Chronologie News zum Thema Steuern

Égalité Handicap dokumentiert regelmässig Entwicklungen rund um gleichstellungsrechtliche Fragestellungen aus dem In- und Ausland sowie auf internationaler Ebene.
An dieser Stelle werden Informationen chronologisch aufgelistet, die den Bereich der Steuern betreffen. Dies erlaubt Ihnen eine "historische" Übersicht zu den wichtigen Schritten in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Januar 2004

24. November 2011

Behinderte und Wehrpflichtersatz

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ermöglicht der Bundesrat ab 2012 neu Personen, die bis anhin behinderungsbedingt für den Militär- und Zivilschutzdienst als untauglich gelten - und trotz Dienstwilligkeit ersatzpflichtig sind - die Leistung eines "militärischen Ersatzdienstes". Ab 2012 wird es jenen Persönen ermöglicht einen persönlichen Militärdienst zu leisten, die aus medizinischen Gründen an der Rekrutierung als militär- und zivilschutzuntauglich eingestuft werden. Diese dienstwilligen Personen werden die gesamte Militärdienstpflicht zu erfüllen haben.

Informationen des Bundes

Merkblatt "Behinderte und Wehrpflichtersatz"

Bis die neue Regelung in Kraft tritt - was voraussichtlich Anfang 2012 der Fall sein wird - muss jeder, der aus medizinischen Gründen an der Rekrutierung weder militär- noch zivilschutztauglich erklärt wird, seine unbedingte Dienstwilligkeit mit einer Beschwerde gegen den Untauglichkeitsentscheid beweisen. Aufgrund dieser Beschwerde wird dann beurteilt, ob trotz Behinderung eine persönliche Dienstmöglichkeit besteht.


Frist nicht verpassen!

Personen, welche die Rekrutierung bereits absolviert haben und dabei militär- und zivilschutzuntauglich erklärt worden sind, können sich bis am 31. Dezember 2011 bei den Wehrpflichtersatzabgabebehörden der Kantone für diesen Dienst anmelden. Wahrscheinlich wird diese Frist mit der Anfang 2012 in Kraft tretenden Verordnung bis Mitte Juni 2012 verlängert.

Wer bereits die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlt, muss gegen den nächsten Zahlungsbescheid Einsprache erheben und die Dienstwilligkeit anführen. Sofern die Person die vorgeschriebene Altersgrenze noch nicht überschritten hat, kann auch sie den gesamten "militärischen Ersatzdienst" leisten.

6. Juni 2011

Bundesgericht betreffend abzugsfähige behinderungsbedingte Kosten

In seinem Urteil 2C_258/2010 vom 23. Mai 2011 hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzt, inwiefern Reisekosten für einen Aufenthalt am Meer als behinderungsbedingte Kosten im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. hbis Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können.
Das Bundesgericht hält im Urteil fest, dass Kuraufenthalte als Massnahme zur Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit zwar durchaus in Betracht kommen und somit als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden könnten. Im konkreten Fall hätte jedoch der behandelnde Arzt lediglich bescheinigt, dass der Beschwerdeführer, welcher eine volle IV-Rente bezieht, an chronischem Asthma leide und sich deswegen möglichst oft am Meer aufhalten solle. Erforderlich sei aber, dass der Kuraufenthalt konkret ärztlich verordnet ist. Eine allgemeine, zeitlich unbeschränkte Empfehlung, sich möglichst oft am Meer aufzuhalten, könne nicht als ärztliche Verordnung einer Heilmassnahme qualifiziert werden. Die fraglichen Transportkosten seien somit von der kantonalen Behörde zu Recht nicht zum Abzug zugelassen worden.

