung soll künftig gelten, wenn ihnen im Einzelfall eine "angemessene Räumlichkeit" verweigert wird. Unter "angemessen" seien notwendige und geeignete Veränderungen zu verstehen, die behinderten Personen den gleichen Zugang ermöglichten wie nicht behinderten, heißt es in der Richtlinie. In der Begründung wird ausgeführt, dass individuelle Maßnahmen eine große Rolle spielten, um volle Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Bei strenger Auslegung der Richtlinie würde dies bedeuten, dass Millionen Wohnungen in Europa behindertengerecht umgebaut werden müssen, noch bevor überhaupt konkrete Anfragen von behinderten Interessenten kommen. Diese Umbaupflicht könnte viele Milliarden Euro Kosten verursachen. Die Verpflichtung des Vermieters soll allerdings dort eine Grenze finden, wo dies für ihn eine unzumutbare Belastung bedeutete.

Nationale und EU-übergreifende Vermieterverbände pflichten zwar grundsätzlich der Kommission bei, dass auch Personen mit Behinderung angemessener Zugang garantiert werden müsse, äussern gegenüber dem Vorschlag jedoch bereits jetzt ihre Bedenken, da es ihrer Ansicht nach zu unzumutbaren Belastungen insbesondere für private Vermieter kommen würde, die diese nicht finanzieren könnten. Sie verlangen, dass Privatpersonen vom Anwendungsbereich ganz ausgenommen werden und andere Lösungen gesucht werden müssten.

In der Schweiz sieht das BehiG keine vergleichbare Regelung vor. Bis jetzt bezahlt die IV zum Teil einen Teil der Umbaukosten an Wohnungen und Gebäuden, es besteht jedoch keine generelle Pflicht, soche Umbauten präventiv vorzunehmen. Nur in ganz bestimmten Fällen (insb. bei Renovation und Neubau, ab bestimmter Grösse etc.) sind gewisse Anforderungne an die Zugänglichkeit von Wohngebäuden gestellt, jedoch nicht im Innern der Wohnungen.

09. Februar 2010

USA: Zugänglichkeit neuer Lehrmittel an den Universitäten gefordert

An verschiedenen amerikanischen Universitäten wurden Pilotprojekte zur Verwendung eines e-books in Lehrveranstaltungen gestartet. Dabei haben sich Probleme in der Zugänglichkeit dieses Geräts für Studierende mit Sehbehinderung und blinde Studierende gezeigt.

Amerikanische Behindertenorganisationen sahen in der Verwendung dieser Geräte eine Benachteiligung von Studierenden mit Behinderung beim Zugang zum Bildungsangebot der Universitäten.

Die Bedienung der Geräte sei für Menschen mit Sehbehinderung nicht möglich. Sie klagten deshalb auf Verletzung des ADA (amerikanisches Behindertengleichstellungsgesetz). In verschiedenen Schlichtungsverfahren kam es zuschliesslich zu Vereinbarungen zwischen den Universitäten und den klagenden Behindertenorganisationen bzw. dem US-Justizdepartement (dieses ist für die Einhaltung des ADA zuständig). Dabei einigten sich die Parteien darauf, künftig nur noch Geräte zu verwenden, die den Anforderungen des Gesetzes an die Zugänglichkeit genügen.

Beispiele:
Arizona State University
Western Reserve University
Reed College
Pace University

Homepage des US-Justizdepartements zum ADA

Sollte die Verwendung dieser Geräte in den nächsten Jahren auch an europäischen Universitäten getestet werden, so muss auch hier gefordert werden, dass nur zugängliche Geräte benutzt werden, um eine Benachteiligung von Studierenden mit einer Sehbehinderung und blinden Studierenden von Beginn an zu verhindern.

5. Februar 2010
E-Pässe: Bundesamt für Polizei muss Zugänglichkeit sicherstellen

Ab dem 1. März 2010 können bei den zuständigen kantonalen Passbüros die für die E-Pässe notwendigen biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) erfasst werden. Offen ist, ob die Passbüros auf Anträge von Menschen mit Behinderung genügend vorbereitet sind. Bereits zeichnen sich erste Schwierigkeiten ab. Einerseits sind die immobilen Registrationskabinen für Menschen im elektronischen Rollstuhl nur schwer zugänglich. Auch Menschen mit motorischen oder anderen Körperbehinderungen könnten bei der Registration auf Schwierigkeiten treffen.

