Chronologie News zum Thema Öffentlicher Verkehr
16. Januar 2012
Easyjet: Verurteilung auch in Frankreich
Easyjet wurde in Frankreich vom Tribunal de Grande Instance zu einer
Busse sowie zu Schadenersatzzahlungen verurteilt, weil die
Fluggesellschaft drei Rollstuhlfahren den Zugang zum Flugzeug ohne
Begleitperson verweigert hatte.
Mit Datum vom 13. Januar 2012 hat
das Tribunal de Grande Instance von Bobigny geurteilt, dass Easyjet ihre
Dienstleistung unter diskriminierenden Umständen erbracht hat, indem
sie drei Rollstuhlfahrern den Zugang zum Flugzeug verweigerte unter dem
Vorwand, diese seien nicht begleitet. Das Gericht verurteilt Easyjet zu
einer Busse von 70'000 Euro sowie zu Entschädigungszahlungen von 2'000
Euro pro Person. Weiter wird Easyjet dazu verurteilt, den
Gerichtsentscheid in der Zeitung "le Monde" zu veröffentlichen.
Webseite des défenseur des droits de l'homme
9. Januar 2012
EasyJet: Praxis gegenüber Rollstuhlfahrer verurteilt
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verurteilt die Praxis von
easyJet Switzerland AG, Personen im Rollstuhl nur dann zu befördern,
wenn sie begleitet werden. Diese verletzt das
Behindertengleichstellungsgesetz. Am 22. Dezember 2011 hielt das BAZL in
einem klaren Grundsatzentscheid – welcher sogar über die Grenzen der
Schweiz hinaus Wirkung entfalten könnte – fest, die pauschale Praxis von
easyJet im Hinblick auf Rollstuhlfahrer verletzte das BehiG. Zwar
stelle die Verkehrs- und Betriebssicherheit ein gewichtiges öffentliches
Interesse dar, welches unter Umständen rechtfertigen kann, dass jemand
nur mit Begleitperson befördert wird. Systematisch bei jedem
Rollstuhlfahrer eine Begleitung zu verlangen, sei jedoch
unverhältnismässig. Es sei vielmehr Pflicht der
Luftverkehrsunternehmungen, von Fall zu Fall zu prüfen, inwiefern die
Verkehrssicherheit eine Begleitpflicht zu rechtfertigen vermöge.
Medienmitteilung
Der Entscheid des BAZL (in französischer Sprache)
3. Januar 2012
SBB gewährt Begleiterkarte für im grenznahen Ausland wohnhafte Personen
Nach einer Intervention der Fachstelle Égalité Handicap in
Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenbund ist die SBB endlich
bereit, Personen aus dem nahen Ausland auf individuelle Anfrage eine
Begleiterkarte auszustellen.Mit Schreiben vom November 2011 verlangten
Égalité Handicap in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenbund
von der SBB, im nahen Ausland wohnhafte Personen mit Behinderung die
gleichberechtigte Reise in die Schweiz zu ermöglichen. Im
Antwortschreiben der Leiterin Personenverkehr, Jeannine Pilloud, teilte
die SBB mit, dass sie in Einzelfällen - konkret in Jestetten - bereits
Kulanz gewähren: "und ich kann Ihnen gerne versichern, dass wir bereit
sind, in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen eine Begleiterkarte
auszustellen", so Jeannine Pilloud.
Antwortschreiben der SBB
Schreiben von Égalité Handicap
Das
Schreiben der SBB ist erfreulich und etwas irritierend zugleich. So
besteht neu die Möglichkeit, dass Personen, die etwa in unmittelbarer
Nähe zu Schaffhausen, zum St. Galler Rheintal, zu Basel und Genf im
Ausland wohnhaft sind, erfolgreich eine Begleiterkarte beantragen
können. Andererseits erwähnt die SBB im Antwortschreiben, dass sie
bereits Kulanz gewähren: Das obwohl sie auch nach mehrfacher
Intervention des Schweizerischen Blindenbunds 2008-2010 eine Lösung mit
Vehemenz verweigerten, und auch der Antrag einer Einzelperson im 2011
keine Chance auf "Kulanz" hatte.