Urteil 2C_258/2010 vom 23. Mai 2011

21. Januar 2010

Schweiz macht sich Gedanken zum Militärdienst für Menschen mit Behinderung

In der Schweiz werden Menschen mit Behinderung vielfach für militärdienstuntauglich erklärt. Sind sie leicht behindert, müssen sie zudem, auch wenn sie dienstwillig sind, eine Militärersatzabgabe bezahlen. Gegen diese Regelung hat sich ein junger Diabetiker erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewehrt.Ein 30-jähriger Mann wurde 1997 wegen seiner Zuckererkrankung für dienstuntauglich befunden. Die Behörden verpflichteten den militär- und ersatzdienstwilligen Zürcher, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen. Das Bundesgericht wies seine dagegen eingereichte Beschwerde 2004 ab. Er verwies dabei auf die Bundesgerichtspraxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40% von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann mit Urteil vom April 2009 Recht gegeben. Die RichterInnen haben einstimmig eine Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Diskriminierungsverbotes mit dem Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens festgestellt. Die Schweiz muss ihm den geleisteten Militärersatz inklusiv Zinsen zurück zahlen.


Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (inkl. Kommentar von Humanrights.ch)

Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements ist zur Zeit eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes beauftragt, Lösungen zu erarbeiten, wie künftig Menschen mit leichter Behinderung der Militär- bzw. Ersatzdienst ermöglicht werden kann. Die Fachstelle Égalité Handicap begrüsst dieses Vorgehen, ist sie doch der Auffassung, dass auch das Militär bzw. der Ersatzdienst als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens für Menschen mit Behinderung zugänglich sein muss.

Bis eine definitive, menschenrechtskonforme Lösung da ist, müssen sich die Betroffenen auf der Basis der geltenden Rechtslage zur Wehr setzen. Égalité Handicap unterstützt sie dabei. Wir sind zurzeit daran, ein Merkblatt zur Wehrpflichtersatz zu entwickeln, welches Betroffene über die Rechtslage informiert und Tipps gibt, wie man gegen eine diskriminierende Ersatzabgabepflicht vorgehen kann.

19. August 2009

Militärersatzsteuer: Bundesrat möchte vor die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Am 29. April 2009 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz wegen Verstoss gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Die von der Diskriminierung betroffene behinderte Person wurde gezwungen, Militärersatzsteuer zu bezahlen, dies obwohl sie jederzeit bereit war, Militär- oder Zivildienst zu absolvieren.
Nun hat der Bundesrat dem Gerichtshof beantragt, dass der Fall von der Grossen Kammer des Gerichtshofes beurteilt wird. Wird der Antrag gut geheissen, bedeutet dies, dass mit einem definitiven Entscheid nicht vor 2011 zu rechnen ist.
Die nach Meinung der Fachstelle Égalité Handicap zahlreichen jungen Männer mit leichten Behinderungen, die vom Urteil profitieren könnte, müssen nun weiterhin Geduld haben. Denn zum jetzigen Zeitpunkt sind Rechtsverfahren mit grosse Wahrscheinlichkeit aussichtslos, da die Entscheidinstanzen auf der aktuell gültigen Rechtslage (zuungunsten der Menschen mit Behinderungen) entscheiden werden.

Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung

3. Mai 2009

Schweiz verurteilt von Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Verstoss gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Die von der Diskriminierung betroffene behinderte Person wurde gezwungen, Militärersatzsteuer zu bezahlen, dies obwohl sie jederzeit bereit war, Militär- oder Zivildienst zu absolvieren.

28. Februar 2007

Steuern / behinderungsbedingte Kosten

Die Finanzdirektion Bern hat für die Steuererklärung 2006 eine angepasste Wegleitung betreffend Abzug behinderungsbedingter Kosten herausgegeben. In der Praxis wird sich zeigen, ob diese die bestehenden Probleme zu lösen vermag. Bei der Prämienverbilligung ist es zudem nach wie vor unbefriedigend, dass sich die Betroffenen selber melden müssen und eine "manuelle" Korrektur verlangen müssen. Eine Systemänderung würde das Risiko von Fehlern im sonst sich bewährenden Verfahren erhöhen und die Problematik würde nur einen sehr kleinen Teil der Steuerpflichtigen im Kanton Bern betreffen, so die FIN (Information kbk).
Auf Seite 32 der neuen Wegleitung finden Sie den betreffenden Abschnitt betreffend Abzug behinderungsbedingter Kosten.