Andererseits ist unklar, ob bei Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht persönlich beim Passbüro erscheinen können, die bometrischen Daten ebenfalls ohne Schwierigkeiten erfasst werden. Dies setzt voraus, dass die Passbüros über mobile Stationen verfügen. Irritierten ist zudem, dass auf der vom Bundesamt für Polizei eingerichteten Internetseite www.schweizerpass.ch die persönliche Vorsprache bei den Passbüros gefordert wird.

 

Informationen zum E-Pass (Bundesamt für Polizei)

 

Aus diesen Gründen hat die Fachstelle Égalité Handicap - in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen und dem Gleichstellungsrat - vom Bundesamt für Polizei gefordert, verbindliche Richtlinien für die Passbüros zu erlassen. Ein entsprechender Vorschlag wurde dem Bund am 5. Februar 2010 übermittelt.

 

Richtlinien-Vorschlag

4. Februar 2010

Die Schweiz aktualisiert ihre Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangebote

Die Stiftung "Zugang für alle" berichtet, dass der Informatikrat des Bundes am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen hat.


Durch diese Änderung müssen bestehende Webseiten des Bundes bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten. Ab 2011 wird die Bundeskanzlei jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden. (Quelle: Zugang für alle)

Dies stellt eine erfreuliche Weiterentwicklung im Bereich der Zugänglichkeit von Internetseiten für Menschen mit Behinderung dar. Damit kann die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen wieder um ein Stück verringert werden. Es bleibt zu hoffen, dass auch Kantone, Gemeinden, Städte und weitere staatliche Einrichtungen diesem Beispiel folgen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung "Zugang für alle".

28. Januar 2010

Verbesserten Zugänglichkeit von Doodle für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung

Der Online Terminfinder Doodle ist nach einem Input von AGILE und in  Zusammenarbeit mit der Fachstelle Égalité Handicap an die Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten angepasst worden.

Unter www.doodle.com organisieren Menschen in aller Welt Termine. Mit der verbesserten Zugänglichkeit von Doodle können Menschen mit Sehbehinderung und Blinde tatsächlich einfacher an Sitzungen und anderen Anlässen teilnehmen. Dies ist ein konkreter Akt für eine bessere gesellschaftliche Integration und stärkt die Gleichstellung.

21. Januar 2010

Schweiz macht sich Gedanken zum Militärdienst für Menschen mit Behinderung

In der Schweiz werden Menschen mit Behinderung vielfach für militärdienstuntauglich erklärt. Sind sie leicht behindert, müssen sie zudem, auch wenn sie dienstwillig sind, eine Militärersatzabgabe bezahlen. Gegen diese Regelung hat sich ein junger Diabetiker erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewehrt.

Ein 30-jähriger Mann wurde 1997 wegen seiner Zuckererkrankung für dienstuntauglich befunden. Die Behörden verpflichteten den militär- und ersatzdienstwilligen Zürcher, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen. Das Bundesgericht wies seine dagegen eingereichte Beschwerde 2004 ab. Er verwies dabei auf die Bundesgerichtspraxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40% von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann mit Urteil vom April 2009 Recht gegeben. Die RichterInnen haben einstimmig eine Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Diskriminierungsverbotes mit dem Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens festgestellt. Die Schweiz muss ihm den geleisteten Militärersatz inklusiv Zinsen zurück zahlen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (inkl. Kommentar von Humanrights.ch)

Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements ist zur Zeit eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes beauftragt, Lösungen zu erarbeiten, wie künftig Menschen mit leichter Behinderung der Militär- bzw. Ersatzdienst ermöglicht werden kann. Die Fachstelle Égalité Handicap begrüsst dieses Vorgehen, ist sie doch der Auffassung, dass auch das Militär bzw. der Ersatzdienst als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens für Menschen mit Behinderung zugänglich sein muss.