SBB arbeitet an grundsätzlicher Lösung
Personen, die im grenznahen Ausland wohnhaft sind, können ab sofort
einen Antrag an das SBB Contact Center richten, Handicap/Tariffragen,
Postfach 176, 3900 Brig. Zudem arbeitet die SBB gemeinsam mit der
internationalen Eisenbahnvereinigung an einer länderübergreifenden
Begleiterkarte, um das Problem grundsätzlich in den Griff zu kriegen.
Eine
länderübergreifende Lösung darf jedoch nicht dazu führen, dass an die
Begleiterkarte höhere Anforderungen gestellt werden als bis anhin.
Égalité Handicap wird gemeinsam mit dem Schweizerischen Blindenbund die
weiteren Schritte sorgfältig beobachten.
22. Dezember 2011
Bund verzichtet definitiv auf Sparmassnahmen im ÖV
Mit der einstimmigen ständerätlichen Annahme der Motion "Verzicht auf unsinnige Sparmassnahmen gegen Behinderte und Betagte" spricht sich das Parlament definitiv gegen eine Verlängerung der Frist zur behindertengerechten Anpassung des öffentlichen Verkehrs aus.Mit der von Nationalrätin Margret Kiener Nellen eingereichten Motion wird der Bundesrat beauftragt, "die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen laut den Artikeln 22 und 23 des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuhalten".
Motion (11.3442)
"Der Bundesrat wird beauftragt, auf jegliches Hinausschieben der Frist zur Erfüllung des Auftrags des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr zu verzichten", so der Wortlaut der Motion.
Wachsames Auge gegen Abbauvorlagen
Der unter der Federführung von AGILE geforderte Krafteinsatz der Behindertenorganisationen gegen einen Abbau - und nicht etwa für eine Ausbauvorlage! - zeigt, dass der Kampf um die Gleichstellung noch lange nicht gewonnen ist. Vielmehr braucht es weiterhin ein wachsames Auge auf potentielle Rückschritt-Tendenzen im Schutz vor Diskriminierung.
Immer wieder zeigt sich, dass insbesondere das finanzielle Argument gewichtig sein kann, um Menschen mit Behinderung ihre Grund- und Menschenrechte auf Nichtdiskriminierung und Selbstbestimmung zu verwehren. Dieses Mal hat das Parlament bewiesen, dass es sich gegen strukturell diskriminierende Sparmassnahmen wehren möchte.
30. November 2011
Parkierungserleichterung: BKZ fordert Nachbesserung im Nationalrat
Gemäss Programm der Wintersession debattiert der Nationalrat am 6. Dezember über die Motion "Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung". Der Vorstoss wird von der Behindertenkonferenz Zürich (BKZ) grundsätzlich begrüsst jedoch als ungenügend kritisiert.
Am 22. September hat der Ständerat eine Motion zur Parkierungserleichterung angenommen. Die Motion verlangt erstens ein unbeschränktes Parkieren für Menschen mit Mobilitätsbehinderung auf Parkplätzen mit Zeitbeschränkung. Zweitens soll im Parkverbot die bis anhin gültige Zeitbeschränkung von zwei auf drei Stunden ausgeweitet werden. Die Motion geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück.
Motion 11.3318
Standesinitiative 09.331
BKZ fordert Ausweitung auf 24 Stunden
Mit einem Schreiben fordert die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich die Nationalrätinnen und Nationalräte dazu auf, die Parkierungserlaubnis im Parkverbot auf 24 Stunden auszuweiten. Die Begründung überzeugt: "Während drei Stunden kann weder eine Erwerbstätigkeit noch sonst Nützliches ausgeübt und erledigt werden." Auch könnten Personen mit Mobilitätsbehinderung die regulären Parkplätez nur beschränkt benutzen, da die meisten zu schmal sind, um den Rollstuhl ein- und auszuladen.
Schreiben an die Mitglieder des Nationalrats
Alte Zürcher Regelung
Das Geschäft steht in engem Zusammenhang mit der zurzeit laufenden Revision der Verkehrsregelnverordnung im Bundesrat. Daher sollte das von Égalité Handicap unterstützte behindertengleichstellungsrechtliche Anliegen der BKZ auch vom Bundesrat zur Kenntnis genommen werden.