Wegleitung Steuern 2006

8. März 2006

Behinderungsbedingte Steuerabzüge: Antworten auf die drei meistgestellten Fragen

Seit dem 1. Januar 2005 kann der Steuerpflichtige seine behinderungsbedingten Kosten oder der von ihm unterhaltenen behinderten Personen vom Einkommen abziehen, soweit er die Kosten selber trägt.
Folgende drei Informationen geben Antwort auf die drei Fragen, welche von Betroffenen bei Égalité Handicap in letzter Zeit sehr oft gestellt werden:

  • Die Steuerabzüge gelten sowohl für die Kantons- als auch für die Bundessteuern
  • Die Abzugsmöglichkeit gilt für alle Menschen mit Behinderungen im Sinne des BehiG. Sie darf nicht von einer IV Rente oder einer Hilfslosenentschädigung abhängig gemacht werden
  • Die Steuerabzüge (insbesondere auch die Pauschalen bei Hilfslosenentschädigung) können auch dann geltend gemacht werden, wenn die kantonalen Steuerunterlagen keine entsprechenden Hinweise beinhalten

Wissen Sie nicht mehr, welche behinderungsbedingte Kosten Sie konkret abziehen können?

Mehr Informationen im Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung.

15. Februar 2006

Ersatzabgabe Feuerwehr

Im Kanton Luzern tritt am 1.Juli 2006 das revidierte Feuerschutzgesetz in Kraft. Darin enthalten ist auch ein Gesetzesartikel, der behinderte Menschen mit einem jährlichen steuerbaren Einkommen bis Fr. 60'000 von der Ersatzabgabepflicht befreit. Diese Änderung wurde am Montag vom Grossen Rat mit 63 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
Quelle: zentralschweiz online

13. Oktober 2005

Steuern: neues Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung

Zur Erinnerung: Am 1. Januar 2005 trat eine Gesetzesänderung des DBG (Art. 33 I hbis) in Kraft, welche es den Steuerpflichtigen ermöglicht, die behinderungsbedingten Kosten des Steuerpflichtigen oder der von ihm unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des BehiG vom Einkommen abzuziehen, soweit der Steuerpflichtige die Kosten selber trägt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat nun das Kreisschreiben Nr. 11 veröffentlicht, das sich mit dem Abzug der Krankheits-und Unfallkosten sowie mit den behinderungsbedingten Kosten befasst. Es konkretisiert die oben erwähnte Gesetzesänderung und gibt Auskunft darüber, was genau abgezogen werden kann und wie vorzugehen ist.

Kreisschreiben

7. November 2004

Steuern und Behinderung

Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie auch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden werden per 1. Januar 2005 (als Folge des Inkrafttretens des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Januar 2004) ergänzt. Neu sollen vom Einkommen behinderungsbedingte Kosten des Steuerpflichtigen oder der von ihm unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des BehiG abgezogen werden können, soweit der Steuerpflichtige die Kosten selber trägt.
Der Zürcher Kantonsrat hat bereits am 1. November 2004 eine entsprechende Anpassung des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. In den Kantonen, wo am 1. Januar 2005 noch keine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung stattgefunden hat, können sich die behinderten Steuerpflichtigen direkt auf Bundesrecht berufen (Art. 9 Abs. 2 Bst. h bis des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, SR 642.14). Da diese Regelung neu ist, steht noch nicht fest, welche Kosten als behinderungsbedingt gelten und welche nicht. Grundsätzlich ist für die Umschreibung der behinderungsbedingten Kosten auf Art. 2 Abs. 1 BehiG zu verweisen. Menschen mit Behinderungen sind danach Personen, denen „es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben“. Sie müssen auf Dauer einen wesentlichen Teil ihres Einkommens für Kosten aufwenden, die mit ihrer Behinderung zusammenhängen. Diese Kosten sind, soweit sie selber getragen werden, nunmehr steuerlich in vollem Umfange abziehbar.

design konzept: cobin media php code: ibrows