Chronologie News zum Thema Schule

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Diskriminierungsproblematik werden jeweils in Form von News auf der Einstiegseite des Internetauftritts präsentiert. An dieser Stelle werden zusätzlich sämtliche Informationen chronologisch aufgelistet, die den Bereich der Schule betreffen. Dies erlaubt Ihnen eine "historische" Übersicht zu den wichtigen Schritten in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Januar 2004.

29. Juni 2010
Sonderpädagogikkonkordat

Die "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" begleitet einen der wichtigsten Aufgaben- und Lastentransfers in der Folge der NFA. Per 1. Januar 2008 haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Vom 1.1.2008 bis am 1.1.2011 gilt eine vom Bundesparlament beschlossene Übergangsfrist. Während dieser Frist haben die Kantone das bisherige Angebot der IV (Invalidenversicherung) zu gewährleisten.

Der Vorstand der EDK wird im Herbst das Datum für das Inkrafttreten festlegen, voraussichtlich wird das der 1. Januar 2011 sein. Nach Inkrafttreten gilt das Konkordat für die Kantone, die bereits ratifiziert haben.

Die Plenarversammlung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat die "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" (Sonderpädagogik-Konkordat) am 25. Oktober 2007 ohne Gegenstimme verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben.

Seither sind die Kantone OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR und BS (in der Reihenfolge ihres Beitritts) beigetreten.



Stand der Beitrittsverfahren

14. Juni 2010

Kanton Zürich: Verzicht auf das neue sonderpädagogische Konzept


Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat die Vernehmlassungsantworten zum Sonderpädagogischen Konzept ausgewertet. Aufgrund der kritischen Rückmeldungen wird das neue Konzept nicht umgesetzt.

Die Antworten der Auswertung zeigen, dass der Grundsatz der Integration begrüsst wird. Die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Ausgestaltung des vorgesehenen sonderpädagogischen Konzepts stösst jedoch in zentralen Punkten auf Kritik. Dazu gehört die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der Sonderschulung ebenso wie der Finanzierungsumfang und -modus. Deutlich sichtbar wurde die Befürchtung, die angestrebte Integration von Kindern aus Sonderschulen belaste die Regelschule trotz verstärkter Möglichkeit der Umlagerung von Ressourcen.

Gemäss Bildungsdirektorin Regine Aeppli braucht es im sonderpädagogischen Bereich pragmatische und praktikable Lösungen“, „deshalb gehen wir jetzt schrittweise vor.“ Die Bildungsdirektion nahm die Vernehmlassungsresultate auch zum Anlass, die bestehende sonderpädagogische Verordnung zu überprüfen. Mit zwei Massnahmen soll die Regelungsdichte abgebaut und die Volksschule entlastet werden.

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3. März 2010:
Deutschland: Beitrag über Sonderschule und integrative Beschulung in Zusammenhang mit der UNO-Behindertenkonvention


In Deutschland hat nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung derzeit nahezu eine halbe Million Schüler einen diagnostizierten, sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon besuchen etwa 400.000 Schüler spezielle, eigens auf ihren Förderbedarf zugeschnittene Förderschulen. Weitere 85.000 Schüler lernen mit Gleichaltrigen an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht. Nach ihrer Schulzeit erhalten sie kein qualifiziertes Zertifikat, sondern nur eine Art Teilnahmebestätigung. Wer nach der Förderschule keinen Abschluss an einer weiterführenden Schule erwirbt, gilt als Schulabbrecher. Acht von zehn Förderschüler gehen als Abbrecher in die Statistik ein.

Deutschland gehört zu den Vertragsstaaten der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 1. Januar 2009 rechtskräftig ist. Artikel 24 fordert für behinderte Menschen "ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen". Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Behinderten den "Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen" zu ermöglichen. Obwohl die UNO Behindertenkonvention ein völkerrechtlicher Vertrag ist und grundsätzlich nur den den Staat bindet, kommt er zum Schluss, dass "betroffene Schüler und Eltern können sich auf das Grundgesetz stützen mit seinem Diskriminierungsverbot und dem Erziehungsrecht der Eltern. Das Grundgesetz ist völkerrechtsfreundlich auszulegen, selbstverständlich auch von den Bundesländern. Und bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, wie denjenigen aus der Behindertenrechtskonvention, gibt es mittlerweile eine Staatenpraxis, dass sie zumindest in ihrem Kernbereich des Diskriminierungsschutzes vor nationalen Gerichten direkt geltend gemacht werden können".

