Chronologie News zum Thema Schule
7. Juli 2011
Schweizerischer Gehörlosenbund: Kongress 2011 zu Integration/Inklusion
Vom 23.-25. September 2011 veranstaltet der Schweizerische Gehörlosenbund seinen 4. nationalen Kongress, dieses Mal zum Thema „Integration/Inklusion – Chancen und Risiken in Schule, Bildung und Arbeit“.
Verschiedene Persönlichkeiten und Forscher werden Analysen zu den aktuellen Herausforderungen der Inklusion von Gehörlosen in den Alltag liefern und Lösungsvorschläge präsentieren. Der Kongress wird das erste Mal in Kooperation mit der „Schweizerischen Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder SVEHK“ und dem „Schweizerischen Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen sonos“ organisiert.
Informationen und Anmeldung
24. Mai 2011
Stand Sonderpädagogikkonzepte der Kantone
Im Rahmen des Neuen Finanzausgleich NFA (Übergangsbestimmung Art. 197
Ziffer 2 zu Artikel 62 der Bundesverfassung) sind die Kantone
verpflichtet, ein Sonderpädagogikkonzept auszuarbeiten. Dieses muss dann
jeweils vom zuständigen Kantonsparlament oder Regierung genehmigt
werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt verfügen 11 Kantone über ein solches genehmigtes Sonderpädagogikkonzept.
Diese
Konzepte regeln unter anderem die genaue Organisation der
sonderpädagogischen Massnahmen, wie Sonderschulung, integrative
Schulungsformen etc.
3. Mai 2011
Kanton Bern: Umfrageergebnisse zur schulischen Integration
Der Verband Lehrerinnen und Lehrer Bern (LEBE) hat bei den Lehrpersonen des Kantons Bern eine Umfrage zur Umsetzung des Integrationsartikels durchgeführt.
Die Integration bewegt. Nicht nur die Schullandschaft, sondern auch die Gemüter. Das zeigen die Reaktionen auf die vom Berufsverband LEBE lancierte Online-Umfrage sehr eindrücklich.
72% der Lehrpersonen belastet die Umsetzung des Integrationsartikels. Nur ungefähr ein Viertel findet, dass genügend Ressourcen für diese Reform zur Verfügung stehen. 80% der Antwortenden sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen Regel- und Speziallehrpersonen funktioniert. Profitiert ein Grossteil der Kinder von der Integration? Knapp die Hälfte der Lehrpersonen ist dieser Meinung.
Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung vom 15.4.2011.
Link zur Medienmitteilung
21. März 2011
Schwyz: Evaluationsbericht IS Verhalten
Das Bildungsdepartement erteilte dem Amt für Volksschulen und Sport gleichzeitig den Auftrag, die vor dem Moratorium eingeleiteten IS Verhalten zu evaluieren. Es handelt sich dabei um 68 IS Verhalten, die im Schuljahr 2009/2010 weitergeführt werden konnten). Die Evaluation wurde in Form einer schriftlichen Befragung bei den Lehrkräften, den heilpädagogischen Fachkräften bzw. unterstützenden Lehrkräften, den Schul- und Teamleitern, den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und den Eltern der verhaltensauffälligen Kinder durchgeführt.
23. November 2010
Kanton Bern: Diskussion zum Integrationsartikel im Grossen Rat
Der Grosse Rat hat am Dienstag über den neuen Integrationsartikel im bernischen Volksschulgesetz diskutiert.
Die Umsetzung von Art. 17 Volksschulgesetz (VSG), dem sogenannnten Integrationsartikel, ist in den Gemeinden in Gang. Es handelt sich um eine grosse und anspruchsvolle Reform. Bereits in kurzer Zeit sind viele Klassen für besondere Förderung verschwunden. Ihre Schülerinnen und Schüler gehen in Regelklassen zur Schule. Das stellt hohe Anforderungen an die Klassenlehrpersonen.
Der Grosse Rat führte vor Kurzem eine Integrationsdebatte, weil die entsprechende Motion eines Parlamentariers zu behandeln war. In diesem Vorstoss wird gefordert, Klassenlehrpersonen, welche die Verantwortung für die Integration von Kindern in ihren Klassen tragen, «in geeigneter Weise zu entlasten». Lesen Sie hier die Motion und die entsprechende Atnwort des Regierungsrates dazu.