Bis eine definitive, menschenrechtskonforme Lösung da ist, müssen sich die Betroffenen auf der Basis der geltenden Rechtslage zur Wehr setzen. Égalité Handicap unterstützt sie dabei. Wir sind zurzeit daran, ein Merkblatt zur Wehrpflichtersatz zu entwickeln, welches Betroffene über die Rechtslage informiert und Tipps gibt, wie man gegen eine diskriminierende Ersatzabgabepflicht vorgehen kann.

21. Januar 2010
Procap: Diskriminierender Wohnungsmarkt

An ihrer Medienkonferenz vom 19. Januar stellte Procap die Ergebnisse ihrer Analyse des Wohnungsmarktes in der Schweiz vor. Es herrsche eine Wohnungsnot für Menschen im Rollstuhl. Procap fordert Politik, Behörden und Verbände auf, die Weichen für eine Zukunft mit genügend hindernisfreien, nachhaltigen Wohnbauten zu stellen.

In der Schweiz waren im letzten Herbst von 3220 ausgeschriebenen rollstuhlgängigen Mietwohnungen nur 102 Wohnungen günstiger als 1000 Franken pro Monat. Total 402 Wohnungen – oder lediglich 12 Prozent – wurden unter 1500 Franken angeboten. Mindestens 53 Prozent der Wohnungen kosteten gar mehr als 2000 Franken. Zudem waren 9 Prozent der Wohnungen ohne Mietpreisangabe auf dem Markt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Wohnungen grösstenteils teurer als 2000 Franken sind.

«Die Wohnungssuche wird dadurch erschwert, dass lediglich ein Drittel des gesamten Wohnungsangebots Mietwohnungen sind», sagt Urs Schnyder von der Procap-Wohnberatung. Und das gilt nicht nur für die Stadtkantone, sondern für die ganze Schweiz. «Bezahlbare rollstuhlgängige Mietwohnungen sind in allen Kantonen Mangelware», so Schnyder weiter.

Mehr Informationen ...

Damit in den nächsten 20 Jahren genügend hindernisfreie Wohnungen im einigermassen preisgünstigen Segment zur Verfügung stehen, fordert Procap griffige kantonale Bauvorschriften für einen anpassbaren Wohnungsbau ab Gebäuden mit vier Wohnungen sowie Unterstützungsprogramme für nachhaltige Wohnungssanierungen mit dem Mindesstandard "rollstuhlgängig".

 

Strukturelle Diskriminierung als Grundproblem

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist strukturell bedingt. Als strukturelle Diskriminierung werden diejenigen Formen von Diskriminierung bezeichnet, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft begründet sind. Beim Wohnungsmarkt zeigt sich das Problem darin, dass bei der Gestaltung des bestehenden Wohnraums die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bis anhin nicht mitberücksichtigt worden sind, und dadurch auch nicht genügender Wohnraum für Menschen mit spezifischen Behinderungen zur Verfügung steht.

Erst durch griffige rechtliche Verpflichtungen können auch die Strukturen des Wohnungsbaues verändert werden. Gesetzgeberische Vorkehrungen haben vorzusehen, dass bei Neu- und Umbauten von Wohnunungen und Wohngebäuden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sind, und dass dort, wo die Finanzierung gesichert ist, der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Anpassungen an Wohnungen zuzulassen, wie dies der ehemalige Nationalrat Luc Recordon (heute Ständerat) in einer parlamentarischen Initiative fordert.

14. Januar 2010

Flughafen Zürich verbessert den Service für Menschen mit Behinderung

Eine seit dem 1. November 2009 auch für die Schweiz in Kraft stehende EG-Flugreisenverordnung verpflichtet nebst den Airlines auch Flughäfen zur zugänglichen Ausgestaltung ihrer Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung. Neu können Menschen mit Behinderung auch am Flughafen Zürich Unterstützung bei ihrer Reise einfordern.

Die Massnahmen zur Umsetzung des geltenden schweizerischen Rechts zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Serviceleistungen an Flughäfen sind zu begrüssen. In der Praxis wird sich zeigen, ob künftig Menschen mit Behinderung jederzeit ohne unnötige Einschränkungen am Flughafen einchecken und ins Flugzeug einsteigen können. Die notwendigen Informationen für einen reibungslosen Ablauf finden sich auf dem Internetportal des Flughafens.