Gestützt darauf leitet Prof. Riedel -im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Staates und gewisser Einschränkungen gestützt auf die Schwere oder Art der Behinderung - u.a. das Recht der Kinder mit Behinderung ab, in eine Regelschule gehen zu können. Der Anspruch zielt nicht nur auf den Zugang zur Schule, sondern geht weiter. Der Staat muss angemessene Vorkehrungen treffen, damit ein Kind an der Schule auch lernen kann, resp. Unterstützung hat. Dieser Anspruch kann seiner Meinung nach auch vor einem Gericht eingefordert werden.

Link zum Artikel (Quelle: Spiegel Online)

Auch in der Schweiz geht ein Grossteil der Kinder mit Behinderung nach wie vor in die Sonderschule, nur ein Teil wird integrativ in der Regelschule beschult. Je nach Kanton sind die Unterschiede jedoch sehr gross und zurzeit erarbeiten diese ihre "Sonderschulkonzepte", die gestützt auf den neu geltenden Finanzausgleich (früher kam die IV für die Kosten auf) regeln sollen, wie in Zukunft diese Problematik gehandhabt werden soll. Das sog. Sonderschulkonkordat und gewisse kantonale Schulgesetze sehen das Primat der Integration ebenfalls vor, jedoch nur, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Die Schweiz hat die UNO Behindertenkonvention noch nicht unterzeichnet und ist zurzeit erst daran, Abklärungen in dieser Hinsicht zu treffen.

Mehr zur rechtlichen Situation in der Schweiz finden Sie hier: Lage in der Schweiz

 

19. Februar 2010
Pioniertat: Gymnasiale Matura für Gehörlose

 

Die IV hat am 1. Februar 2010 den angehenden gehörlosen Gymnasiasten an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene AME in Aarau grünes Licht für den Start ihres Studiums gegeben. Dieser Meilenstein in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung trägt zur Verwirklichung des Diskriminierungsverbotes bei.

 

Ein staatliches Gymnasium ist verpflichtet, sein Bildungsangebot ohne Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. In der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene findet nun erstmals ein Pilotprojekt zur Schulung von vier Gehörlosen statt. Die Invalidenversicherung finanziert die behinderungsbedingten Merhkosten, die vorwiegend für die Finanzierung der Gebärdendolmetscher und sechs Stunden pro Woche für ein Schulungstutoriat anfallen.

 

Reaktion des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS ...

 

Es bleibt zu hoffen, dass künftig vermehrt Menschen mit Behinderung benachteiligungsfrei eine höhere Ausbildung im Gymnasium oder an einer Hochschule erhalten und eine Berufslehre absolvieren können. Dies ist in der Schweiz noch bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Noch immer gibt es massive Schwierigkeiten in der Grundschule sowie in der Aus- und Weiterbildung.

 

 

Wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung während ihres ganzen Bildungsweges konsequent in die Regelstrukturen integriert werden, stehen die Chancen gut, dass auch Gehörlose oder Menschen mit einer geistigen oder anderen Behinderung später selbständig einer Arbeit nachgehen können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

 

Mehr zum Erwerbsleben ...

12. Februar 2010
Angriffe auf das Recht auf Integration

 

Im Kanton Zürich wird mit massivem politischen Druck gegen die Integration von Kindern und Jugendlichen in die Regelschule gekämpft. Dies ist aus behindertengleichstellungsrechtlicher Sicht höchst problematisch, insbesondere hinsichtlich der möglichen künftigen Unterzeichnung und Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention.

 

Mit falschen Kostenargumenten und der absurden Heraufbeschwörung von Gefahren für Kinder und Jugendliche wird insbesondere im Kanton Zürich die Integration in die schulischen Regelstrukturen von Teilen der Politik abgelehnt. Mit teilweise polemischen Berichten in den Tageszeitungen wird die wissenschaftlich gesicherte Aussage, dass Integration zum Wohle aller Kinder ist, abgelehnt.

 

 

Die Realität sieht jedoch anders aus: Die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung setzt voraus, dass bereits im schulischen (bzw. vorschulischen) Alter die Integration in die Regelstrukturen einer Gesellschaft bzw. einer Schule konsequent umgesetzt wird. Das Beispiel des Kantons Basel-Stadt zeigt, dass dies problemlos funktionieren kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

 

 

Seit den 90er-Jahren verlangen immer mehr Eltern die Integration für ihre Kinder. Auch aus rechtlicher Perspektive ist die Integration der einzig richtige Weg. Die Bundesverfassung sowie das Behindertengleichstellungsgesetz verlangen, dass bei der Schulung das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Die UNO-Behindertenkonvention ist sogar noch deutlicher: "Die Vertragsstaaten gewährleisten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen" (Art. 24).