2. November 2011
Neue Ausgabe der BöV Nachrichten
Die aktuelle Ausgabe des Magazins "BöV-Nachrichten" der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr ist erschienen.
Das aktuelle Heft befasst sich mit Revisionen im geltenden Recht und informiert über eine Beschwerde gegen die neuen Doppelstockzüge für den Fernverkehr. Die BöV Nachrichten erscheinen viermal jährlich gedruckt und in elektronischer Form (auf Deutsch und Französisch). Sie werden herausgegeben von der Trägerschaft Integration Handicap, Agile, Procap, Pro Infirmis.
Aktuelle Ausgabe 11/4
19. Oktober 2011
Verschlechterungen für Menschen mit Sehbehinderung im öffentlichen Verkehr
Der Bund plant, die Leitlinien an Bahnhöfen abzubauen und die Abgangsmarkierungen auf den Perrons zu verkürzen. Die für Menschen mit Sehbehinderung problematischen Verschlechterungen konnten durch eine kurzfristige Intervention zum Teil abgewendet werden.
Alle zwei Jahre werden die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung revidiert. Für die nächste Revision per Juli 2012 war unter anderem geplant, Leitlinien, die ausschliesslich der Orientierung von Menschen mit Sehbehinderung dienen, abzubauen. Begründet wird dies mit der Sicherheit der Fahrgäste ohne Sehbehinderung. Dies hat nun aber zur Folge, dass Menschen mit Sehbehinderung sich künftig nicht mehr selbstbestimmt an Bahnhöfen bewegen können. Ein Vorschlag von Égalité Handicap und der Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr, die Orientierungslinien und die Sicherheitslinien unterschiedlich zu färben oder in der Formgebung anders zu gestalten - dies in Kombination mit einer Informationskampagne - wurde als "nicht überzeugend" zurückgewiesen.
Die zweite geplante Verschlechterung konnte erst aufgrund einer kurzfristigen Intervention abgewendet werden. Ursprünglich war vom Bundesamt für Verkehr vorgesehen, die Abgangsmarkierungen, die Menschen mit Sehbehinderung den Weg vom Perron weisen, auf 60 cm links und rechts vom Bahnsteig zu kürzen. Dies hätte für Menschen mit Sehbehinderung bedeutet, dass sie beim Verlassen des Perrons orientierungslos und damit auch in ihrer Sicherheit gefährdet nach dem Perronabgang suchen müssten. Nun lenkte das Bundesamt für Verkehr ein und schwächte die geplante Kürzung auf 180 cm ab.
Weiter problematisch ist: Da das Bundesamt für Verkehr bereits im Dezember 2010 eine entsprechende Praxisänderung angekündigt hatte, sind schon jetzt - ein gutes halbes Jahr vor Inkrafttreten der rechtlichen Änderungen - die ersten Bahnhöfe mit der auf 60 Zentimeter gekürzten Abgangsmarkierung versehen. Deshalb haben Égalité Handicap und die Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr das BAV gebeten darauf zu achten, dass im Rahmen laufender Umbauten von Bahnhöfen die 180cm-Regelung eingehalten wird und die an den bereits angepassten Bahnhöfen Änderungen vorgenommen werden.
11. Oktober 2011
Beschwerden gegen SBB vor Bundesverwaltungsgericht
Die ab Ende 2013 eingesetzten neuen Doppelstockzüge der SBB benachteiligen Menschen mit Behinderung. "Integration Handicap" und die "Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt" reichten Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht ein.
Die künftigen Doppelstockzüge der SBB weisen zwei zentrale Mängel auf: Der Zugang zum Angebot im Obergeschoss des Speisewagens ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht möglich. Der im Untergeschoss vorgesehene Verpflegungsbereich "mit Restaurant-Atmosphäre" wird mit den normalen Rollstuhplätzen zusammengelegt, dies trotz ohnehin stark reduzierter Fläche.