29. Juni 2010
Sonderpädagogikkonkordat
Die "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich
der
Sonderpädagogik" begleitet einen der wichtigsten Aufgaben- und
Lastentransfers in der Folge der NFA. Per 1. Januar 2008 haben die
Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung
für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem
Bildungsbedarf übernommen. Vom 1.1.2008 bis am 1.1.2011 gilt eine vom
Bundesparlament beschlossene Übergangsfrist. Während dieser Frist haben
die Kantone das bisherige Angebot der IV (Invalidenversicherung) zu
gewährleisten.
Der Vorstand der EDK wird im Herbst das Datum für
das Inkrafttreten
festlegen, voraussichtlich wird das der 1. Januar 2011 sein. Nach
Inkrafttreten gilt das Konkordat für die Kantone, die bereits
ratifiziert haben.
Die Plenarversammlung der kantonalen
Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat die "Interkantonale
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik"
(Sonderpädagogik-Konkordat) am 25. Oktober 2007 ohne Gegenstimme
verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben.
Seither
sind die Kantone OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR und BS (in der
Reihenfolge ihres Beitritts) beigetreten.
14. Juni 2010
Kanton Zürich: Verzicht auf das neue sonderpädagogische Konzept
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat die
Vernehmlassungsantworten zum Sonderpädagogischen Konzept ausgewertet.
Aufgrund der kritischen Rückmeldungen wird das neue Konzept nicht
umgesetzt.
Die Antworten der Auswertung zeigen, dass der Grundsatz der
Integration begrüsst wird. Die inhaltliche, organisatorische und
finanzielle Ausgestaltung des vorgesehenen sonderpädagogischen Konzepts
stösst jedoch in zentralen Punkten auf Kritik. Dazu gehört die
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der
Sonderschulung ebenso wie der Finanzierungsumfang und -modus. Deutlich
sichtbar wurde die Befürchtung, die angestrebte Integration von Kindern
aus Sonderschulen belaste die Regelschule trotz verstärkter Möglichkeit
der Umlagerung von Ressourcen.
Gemäss Bildungsdirektorin Regine
Aeppli braucht es im sonderpädagogischen Bereich pragmatische und
praktikable Lösungen“, „deshalb gehen wir jetzt schrittweise vor.“ Die
Bildungsdirektion nahm die Vernehmlassungsresultate auch zum Anlass, die
bestehende sonderpädagogische Verordnung zu überprüfen. Mit zwei
Massnahmen soll die Regelungsdichte abgebaut und die Volksschule
entlastet werden.
2. Juni 2010
UNESCO: Richtlinien zu "Inclusive Education in Action"
Inclusive Education in Action (IEA) ist ein Projekt das gemeinsam von der UNESCO und der "European Agency for Development in Special Needs Education" geführt wird. Das Projekt hat zum Ziel, den diversen Entscheidungsträgern im Bereich integrative/inklusive Schule eine Grundlage zu geben für die Ausarbeitung und Durchsetzung von Vorgaben für die Inklusion.
Das Ziel des Projekts "Inclusive Education in Action" (IEA) ist es, eine Brücke zu bauen zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung im Bereich der schulischen Integration resp. der Inklusion. Dies durch das Erarbeiten von Beispielen, die die in den Richtlinien beschriebenen Handlungen erklären und aufzeigen, wie diese auch praktisch umgesetzt werden können im Rahmen der nationalen und lokalen Gegebenheiten.
Die Richtlinien heben 51 vorgeschlagene Handlungen hervor, die dazu dienen sollen, die gesetzlichen Vorgaben sowie die praktische Umsetzung im Bereich der integrativen/inklusiven Schulung zu verbessern. Das IEA Projekt wird in seiner Pilotphase (2009-2010) den Fokus auf 15 dieser Vorschläge setzen mit den Themen "Ausarbeitung von Richtlinien zur integrativen Schule", "Integration/Inklusion durch Massnahmen in der frühen Kindheit und Erziehung", "integrative Lebensläufe", "Ausbildung der Lehrer" sowie "Ressourcen und Gesetzgebung zur Förderung der Integration/Inklusion".
Das Projekt wird einen zugänglichen webbasierten Zugang besitzen, der den Benutzern erlauben wird nach Beispielen in bestimmten Gebieten der Richtlinien und der Umsetzungshilfen zu suchen sowie Unterstützung und Feedback bietet.