 

8. Februar 2010
Erster schweizerischer Bildungsbericht


Bund (EVD/EDI) und Kantone (EDK) haben sich auf die Durchführung eines langfristig angelegten Bildungsmonitorings verständigt. Als erstes Produkt resultiert aus diesem Prozess ein nationaler Bildungsbericht. Er wurde am 4. Februar 2010 an einer Medienkonferenz in Bern den Auftraggebern von Bund und Kantonen übergeben.

 

Der Bildungsbericht 2010 trägt auf über 300 Seiten das aktuelle Wissen über das Bildungssystem Schweiz zusammen. Er enthält Daten aus Forschung, Statistik und Verwaltung über das ganze Bildungssystem hinweg, von der Vorschule bis zur Weiterbildung. Er befasst sich auch am Rande mit der Sonderschulung.

 

Der Bildungsbericht enthält Befunde, aber keine direkten Handlungsanweisungen an die Adresse der Bildungspolitik. An die Publikation schliesst eine Auswertung an, die von EVD/EDI und EDK geführt wird und in Zusammenarbeit mit weiteren Bildungskreisen erfolgt. Daraus resultieren:

 

  • Entscheide für die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz. Der Bund integriert die Folgerungen in seine BFI-Botschaft (2013–2016), die Kantone in das Tätigkeitsprogramm der EDK, soweit Koordinationsgeschäfte zwischen den Kantonen betroffen sind. Auf kantonaler Ebene fliessen die Erkenntnisse des Bildungsmonitorings in kantonale Vorhaben ein.

 

  • Erkenntnisse für die Verbesserung der Datenlage: Bund und Kantone werden sich darauf verständigen, welche Wissenslücken über den Bildungsraum Schweiz in den kommenden Jahren prioritär geschlossen werden sollen. Umgesetzt wird dies im Rahmen von Forschungs- und Statistikvorhaben.

 

Eine weitere Erkenntnis daraus ist, dass die kantonalen Unterschiede punkto Angebot und Finanzierung noch immer beträchtlich sind.

 

Den Bericht kann man auf folgender Seite bestellen: http://www.skbf-csre.ch

8. Januar 2010
Deutschland: Projekt "Inklusive Menschenrechte"

 

Das in Deutschland seit 2008 aufgebaute Projekt "Inklusive Menschenrecht" will die Kompetenzen von pädagogischen Fachkräften entwickeln, eine inklusive Haltung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen ihrer Einrichtungen einzunehmen und ihre Arbeit aus dieser Perspektive zu gestalten. Das vom Deutschen Institut für Menschenrechte begleitete Projekt könnte auch für die Schweiz interessanten Modellcharakter haben, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Kantone, ihr Grundschulwesen in den nächsten Jahren auf Integration bzw. Inklusion umzustellen.

 

"Inklusive Menschenrechte" richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Jugend- und Wohlfahrtsverbänden, ErzieherInnen, LehrerInnen und Sozialpädagogen. Zentral ist, dass die Teilnehmenden die authentische Botschaft "Du gehörst dazu" vermitteln lernen. Das Projekt zielt darauf,

 

  • den Selbstwert und das Selbstbewusstsein aller Kinder zu fördern
  • die Entstehung negativer Selbstkonzepte durch als entwertend erlebte Sozialisationserfahrungen
  • einschließlich der möglichen Verfestigung als (sub)kulturelle Identität – zu verhindern (Pädagogik der Inklusion)
  • sowie den Menschenrechtsgedanken altersgemäß als geteilte Wertebasis und Grundlage sozialer Aushandlungsprozesse zu vermitteln (Menschenrechtspädagogik).

 

Das mögliche Vorzeigeprojekt für die Schweiz zeigt, wie das menschenrechtlich orientierte Diskriminierungsschutzrecht konkret im Lebensalltag der Menschen umgesetzt werden kann.

 

Zur Website des Projekts

26. Februar 2009
Mitteilung von «Discours Suisse»: Integration behinderter Kinder in die Regelschule


Mit dem Projekt «Discours Suisse» beleuchten Korrespondenten und Korrespondentinnen, dank gezielten Artikeln, die unterschiedlichen Einstellungen der Bevölkerung aus den verschiedenen Sprachregionen zu Themen von nationaler Bedeutung. Kürzlich veröffentlichte Discours Suisse einen Bericht zur Frage der Integration behinderter Kinder in die Regelschule.