Behinderte gehen wegen SBB vors Bundesverwaltungsgericht (Artikel in der NZZ vom 8. Oktober 2011)
11. Oktober 2011
Meldeformular für Flugreisende mit Behinderung
Falls Sie sich als Mensch mit Behinderung von Flughafen- und Fluglinienpersonal diskriminierend oder anderweitig benachteiligend behandelt fühlen, können Sie sich mit einem Formular bei uns melden.Menschen mit Behinderung werden immer wieder bei Flugreisen benachteiligt: Beispielsweise wurde einer Gruppe von Gehörlosen, einem Epileptiker oder einer Rollstuhlfahrerin der Flug ohne Begleitperson verweigert. Weiter werden die Kosten für die Begleitperson vollumfänglich der Reisenden Person belastet. Schliesslich kommt es oft bei Ankunft am Flughafen zu Komplikationen bei der Abwicklung des Boarding.
Ein Meldeblatt - erarbeitet von verschiedenen Personen mit Behinderung - soll ermöglichen, dass sich die betroffenen Personen bei der Fachstelle Égalité Handicap oder anderen Organisationen beschweren können. Die Ratsuchenden werden beraten und beim Finden einer Lösung unterstützt. Zudem dienen die Informationen dazu, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, die Airlines und Flughafen auf grundsätzliche Missstände hinzuweisen.
Meldeblatt
3. Oktober 2011
Die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs soll nicht verlängert werden
Am 30.9. hat der Nationalrat der Motion 11.3442 - Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte - von Nationalrätin Margret Kiener Nellen, zugestimmt und damit eine Verlängerung der Fristen zur Anpassung des ÖV an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgelehnt.
Mit 97 zu 93 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Nationalrat der Motion zugestimmt, die nun an den Ständerat geht.
Die Entscheidung des Nationalrates ist sehr zu begrüssen, ist sie doch zentral, um die bisher vorgenommenen Massnahmen zur behindertengerechten Ausgestaltung des ÖV weiterzuführen und innert sinnvoller Frist abzuschliessen.
Zur Motion.
27. September 2011
Ständerat und Bundesrat befürworten Parkierungserleichterung
Am 22. September hat der Ständerat die Motion zur Parkierungserleichterung angenommen. Die Motion verlangt u.a. ein unbeschränktes Parkieren für Menschen mit Mobilitätsbehinderung auf Parkplätzen mit Zeitbeschränkung. Da auch der Bundesrat die Änderungen in der Verkehrsregelnverordnung befürwortet, liegt es nun am Nationalrat das Geschäft so rasch als möglich unter Dach und Fach zu bringen.
17. August 2011
Aussicht auf bundesweit behindertengerechte Parkierregeln
2009 verlangte der Kanton Zürich mittels einer Standesinitiative die Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung beim Parkieren. Die aktuelle Regel erschwert insbesondere in Innenstädten das Arbeiten und das Verrichten von Freizeitaktivitäten. Die Chancen im Bundesparlament stehen gut.
Zurzeit gilt: Gehbehinderte Personen und Personen, die sie transportieren, können auf Parkplätzen höchstens sechs Stunden über die erlaubte Parkzeit und im Parkverbot höchsten zwei Stunden parkieren. Die Parkierungserleichterungen können nur beansprucht werden, wenn der übrige Verkehr weder gefährdet noch unnötig behindert wird. (Artikel 20a der Verkehrsregelnverordnung).
Regelung in der Verkehrsregelnverordnung
Diese Rechtslage ist für Menschen mit Mobilitätsbehinderung benachteiligend. Sie reicht nicht aus, um einer ganztätigen Erwerbstätigkeit oder einer längeren Freizeitaktivität nachzugehen. Weil Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht oder nur beschränkt in der Lage sind, mit dem öffentlichen Verkehr in die Innenorte zu gelangen, sind sie auf Anpassungen in den Parkregelungen angewiesen.
Mit einer aufgrund einer Standesinitiative des Kantons Zürich initiierten Motion möchte die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF den Bundesrat beauftragen, die Verkehrsregelnverordnung so anzupassen, dass gehbehinderte Personen auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung unbeschränkt und an Stellen mit Parkverboten bis zu drei Stunden parkieren können.