3. März 2010:
Deutschland: Beitrag über Sonderschule und integrative Beschulung in Zusammenhang mit der UNO-Behindertenkonvention
In Deutschland hat nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung derzeit nahezu eine halbe Million Schüler einen diagnostizierten, sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon besuchen etwa 400.000 Schüler spezielle, eigens auf ihren Förderbedarf zugeschnittene Förderschulen. Weitere 85.000 Schüler lernen mit Gleichaltrigen an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht. Nach ihrer Schulzeit erhalten sie kein qualifiziertes Zertifikat, sondern nur eine Art Teilnahmebestätigung. Wer nach der Förderschule keinen Abschluss an einer weiterführenden Schule erwirbt, gilt als Schulabbrecher. Acht von zehn Förderschüler gehen als Abbrecher in die Statistik ein.
Deutschland gehört zu den Vertragsstaaten der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 1. Januar 2009 rechtskräftig ist. Artikel 24 fordert für behinderte Menschen "ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen". Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Behinderten den "Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen" zu ermöglichen. Obwohl die UNO Behindertenkonvention ein völkerrechtlicher Vertrag ist und grundsätzlich nur den den Staat bindet, kommt er zum Schluss, dass "betroffene Schüler und Eltern können sich auf das Grundgesetz stützen mit seinem Diskriminierungsverbot und dem Erziehungsrecht der Eltern. Das Grundgesetz ist völkerrechtsfreundlich auszulegen, selbstverständlich auch von den Bundesländern. Und bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, wie denjenigen aus der Behindertenrechtskonvention, gibt es mittlerweile eine Staatenpraxis, dass sie zumindest in ihrem Kernbereich des Diskriminierungsschutzes vor nationalen Gerichten direkt geltend gemacht werden können".
Gestützt darauf leitet Prof. Riedel -im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Staates und gewisser Einschränkungen gestützt auf die Schwere oder Art der Behinderung - u.a. das Recht der Kinder mit Behinderung ab, in eine Regelschule gehen zu können. Der Anspruch zielt nicht nur auf den Zugang zur Schule, sondern geht weiter. Der Staat muss angemessene Vorkehrungen treffen, damit ein Kind an der Schule auch lernen kann, resp. Unterstützung hat. Dieser Anspruch kann seiner Meinung nach auch vor einem Gericht eingefordert werden.
Link zum Artikel (Quelle: Spiegel Online)
Auch in der Schweiz geht ein Grossteil der Kinder mit Behinderung nach wie vor in die Sonderschule, nur ein Teil wird integrativ in der Regelschule beschult. Je nach Kanton sind die Unterschiede jedoch sehr gross und zurzeit erarbeiten diese ihre "Sonderschulkonzepte", die gestützt auf den neu geltenden Finanzausgleich (früher kam die IV für die Kosten auf) regeln sollen, wie in Zukunft diese Problematik gehandhabt werden soll. Das sog. Sonderschulkonkordat und gewisse kantonale Schulgesetze sehen das Primat der Integration ebenfalls vor, jedoch nur, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Die Schweiz hat die UNO Behindertenkonvention noch nicht unterzeichnet und ist zurzeit erst daran, Abklärungen in dieser Hinsicht zu treffen.
Mehr zur rechtlichen Situation in der Schweiz finden Sie hier: Lage in der Schweiz
19. Februar 2010
Pioniertat: Gymnasiale Matura für Gehörlose
Die IV hat am 1. Februar 2010 den angehenden gehörlosen Gymnasiasten an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene AME in Aarau grünes Licht für den Start ihres Studiums gegeben. Dieser Meilenstein in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung trägt zur Verwirklichung des Diskriminierungsverbotes bei.
Ein staatliches Gymnasium ist verpflichtet, sein Bildungsangebot ohne Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. In der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene findet nun erstmals ein Pilotprojekt zur Schulung von vier Gehörlosen statt. Die Invalidenversicherung finanziert die behinderungsbedingten Merhkosten, die vorwiegend für die Finanzierung der Gebärdendolmetscher und sechs Stunden pro Woche für ein Schulungstutoriat anfallen.
Reaktion des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS ...
Es bleibt zu hoffen, dass künftig vermehrt Menschen mit Behinderung benachteiligungsfrei eine höhere Ausbildung im Gymnasium oder an einer Hochschule erhalten und eine Berufslehre absolvieren können. Dies ist in der Schweiz noch bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Noch immer gibt es massive Schwierigkeiten in der Grundschule sowie in der Aus- und Weiterbildung.
Wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung während ihres ganzen Bildungsweges konsequent in die Regelstrukturen integriert werden, stehen die Chancen gut, dass auch Gehörlose oder Menschen mit einer geistigen oder anderen Behinderung später selbständig einer Arbeit nachgehen können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
12. Februar 2010
Angriffe auf das Recht auf Integration
Im Kanton Zürich wird mit massivem politischen Druck gegen die Integration von Kindern und Jugendlichen in die Regelschule gekämpft. Dies ist aus behindertengleichstellungsrechtlicher Sicht höchst problematisch, insbesondere hinsichtlich der möglichen künftigen Unterzeichnung und Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention.
Mit falschen Kostenargumenten und der absurden Heraufbeschwörung von Gefahren für Kinder und Jugendliche wird insbesondere im Kanton Zürich die Integration in die schulischen Regelstrukturen von Teilen der Politik abgelehnt. Mit teilweise polemischen Berichten in den Tageszeitungen wird die wissenschaftlich gesicherte Aussage, dass Integration zum Wohle aller Kinder ist, abgelehnt.
Die Realität sieht jedoch anders aus: Die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung setzt voraus, dass bereits im schulischen (bzw. vorschulischen) Alter die Integration in die Regelstrukturen einer Gesellschaft bzw. einer Schule konsequent umgesetzt wird. Das Beispiel des Kantons Basel-Stadt zeigt, dass dies problemlos funktionieren kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
- Informationen zum Thema auf www.insieme.ch (insieme Schweiz)
Seit den 90er-Jahren verlangen immer mehr Eltern die Integration für ihre Kinder. Auch aus rechtlicher Perspektive ist die Integration der einzig richtige Weg. Die Bundesverfassung sowie das Behindertengleichstellungsgesetz verlangen, dass bei der Schulung das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Die UNO-Behindertenkonvention ist sogar noch deutlicher: "Die Vertragsstaaten gewährleisten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen" (Art. 24).
8. Februar 2010
Erster schweizerischer Bildungsbericht
Bund (EVD/EDI) und Kantone (EDK) haben sich auf die Durchführung eines langfristig angelegten Bildungsmonitorings verständigt. Als erstes Produkt resultiert aus diesem Prozess ein nationaler Bildungsbericht. Er wurde am 4. Februar 2010 an einer Medienkonferenz in Bern den Auftraggebern von Bund und Kantonen übergeben.
Der Bildungsbericht 2010 trägt auf über 300 Seiten das aktuelle Wissen über das Bildungssystem Schweiz zusammen. Er enthält Daten aus Forschung, Statistik und Verwaltung über das ganze Bildungssystem hinweg, von der Vorschule bis zur Weiterbildung. Er befasst sich auch am Rande mit der Sonderschulung.
Der Bildungsbericht enthält Befunde, aber keine direkten Handlungsanweisungen an die Adresse der Bildungspolitik. An die Publikation schliesst eine Auswertung an, die von EVD/EDI und EDK geführt wird und in Zusammenarbeit mit weiteren Bildungskreisen erfolgt. Daraus resultieren:
- Entscheide für die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz. Der Bund integriert die Folgerungen in seine BFI-Botschaft (2013–2016), die Kantone in das Tätigkeitsprogramm der EDK, soweit Koordinationsgeschäfte zwischen den Kantonen betroffen sind. Auf kantonaler Ebene fliessen die Erkenntnisse des Bildungsmonitorings in kantonale Vorhaben ein.
- Erkenntnisse für die Verbesserung der Datenlage: Bund und Kantone werden sich darauf verständigen, welche Wissenslücken über den Bildungsraum Schweiz in den kommenden Jahren prioritär geschlossen werden sollen. Umgesetzt wird dies im Rahmen von Forschungs- und Statistikvorhaben.
Eine weitere Erkenntnis daraus ist, dass die kantonalen Unterschiede punkto Angebot und Finanzierung noch immer beträchtlich sind.
Den Bericht kann man auf folgender Seite bestellen: http://www.skbf-csre.ch
18. Januar 2010
Deutschland: Studie über Effektivität von Sonderschulen
Die Bertelsmannstiftung hat eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen (Sonderschulen) in Deutschland erstellt. 2,6 Milliarden Euro pro Jahr geben die deutschen Bundesländer für zusätzliche Lehrkräfte an Förderschulen aus. Trotzdem bleiben 77 Prozent der Förderschüler ohne Hauptschulabschluss. Nur wenige von ihnen schaffen den Sprung zurück auf eine allgemeine Schule. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung.