 


Das Informationsportal des Flughafens Zürich ist übersichtlich gestaltet. Für Passagiere mit Behinderung stehen Telefonnummern zur Verfügung, wie sie sich an die zuständigen Servicedienste wenden können. Hingegen ist es etwa für Menschen mit einer Hörbehinderung oder für gehörlose Menschen problematisch, eine E-Mail-Adresse zu finden.

Damit eine möglichst reibungslose Flugreise gewährleistet werden kann, sollte möglichst früh Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen werden.

31. Juli 2009
Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Vernehmlassung

Die Fachstelle und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap haben heute ihre Vernehmlassung zur Revision des VVG beim Finanzdepartement eingereicht und dabei auf gleichstellungsrechtliche Probleme hingewiesen.

Vernehmlassungstext:

11. Mai 2009
Telefonberatung und Praxisgebühr: es drohen gravierende Nachteile für Menschen mit Behinderung

Mit grosser Sorge nimmt die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, einen Behandlungsbeitrag der Versicherten für Besuche bei einem Arzt oder einer Ärztin einzuführen. "Die Einführung der Praxisgebühr läuft dem Ziel, psychische Erkrankungen rechtzeitig zu behandeln und auf diese Weise Chronifizierungen von psychischen Störungen zu verhindern, diametral entgegen", hält die Stiftungspräsidentin von Pro Mente Sana, Nationalrätin Pascale Bruderer, fest.

Medienmitteilung Pro Mente Sana:

Auch für Gehörlose und hörbehinderte Menschen sind die Sparvorschläge höchst problematisch. Missverständnisse in der Kommunikation sind vorprogrammiert. Eine angemessene Beratung ist kaum möglich. Die KVG Revisionsvorschläge bergen demnach insgesamt die Gefahr, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen und somit dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot zu widersprechen.

13. Februar 2009
Gerichtliche Erzwingung eines behindertengerechten Rollstuhls auf KLM-Flug

Ein junger Rollstuhlfahrer, Kay Macquarrie, hat vor dem Amtsgericht Hamburg mittels einstweiliger Verfügung bewirkt, dass auf dem in wenigen Tagen anstehenden Flug Hamburg-Amsterdam ein Bordrollstuhl mitzuführen ist, damit Macquarrie gegebenenfalls die Möglichkeit hat, während des Fluges die Toilette aufzusuchen. Das Gericht stützte seinen Beschluss auf die EG-Flugverordnung NR. 1107/2006 und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG.

Weitere Informationen (Kobinet)

9. Februar 2009
Kanadische Entscheide zur Diskriminierung von Flugpassagieren mit einer Behinderung

In Kanada wurden die Benachteiligungen, auf die Menschen mit Behinderung bei Flugreisen stossen, in zwei neuen Entscheidungen detailliert untersucht. Das Verkehrsministerium hat entschieden, dass es diskriminierend ist, von einer Person, die nur liegend fliegen kann, den Preis für alle von ihr gebrauchten Sitze zu verlangen. Der Supreme Court hat diesen Entscheid bestätigt.

Der kanadische Menschenrechtsgerichtshof hat von Air Canada eine Entschädigung für eine gehörlose und sehbehinderte Person verlangt, welche ohne nähere Überprüfung ihrer Fähigkeiten, allein zu reisen, gezwungen worden war, eine Begleitung zu organisieren.

17. September 2008
EU und Schweiz: Kommission will Zugänglichkeit des Flugtransportes garantieren - Bundesamt für Zivilluftfahrt zieht nach

Die EU Kommission wird im nächsten Dezember mit konkreten Vorschlägen an die Öffentlichkeit gelangen zur Umsetzung der Verordnung 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Der zuständige Kommissar Tajani versicherte, dass die Kommission darauf achten werde, dass die Verordnung von den Fluggesellschaften auch tatsächlich umgesetzt werde.