Der Ball liegt nun beim Bundesparlament! Voraussichtlich wird der Ständerat am 22. September über den Vorschlag befinden. Danach kommt das Geschäft in den Nationalrat bzw. zuerst in die vorberatende Kommission.
Zusammenhang mit den Revisionsbestrebungen im Bundesrat
Der Vorschlag im Parlament überschneidet sich mit den Revisionsanstrengungen im Strassenverkehrsbereich. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK möchte gegen Ende Jahr dem Bundesrat Vorschläge für die Revision der Verkehrsregelnverordnung und der Signalisationsverordnung unterbreiten.
Neu sollen die Verordnung über die Strassenbenützung und die Verordnung über die behördliche Strassensignalisation geschaffen werden. Im Mai fanden Anhörungen statt, an denen sich verschiedene Organisationen des Behindertenwesens beteiligten.
Informationen zum Geschäft (mit der Maus 2011 anwählen und runterscrollen)
Stellungnahme der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
Stellungnahme des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband
Stellungnahme von Procap Schweiz
Stellungnahme der Behindertenkonferenz Kanton Zürich
Gemäss Auskunft des UVEK sollen die Vorschläge gegen Ende Jahr in den Bundesrat gebracht werden. Die Forderungen der Revision von Art. 20a werden jedoch nicht berücksichtigt, so lange das Parlament keinen definitiven Entscheid gefällt hat.
13. Juni 2011
Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme im Öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat verzichtet darauf, die Fristen des BehiG zur Anpassung des öffentlichen Verkehrs zu verlängern.
Der Bundesrat hatte geplant, die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern. In seiner Antwort auf eine Motion von Frau Nationalrätin Kiener Nellen hat sich der Bundesrat nun am 6. Juni 2011 doch bereit erklärt, auf diese Fristverlängerung zu verzichten. Er sieht vor, die Frage der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Rahmen der Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) zu behandeln. Dabei sollen Optionen geprüft werden, die eine zeitgerechte und mit anderen Massnahmen optimal koordinierte Umsetzung der Vorgaben des BehiG ermöglichen.
Zur Motion...
30. März 2011
Billettverkauf am Bahnhof Zürich: Pilotprojekt Sofortverkauf
Am 4. April 2011 startet in Zürich am Hauptbahnhof beim Billettsofortverkauf ein Pilotversuch, bei dem Kund/innen mit Sehbehinderung an einem separaten Schalter bedient werden. Bei einer definitiven Einführung soll analog dem Flughafen Zürich der Schalter auch mit einer speziellen Vorrichtung versehen werden.
Über das bestehende Leitliniensystem im Bahnhof werden die Kund/innen mit Sehbehinderung zum Eingang des Sofortverkaufs in den Kundenraum auf der Höhe des Schalter 1 geleitet. Sie begeben sich dann weiter zum Schalter 1 und melden sich dort an, indem sie sich über die eingeschaltete Lautsprecheranlage bemerkbar machen.
Ist der Schalter in Betrieb ist, wartet die Person mit Sehbehinderung, bis sie als Nächste an der Reihe ist und wird dann dort bedient.
Ist der Schalter nicht in Betrieb, verlässt der Mitarbeiter oder die Mitarbeitende am nächsten bedienten Schalter sofort kurz seinen/ihren Schalter, meldet sich am Schalter 1 bei dem/r Kunde/In mit Sehbehinderung und teilt mit, dass sie/ er als Nächste/r hier bedient wird.
Die Mitteilung der SBB - Reisezentrum Zürich HB vom 28.3.2011 als word-Dokument:
10. Februar 2011
Standesinitiative aus dem Kanton ZH: Keine Benachteiligung für Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei Parkierungsvorschriften
Die Standesinitiative aus dem Kanton Zürich verlangt, dass Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass durch Parkierungsvorschriften Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht benachteiligt werden. Die Initiative zielt auf eine Änderung der Verkehrsregelverordnung (VRV), die am 1. März 2006 in Kraft getreten ist, und dazu geführt hat, dass mobilitätsbehinderte Fahrzeuglenkende durch kurze Parkzeiterlaubnis eingeschränkt wurden.So sieht die VRV für „Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind“ eine zweistündige Parkzeit vor, und man darf auf „Parkplätzen höchstens sechs Stunden über die erlaubte Parkzeit hinaus parkieren“. Für mobilitätsbehinderte Menschen seien diese Begrenzungen der erlaubten Parkzeiten unrealistisch und in ihrer Konsequenz diskriminierend.
Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates im vergangenen November der Initiative keine Folge gegeben hatte, ist sie Anfang Januar 2011 mit grossem Mehr auf den Entscheid zurückgekommen. Die Kommission hat nach Anhörung von Betroffenen, Kantonsvertretern und Verkehrsexperten der Initiative Folge gegeben, weil sie die heutige gesetzliche Regelung, die viele kantonale Unterschiede kennt, für unbefriedigend hält. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung des Anliegens.
Standesinitiative 09.331
Quelle: News Service des Schweizerischen Parlaments vom 1.2.2011
7. September 2010
Beschwerde und Klage gegen easyJet eingebracht
Im Herbst 2009 musste ein Genfer Rollstuhlfahrer aus beruflichen Gründen von Genf nach Berlin fliegen. Mit seinem im Voraus per Internet gekauften Ticket begab er sich zum Check-in der Fluggesellschaft easyJet. Dort wurde ihm der Zutritt zum Flugzeug verweigert mit dem Argument, als Rollstuhlfahrer brauche er aus Sicherheitsgründen eine Begleitperson. Er sah sich gezwungen, unter den übrigen Passagieren eine Person zu finden, die sich als Begleitperson zur Verfügung stellte. EasyJet prüfte nicht, ob diese Person überhaupt in der Lage gewesen wäre in einem Notfall behilflich zu sein. Die Fluggesellschaft beeindruckte auch nicht, dass der Genfer sportlich ist, als Rollstuhlfahrer mehrere Marathons absolviert hat und sich auch ohne Rollstuhl problemlos einige Meter selbstständig fortbewegen kann. Die gleiche Situation ergab sich beim Rückflug von Berlin nach Genf.
Ein paar Tage nach diesem Ereignis kontaktierte der Genfer easyJet und bat um Stellungnahme. Kurz darauf wandte er sich an die Fachstelle Égalité Handicap. Diese verfasste eine rechtliche Analyse der Situation und bat easyJet ebenfalls um Stellungnahme. Da easyjet auf keines der Schreiben der Fachstelle reagierte, wurde nun Beschwerde beim BAZL und gleichzeitig eine Zivilklage eingereicht.
Integration Handicap und der Betroffene berufen sich auf das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG). Dieses findet insbesondere Anwendung auf grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen konzessionierter Unternehmen wie etwa der Fluggesellschaft easyJet.
Das BehiG sieht vor, dass die Transportdienstleistung für Menschen mit Behinderung ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein muss. Im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit ist es im Einzelfall möglich, dass der Sicherheitsaspekt die Begleitung einer behinderten Person erforderlich macht. Die Begleitpflicht ist aber nur insoweit mit dem Behindertengleichstellungsrecht vereinbar, als dass der Einzelfall eingehend geprüft worden ist und keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind, welche die Sicherheit gewährleisten (z.B. behinderte Person in der Nähe eines Ausgangs platzieren).
Die Fachstelle und der Rat Égalité Handicap verurteilen die Praxis von easyJet aufs Schärfste. Sie hoffen, dass die Benachteiligung durch die Entscheide der angerufenen Instanzen im vorliegenden Fall anerkannt wird und die Praxis für zukünftige Flugreisende im Rollstuhl korrigiert wird.
Bericht in der Tagesschau am Mittag, 7.9.2010
Bericht in der Sendung "Kassensturz" vom 7.9.2010
Medienmitteilung von Fachstelle und Gleichstellungsrat Égalité Handicap
16. August 2010
Frankreich: Easyjet lässt schon wieder Rollstuhlfahrer am Boden
In beiden Fällen handelte es sich um querschnittsgelähmte Passagiere, die Easyjet beim Einchecken nicht an Bord lassen wollte. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass sie sich nicht alleine bewegen könnten.