"Sonderweg Förderschule: Hoher Einsatz, wenig Perspektiven"
Laut der Studie des Bildungsforschers Klaus Klemm erzielen hingegen Kinder mit besonderem Förderbedarf beim Lernen, die gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf lernen und leben, im Vergleich deutlich bessere Lern- und Entwicklungsfortschritte. Und auch die Kinder ohne Förderbedarf profitieren vom gemeinsamen Unterricht, indem sie höhere soziale Kompetenzen entwickeln - ohne dass sich ihre fachbezogenen Schulleistungen von den Leistungen in anderen Klassen unterscheiden.
Im internationalen Vergleich beschreitet Deutschland mit seinem hoch differenzierten Förderschulsystem einen Sonderweg. Während in Ländern wie Italien, Spanien oder in Skandinavien fast alle Kinder mit Förderbedarf in allgemeinen Schulen unterrichtet werden, erhalten in Deutschland nur 15 Prozent einen solchen inklusiven Unterricht. Die Situation in der Schweiz ist mit der in Deutschland vergleichbar. Ein grosser Prozentsatz von Kindern mit Behinderung besucht noch immer Sonderschulen. Die integrative Beschulung ist zum Teil mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert und etabliert sich nur langsam. Mit der im März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland bereits verpflichtet, den Weg hin zu einem inklusiven Schulsystem zu beschreiten. Die Schweiz hingegen ist nach wie vor erst daran, Abklärungen zu treffen, ob die Konvention unterzeichnet werden kann.
8. Januar 2010
Deutschland: Projekt "Inklusive Menschenrechte"
Das in Deutschland seit 2008 aufgebaute Projekt "Inklusive Menschenrecht" will die Kompetenzen von pädagogischen Fachkräften entwickeln, eine inklusive Haltung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen ihrer Einrichtungen einzunehmen und ihre Arbeit aus dieser Perspektive zu gestalten. Das vom Deutschen Institut für Menschenrechte begleitete Projekt könnte auch für die Schweiz interessanten Modellcharakter haben, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Kantone, ihr Grundschulwesen in den nächsten Jahren auf Integration bzw. Inklusion umzustellen.
"Inklusive Menschenrechte" richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Jugend- und Wohlfahrtsverbänden, ErzieherInnen, LehrerInnen und Sozialpädagogen. Zentral ist, dass die Teilnehmenden die authentische Botschaft "Du gehörst dazu" vermitteln lernen. Das Projekt zielt darauf,
- den Selbstwert und das Selbstbewusstsein aller Kinder zu fördern
- die Entstehung negativer Selbstkonzepte durch als entwertend erlebte Sozialisationserfahrungen
- einschließlich der möglichen Verfestigung als (sub)kulturelle Identität – zu verhindern (Pädagogik der Inklusion)
- sowie den Menschenrechtsgedanken altersgemäß als geteilte Wertebasis und Grundlage sozialer Aushandlungsprozesse zu vermitteln (Menschenrechtspädagogik).
Das mögliche Vorzeigeprojekt für die Schweiz zeigt, wie das menschenrechtlich orientierte Diskriminierungsschutzrecht konkret im Lebensalltag der Menschen umgesetzt werden kann.
26. Februar 2009
Mitteilung von «Discours Suisse»: Integration behinderter Kinder in die Regelschule
Mit dem Projekt «Discours Suisse» beleuchten Korrespondenten und Korrespondentinnen, dank gezielten Artikeln, die unterschiedlichen Einstellungen der Bevölkerung aus den verschiedenen Sprachregionen zu Themen von nationaler Bedeutung. Kürzlich veröffentlichte Discours Suisse einen Bericht zur Frage der Integration behinderter Kinder in die Regelschule.
- Bericht (Integration Regelschule)
Medienmitteilung Discours Suisse:
19. Februar 2009
Förderprogramm: Menschenrechte in der Schule
Zum UN-Jahr des Menschenrechtslernens 2009 lanciert die Stiftung Bildung und Entwicklung (SBE) eine neue Finanzierungslinie zur Förderung von Schulprojekten. 2009-2010 stehen 200‘000 Franken zur gezielten Förderung des Lernens über Menschenrechte in Gymnasien und Berufsfachschulen zur Verfügung. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB unterstützt das Programm. (Quelle: EBGB)
10. Dezember 2008
Sonderpädagogikkonkordat
Der Kantonsrat des Kantons Obwalden hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik einstimmig beschlossen. Zuvor hatten schon die Kantone Wallis und Schaffhausen den Beitritt beschlossen.