Da der Flugverkehr international ausgerichtet ist, wird auch die Schweiz bald die EU Verordnung ins Schweizer Recht integrieren. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die für die Aufsicht der Umsetzung zuständige Stelle, will deshalb bereits im Oktober ein erstes Treffen mit den Fluggesellschaften, den Flughafenunternehmen sowie den Behindertenorganisationen organisieren. Die Diskussion wird sich insbesondere auf zwei Bereiche konzentrieren, auf die Zugänglichkeit der Serviceleistungen und die Ausbildung des Fluggesellschaften- und Flughafenpersonals. Zusätzlich muss so bald wie möglich die Frage gelöst werden, wie künftig vermieden werden kann, dass "aus Sicherheitsgründen" Flugpassagiere mit Behinderung der Flugtransport verweigert wird.

Bis spätestens Anfang 2010 sollen die Schweizer Fluggesellschaften und Flughäfen für die Behindertengleichstellung fit gemacht werden. Die Fachstelle und der Rat Égalité Handicap werden die Anliegen der Behindertenorganisationen koordinieren und über weitere Entwicklungen informieren.

25. August 2008
Flyer zum Merkblatt Flugtransportverweigerung

Viele Menschen mit Behinderung sehen sich anlässlich von Flugreisen mit Benachteiligungen konfrontiert. So zum Beispiel wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, die behinderte Person ohne Begleiter zu transportieren. Égalité Handicap stellte kürzlich ein Merkblatt zur Verfügung, welches den Betroffenen Tipps für solche Situationen anbietet und insbesondere auch über die rechtliche Lage informiert.

Neu ist nun auch ein einseitiger Flyer aufgeschaltet:

23. Juli 2008
EU: Verordnung für Flugpassagiere mit Behinderung tritt am Samstag in Kraft

Am nächsten Samstag, 26. Juli 2008, tritt die EG Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft. Die Artikel 3 und 4, welche die Flugtransportpflicht behinderter Menschen regeln, sind bereits seit einem Jahr wirksam. Die Verordnung enthält Vorschriften für den Schutz und die Hilfeleistung für Flugreisende mit Behinderung und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese Personen vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten.

Verordnungstext

 

Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Verordnung im Verlaufe des Jahres 2009 auch von der Schweiz nachvollzogen. Dies macht Sinn, denn die grossen Flughäfen Basel-Mulhouse, Genf und Zürich sind international ausgerichtet. Basel-Mulhouse betrifft gar Frankreich als EU Mitgliedsstaat. In Zusammenarbeit mit Égalité Handicap und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt momentan daran zu prüfen, wie die Verordnung in der Schweiz umgesetzt werden soll. Betroffen sind insbesondere die Frage der Ausbildung des Fluggesellschaften und Flughafenpersonals sowie die Schaffung von Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung.

Bereits jetzt hat Égalité Handicap ein Merkblatt zur Frage der Transportverweigerung erarbeitet.

22. Juli 2008
Zugängliche Bankomaten der Credit Suisse

Die Credit Suisse hat im März 2007 (als Bestandteil ihrer Accessibility-Inititative) begonnen, an häufig frequentierten und dafür geeigneten Standorten Bankomaten mit Audioanschluss (zwecks Diskretion) zu installieren. Im Juli 2008 konnten nun 209 sprechende Bankomaten in allen Regionen der Schweiz in Betrieb genommen werden. Die sprechenden Bankomaten führen sehbehinderte und blinde Benutzerinnen und Benutzer in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch mit leicht nachvollziehbaren Hinweisen durch die am Bankomat angebotenen Dienstleistungen. Die Installation dieser Bankomaten wurde in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenvertretern - unter anderem der Schweizerischen Blindenbibliothek, dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband sowie dem Schweizerischen Blindenbund - durchgeführt.