In einem Fall verlangte sie eine Begleitperson, obwohl der Betroffene
betonte, dass er keine Hilfe brauche. Easyjet lehnte es ab, einen
anderen Passagier als Begleitperson zu akzeptieren. Im Juni hatte es
bereits einen ähnlichen Fall gegeben.
Eine Fluggesellschaft könne behinderte Passagiere nicht mit Verweis auf
Sicherheitsregeln zurückweisen, betonte der Staatssekretär. Andere
Fluggesellschaften hätten bereits Lösungen gefunden. Die französische
Antidiskriminierungsbehörde kritisierte, dass es noch immer keine
einheitlichen Regeln für den Umgang mit behinderten Passagieren gebe.
Die Fachstelle Egalité Handicap ist zurzeit ebenfalls daran,
eine Beschwerde in einem ähnlichen Fall, der sich in der Schweiz
zugetragen hat, einzureichen.
Quelle: sf online
Link zum Beitrag
27. Juli 2010
EU: mehr Rechte für Schiffsreisende
Nach den neuen Regeln haben Fahrgäste, wenn sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder sie annulliert wird, Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um schneller an ihr Reiseziel zu gelangen oder auf Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt der Reise. Es sei denn, der Beförderer kann nachweisen, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Den Fahrgästen sind außerdem, wenn möglich, kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anzubieten.
Die Verordnung sagt weiter aus, dass Fahrgästen die Reise nicht wegen ihrer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden dürfe. Sie sollen in Häfen und an Bord von Fahrgastschiffen Anspruch auf Hilfeleistungen haben, solange dem Beförderer oder Terminalbetreiber spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der benötigten Hilfeleistung diese gemeldet wird. Dies gilt auch für Kreuzfahrtschiffspassagiere.
Die neuen Vorschriften werden 2012 Inkraft treten. Alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Fahrgäste befördern, fallen in diesen Geltungsbereich, mit einigen Ausnahmen für Ausflugs- und Besichtigungsfahrten. Fahrgästen im Schiffsverkehr werden mehr Rechte als Fluggästen nach geltendem EU-Recht zugestanden, da es im letzteren Fall keine Erstattung bei Flugverspätungen, sondern nur bei Annullierungen gibt.
17. März 2010
Bernmobil trifft Massnahmen für Menschen mit Behinderung
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs finden neben den Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), noch jene der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) und der Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) Anwendung. Zweck dieser Bestimmungen ist die Anpassung des öffentlichen Verkehrsnetzes an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Dies umfasst insbesondere Fahrzeuge, Billettautomaten, Kundeninformationssysteme und Gebäude.
Die markierten Sitze befinden sich im vorderen Teil des Fahrzeugs auf der rechten Seite in Fahrtrichtung. Bernmobil empfiehlt seinen mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zudem, die erste Türe zu benützen, damit das Fahrdienstpersonal sie sowohl beim Ein- und Aussteigen als auch während der Fahrt im Blickfeld hat.
Mit einem Flyer, der in den Fahrzeugen aufliegt, weist Bernmobil nun darauf hin, aus Höflichkeit gegenüber älteren, behinderten oder mobilitätseingeschränkten Fahrgästen aufzustehen, egal von welchem Platz.
Diese Massnahmen sind ein Teil jener Anpassungen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts, die die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit des öV wesentlich verbessern sollen.
Medienmitteilung Bernmobil
26. Februar 2009
Aktuelle Ausgabe AGILE-Bulletin: Beiträge zur Behindertengleichstellung
In der aktuellen Ausgabe der AGILE-Zeitschrift finden Sie drei Beiträge zu Fragen rund um die Gleichstellung und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung:
- Mit Lebenserfahrung neu im Gleichstellungsrat Égalité Handicap (von: Margrit Imhof): Ein Selbstporträt des neuen Mitglieds im Gleichstellungsrat Égalité Handicap
- 5 Jahre BehiG - Blick in den Alltag (I) (von: Helen Zimmermann): Der erste Beitrag der Serie zu Verbesserungen und Mängeln im Bereich der Gleichstellung befasst sich mit der Gleichstellung im Bildungsbereich
- Happy Landing für Menschen mit Behinderung (von: Fachstelle Égalité Handicap): Der Kurzbeitrag schildert die Problematik der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei Flugreisen
13. Februar 2009
Gerichtliche Erzwingung eines behindertengerechten Rollstuhls auf KLM-Flug
Ein junger Rollstuhlfahrer, Kay Macquarrie, hat vor dem Amtsgericht Hamburg mittels einstweiliger Verfügung bewirkt, dass auf dem in wenigen Tagen anstehenden Flug Hamburg-Amsterdam ein Bordrollstuhl mitzuführen ist, damit Macquarrie gegebenenfalls die Möglichkeit hat, während des Fluges die Toilette aufzusuchen. Das Gericht stützte seinen Beschluss auf die EG-Flugverordnung NR. 1107/2006 und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG.