8. Oktober 2008
Wallis ratifiziert als erster Kanton das Sonderpädagogik-Konkordat
Heute Morgen hat das Parlament des Kantons Wallis (Grosser Rat) das Interkantonale Konkordat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 ratifiziert. Der Beschluss unterliegt noch dem fakultativen Referendum.
27. August 2008
Luzern: Die Kleinklassen werden abgeschafft
Kinder, die heute noch eine Kleinklasse besuchen, sollen spätestens ab 2011 in die Regelklassen der Volksschulen integriert werden. Dies hat die Schulpflege der Stadt Luzern beschlossen. Ab dem Schuljahr 2011/2012 soll das Projekt "integrative Förderung in der Volksschule" eingeführt werden. Abgeschafft werden mit dem integrativen Schulmodell die Kleinklassen, die Sonderschulen hingegen bleiben bestehen. Sie sollen weiterhin Schülern zur Vefügung stehen, wenn diese dort bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben als in der Regelklasse.
27. August 2008
Schule: Schwyz: Grundlagenbericht Bildung präsentiert
Das Schwyzer Bildungsdepartement hat den Grundlagebericht Bildung 2008-2015 vorgestellt. Die Weiterentwicklung des Bildungswesens muss sich auf einen breiten Konsens in den Behörden und in der Bevölkerung des Kantons abstützen können. Deshalb legt der Regierungsrat des Kantons Schwyz einen umfassenden Grundlagenbericht Bildung vor, der die Entwicklungen, die Ziele und die Auswirkungen der geplanten Veränderungen aufzeigt und begründet. Auf den Seiten 34ff finden Sie u.a. Aspekte der Heilpädagogik.
4. März 2008
Deutschland: Bundesbehindertenbeauftragte fordert Abbau von Sonderschulen
Karin Evers-Meyer appelliert mit dem UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz an die Bundesländer, nicht länger an Sonderschulen festzuhalten. Die UNO-Behindertenkonvention schreibe in Artikel 24 eine "inclusive education" (inklusive Bildung) vor.
In der deutschsprachigen Arbeitsübersetzung zur Konvention wird nicht von inklusiver, sondern von integrativer Bildung gesprochen. Dies sei der falsche Ansatz, so Evers-Meyer. Inklusion bedeute für sie, dass ein Raum für alle geschaffen wird, in diesem Fall ein Klassenraum, und nicht versucht wird, in einen bestehenden Raum etwas aus einem anderen Raum zu integrieren.
Auch in der Schweiz wird sich in den nächsten Jahren zeigen, ob und wie die Kantone die Strukturen der obligatorischen Schulbildung hindernisfrei ausgestalten werden.
13. Februar 2008
Sonderpädagogik
Die
Erziehungsdirektorenkonferenz (edk) stellt in einer Pressemeldung die
modifizierte Kantonsumfrage 2006/7 zu den jeweiligen Schulsystemen vor.
Darin sind auch Informationen zur Sonderpädagogik enthalten. Die
Umfrage ist damit eine ideale Ergänzung zur Beschreibung des
Schweizerischen Bildungssystems auf educa.ch (www.educa.ch > Bildungssystem) oder zum
Schweizer Beitrag für die Datenbank Eurybase, The database on education systems in Europe (www.edk.ch > Das schweizerische Bildungswesen).
Pressemeldung pdf
23. Januar 2008
Schulische Integration
LEBE, der Berufsverband der Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Bern, macht sich Sorgen um die Umsetzung des Integrationsartikels. Zur Zeit wird in vielen Gemeinden Konzeptarbeit zur Umsetzung des Artikels 17 des Volksschulgesetzes geleistet. Mit der grundsätzlichen Zielsetzung ist LEBE einverstanden. Bei der Konzeptarbeit werden die Gemeinden und Schulen aber zu wenig unterstützt, und ob die Ressourcen genügen, ist fraglich. Der Verband schlägt vor, dass die Integration vorerst auf die Unterstufe konzentriert wird.