 

  • Bericht (Integration Regelschule)

Medienmitteilung Discours Suisse:

19. Februar 2009
Förderprogramm: Menschenrechte in der Schule


Zum UN-Jahr des Menschenrechtslernens 2009 lanciert die Stiftung Bildung und Entwicklung (SBE) eine neue Finanzierungslinie zur Förderung von Schulprojekten. 2009-2010 stehen 200‘000 Franken zur gezielten Förderung des Lernens über Menschenrechte in Gymnasien und Berufsfachschulen zur Verfügung. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB unterstützt das Programm. (Quelle: EBGB)

10. Dezember 2008
Sonderpädagogikkonkordat


Der Kantonsrat des Kantons Obwalden hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik einstimmig beschlossen. Zuvor hatten schon die Kantone Wallis und Schaffhausen den Beitritt beschlossen.

 

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8. Oktober 2008
Wallis ratifiziert als erster Kanton das Sonderpädagogik-Konkordat


Heute Morgen hat das Parlament des Kantons Wallis (Grosser Rat) das Interkantonale Konkordat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 ratifiziert. Der Beschluss unterliegt noch dem fakultativen Referendum.

 

Zum Konkordat

27. August 2008
Luzern: Die Kleinklassen werden abgeschafft


Kinder, die heute noch eine Kleinklasse besuchen, sollen spätestens ab 2011 in die Regelklassen der Volksschulen integriert werden. Dies hat die Schulpflege der Stadt Luzern beschlossen. Ab dem Schuljahr 2011/2012 soll das Projekt "integrative Förderung in der Volksschule" eingeführt werden. Abgeschafft werden mit dem integrativen Schulmodell die Kleinklassen, die Sonderschulen hingegen bleiben bestehen. Sie sollen weiterhin Schülern zur Vefügung stehen, wenn diese dort bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben als in der Regelklasse.


Quelle: zisch

27. August 2008
Schule: Schwyz: Grundlagenbericht Bildung präsentiert


Das Schwyzer Bildungsdepartement hat den Grundlagebericht Bildung 2008-2015 vorgestellt. Die Weiterentwicklung des Bildungswesens muss sich auf einen breiten Konsens in den Behörden und in der Bevölkerung des Kantons abstützen können. Deshalb legt der Regierungsrat des Kantons Schwyz einen umfassenden Grundlagenbericht Bildung vor, der die Entwicklungen, die Ziele und die Auswirkungen der geplanten Veränderungen aufzeigt und begründet. Auf den Seiten 34ff finden Sie u.a. Aspekte der Heilpädagogik.

4. März 2008
Deutschland: Bundesbehindertenbeauftragte fordert Abbau von Sonderschulen

Karin Evers-Meyer appelliert mit dem UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz an die Bundesländer, nicht länger an Sonderschulen festzuhalten. Die UNO-Behindertenkonvention schreibe in Artikel 24 eine "inclusive education" (inklusive Bildung) vor.

In der deutschsprachigen Arbeitsübersetzung zur Konvention wird nicht von inklusiver, sondern von integrativer Bildung gesprochen. Dies sei der falsche Ansatz, so Evers-Meyer. Inklusion bedeute für sie, dass ein Raum für alle geschaffen wird, in diesem Fall ein Klassenraum, und nicht versucht wird, in einen bestehenden Raum etwas aus einem anderen Raum zu integrieren.

 

Mehr Informationen

 

Auch in der Schweiz wird sich in den nächsten Jahren zeigen, ob und wie die Kantone die Strukturen der obligatorischen Schulbildung hindernisfrei ausgestalten werden.

13. Februar 2008
Sonderpädagogik


Die Erziehungsdirektorenkonferenz (edk) stellt in einer Pressemeldung die modifizierte Kantonsumfrage 2006/7 zu den jeweiligen Schulsystemen vor. Darin sind auch Informationen zur Sonderpädagogik enthalten. Die Umfrage ist damit eine ideale Ergänzung zur Beschreibung des Schweizerischen Bildungssystems auf educa.ch (www.educa.ch > Bildungssystem) oder zum
Schweizer Beitrag für die Datenbank Eurybase, The database on education systems in Europe (www.edk.ch > Das schweizerische Bildungswesen).

 

Pressemeldung pdf

23. Januar 2008
Schulische Integration


LEBE, der Berufsverband der Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Bern, macht sich Sorgen um die Umsetzung des Integrationsartikels. Zur Zeit wird in vielen Gemeinden Konzeptarbeit zur Umsetzung des Artikels 17 des Volksschulgesetzes geleistet. Mit der grundsätzlichen Zielsetzung ist LEBE einverstanden. Bei der Konzeptarbeit werden die Gemeinden und Schulen aber zu wenig unterstützt, und ob die Ressourcen genügen, ist fraglich. Der Verband schlägt vor, dass die Integration vorerst auf die Unterstufe konzentriert wird.

 

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design konzept: cobin media php code: ibrows