Pressemeldung

16. Juli 2008
England: Gericht verurteilt Schönheitssalon wegen Dienstleistungsverweigerung

BBC News berichtete am 9. Juli von der Verurteilung des Inhabers eines Schönheitssalons in London zu 4'500 Pfund Schadenersatz wegen Diskriminierung. Zwei junge Frauen im Rollstuhl und ein Mädchen mit Lernbehinderung wollten sich die Nägel lackieren lassen, nachdem Sie sich vorherig erkundigt hatte, ob der Salon rollstuhlgängig ist. Als sie das Geschäft betraten, wurden sie von einer Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass sie nicht bedient werden könnten. Als die drei Frauen erwiderten, es sei hier rollstuhlgängig, antwortete die Mitarbeiterin: "Das ist mein Geschäft. Hier ist nicht genug Platz für Rollstühle, ausserdem erschrecken sie meine anderen Kunden". Eine andere Angestellte machte angeblich eine wegweisende Handbewegung. Nachdem sich die Frauen per Brief beschwerten, bekamen sie die Antwort, dass sie gerne gegen Voranmeldung bedient würden. Dies obwohl andere Kunden/-innen sich nicht anmelden müssen.

Bericht BBC News

Bericht Bizeps Info

Quelle: Bizeps Info


Situation in der Schweiz:

Noch nie musste ein Gericht in der Schweiz einen derartigen Fall beurteilen. Hingegen wäre auch bei uns eine solche Diskriminierung unrechtmässig. Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) ist es Privatunternehmen, die öffentlich Dienstleistungen anbieten, untersagt, Menschen mit Behinderung zu diskriminieren. Eine Diskriminierung im Rahmen einer privaten Dienstleistung ist eine besonders krasse Form unterschiedlicher und benachteiligender Behandlung, nämlich mit dem Ziel oder der Folge, die behinderte Person herabzwürdigen oder auszugrenzen (Artikel 2 Buchstabe d Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV).

Das Diskriminierungsverbot des BehiG soll - dem Londoner Fall entsprechend - segregierendes Verhalten von Dienstleistungsanbietern/-innen vorbeugen, das Menschen mit Behinderung von bestimmten Aktivitäten ausschliessen will aus Angst, dass ihre Präsenz eine bestimmte Ruhe oder die sozialen Gewohnheiten der übrigen Kunde/-innen beeinträchtigen könnte.

25. April 2008
EU: Kommission plant Richtlinie gegen Diskriminierung bei Dienstleistungen

Die EU-Kommission ist zur Zeit in Bearbeitung einer Richtlinie, welche die Staaten verpflichten soll, Menschen für Diskriminierung bei Dienstleistungen zu schützen. Égalité Handicap wird über die Entwicklungen berichten.


Situation in der Schweiz:

Die Rechtslage zum Schutze vor Benachteiligung und Diskriminierung bei staatlichen und privaten Dienstleistungen geht über den EU-Standard hinaus. Gemäss BehiG sind Benachteiligungen im Rahmen von staatlichen Dienstleistungen unzulässig und können über den Beschwerdeweg beseitigt werden, sofern nicht finanzielle oder anderweitige Interessen überwiegen. Private Diensteistungsanbieter/-innen sind etwas weniger strengen Anforderungen unterstellt. Eine Benachteiligung ist erst dann rechtswidrig, wenn sie eine besonders krasse und gegen die Menschenwürde verstossende Formen annimmt, wenn behinderte Menschen nicht erwünscht sind, z.B. einem geistig und körperlich Behinderten der Einlass in ein Restaurant verweigert wird, weil er allenfalls "Gästen unangenehm auffallen könnte".

21. April 2008
Grossbritannien: Leitlinien für Hotels zur Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts

Damit der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Hotels einfacher wird und zur Förderung des britischen Antidiskriminierungsrechts hat die Britische Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (Equality and Human Rights Commission) in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren Leitlinien für grosse Hotels und Hotelketten erarbeitet.

Mehr zu den PAS 88 Guidiance on accessibility of large hotel premises and hotel chains

11. April 2008
An alle Gemeindeverwaltungen: Tipps für einen besseren Zugang zu Menschen mit Behinderung

Das in Ordner- und CD-Form vorliegende Hilfsmittel "Die hindernisfreie Gemeindeverwaltung" gibt zahlreiche Tipps für Verbesserungen und richtiges Verhalten im Umgang mit behinderten Menschen. Für Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung ein unentbehrliches und spannendes Instrument für einen besseren Zugang zu ihren behinderten Mitmenschen.

Gebäude und Dienstleistungen von Gemeindeverwaltungen sind für behinderte Menschen oft nicht oder nur schwer zugänglich.

  • Wird beispielsweise für Dokumente eine zu kleine Schrift gewählt oder ist die Website nicht hindernisfrei, ist es für Sehbehinderte nicht oder nur erschwert möglich, Informationen der Gemeinde selbständig zu lesen.
  • Treppen und fehlende Lifte machen Gebäude zur schwer überwindbaren Hürde.
  • Ängste und Unsicherheit im Umgang mit Behinderten führen zu Missverständnissen und Frustrationen auf allen Seiten.

Bestellung (Flyer): Federas Beratung AG, Tel. 044 388 71 81, Fax 044 388 71 80, Mail: handbuch@federas.ch

Einblicke ins Handbuch:

11. April 2008
EU und Schweiz: Verstärktes Engagement gegen Benachteiligung von behinderten Flugpassagieren

Im Juli dieses Jahres tritt die EG-Verordnung Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität umfassend in Kraft. In diesem Zusammenhang hat der EU-Kommissar für Transport, Jacques Barrot, bekräftigt, dass die Umsetzung der Rechte Behinderter verstärkt angestrebt wird. Auch die Schweiz wird im Verlaufe der nächsten Monate die EU-Verordnung nachvollziehen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wird darauf basierend Sensibilisierungsmassnahmen bei den Flug- und Flughafenunternehmen initiieren.

29. Februar 2008
Österreich: Klage wegen Verweigerung einer Reiseversicherung

Ein Student mit einer cerebralen Tetraparese wurde eine Reiserückholversicherung verweigert, dies nachdem er während den letzten 15 Jahren nie eine entsprechende Versicherungsleistung in Anspruch nehmen musste. Da die Gefahr einer Erkrankung während einer Auslandsreise nicht höher ist als bei einem Menschen ohne Behinderung, fühlt er sich diskriminiert. Das Versicherungsunternehmen war nicht zu einer Einigung bereit. Deshalb reichte er eine Klage ein.

Gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) darf niemand auf Grund seiner Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Dieser Diskriminierungsschutz gilt gemäß § 2 BGStG unter anderen auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass wenn jemand auf Grund seiner Behinderung eine Leistung nicht gewährt wird, der Dienstleister sich gegenüber der benachteiligten Person schadenersatzpflichtig macht. Ersetzt wir sowohl der materielle Schaden in voller Höhe wie der immaterielle (seelische) Schaden mit einem Mindestbetrag von € 400,-.

Quelle: BIZEPS-Info

 

Situation in der Schweiz:

Die Rechtslage in der Schweiz ist etwas weniger griffig. Zwar ist auch hier bei Dienstleistungen von Privaten Diskriminierung unzulässig (Art. 6 Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG). Eine Diskriminierung liegt aber nur bei einer besonders krass benachteiligenden Behandlung mit dem Ziel oder der Folge, eine behinderte Person herabzuwürdigen oder auszugrenzen, vor (Art. 2 Bst. d Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV). Eine diskriminierte Person kann auf dem Klageweg eine Entschädigung verlangen.

14. Januar 2008
Crédit Suisse verkündet verschiedene Anpassungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung

In einem Pressecommuniqué verkündet die Credit Suisse heute ein umfangreiches Programm das dazu dient, den Bedürfnissen der Menschen mit Mobilitäts-, Hör- und Sehbehinderung sowie älteren Menschen entgegenzukommen. Die Zugänglichkeit der Filialen, der Bankomaten, der Internetseite und andere Dienstleistungen (z.B. monatlicher Kontoauszug) wurden überprüft und entsprechende Massnahmen getroffen.

Damit reagiert die Credit Suisse auf die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Egalité Handicap begrüsst vor allem die Tatsache, dass das Angebot in bestimmten Bereichen wie der Zugänglichkeit des Angebots (vor allem des Internets) sowie in der Ausbildung des Personals über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Für weitergehende Informationen:

Internetseite

 

Pressecommuniqué

design konzept: cobin media php code: ibrows