9. Februar 2009
Kanadische Entscheide zur Diskriminierung von Flugpassagieren mit einer Behinderung
In Kanada wurden die Benachteiligungen, auf die Menschen mit Behinderung bei Flugreisen stossen, in zwei neuen Entscheidungen detailliert untersucht. Das Verkehrsministerium hat entschieden, dass es diskriminierend ist, von einer Person, die nur liegend fliegen kann, den Preis für alle von ihr gebrauchten Sitze zu verlangen. Der Supreme Court hat diesen Entscheid bestätigt.
Der kanadische Menschenrechtsgerichtshof hat von Air Canada eine Entschädigung für eine gehörlose und sehbehinderte Person verlangt, welche ohne nähere Überprüfung ihrer Fähigkeiten, allein zu reisen, gezwungen worden war, eine Begleitung zu organisieren.
Zum kanadischen Verkehrsministerium
Zum Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs
29. Januar 2009
Österreich: Wiener Linien wegen Beförderungsverweigerung zu Schadenersatz verurteilt
Im 2007 verweigerte ein Busfahrer einem Rollstuhlfahrer die Mitfahrt, da die Rampe nicht verwendbar sei. Im Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt lehnten die Wiener Linien sowohl die Zahlung von Schadenersatz als auch die angebotene Mediation ab. Daraufhin legte die Person eine gerichtliche Klage ein. Kürzlich bestätigte die zweite Instanz die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Wiener Linien.
28. Januar 2009
ZVV (Zürcher Verkehrsverbund): neues Merkblatt "Reisen mit beeinträchtigter Beweglichkeit"
Für Menschen mit einer Behinderung, ältere Personen, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit sperrigem Gepäck kann das Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Herausforderung werden. Die neue Broschüre „Reisen mit beeinträchtigter Mobilität; Damit Du da bist, wo Du unabhängig bist“ (Stand Dezember 2008) soll dank einer guten Reisevorbereitung die Reise selbst vereinfachen. Sie gibt Übersicht über die folgenden Themen:
- ZVV-Angebot für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
- Gute Planung vereinfacht das Reisen
- Verschiedene Möglichkeiten des Ticketkaufs
- Fahrzeuge und Haltestellen: Alles zum Niederflurangebot
- Tipps und Hinweise für individuelle Reisebedürfnisse
Reise mit eingeschränkter Mobilität
- Tipps für das Reisen mit Kinderwagen oder Velos
- Übersicht Niederflurangebot für Bus, Tram, S-Bahn
5. Dezember 2008
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage hindernisfreier Ausgestaltung von Bahnhof-Perrons
Das Bundesverwaltungsgericht wies in einem Urteil vom 19. November eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Integration Handicap ab. Die Behindertenorganisation beantragte, dass die Perronkante im Rahmen einer Sanierung des Mittelperrons des Bahnhof Walenstadt (Kanton St. Gallen) entgegen der vom Bundesamt für Verkehr genehmigten Planung so anzuheben sei, dass der autonome Zugang von Personen im Rollstuhl zu Fahrzeugen mit Tiefeinstieg gewährleistet sei bzw. die gesetzlichen Vorgaben eingehalten seien. Falls dies nicht gutgeheissen werde, sei (eventualiter), so die Beschwerdeführerin, der Mittelperron baulich so auszuführen, dass eine spätere Anpassung der Perronkante von Gleis 3 gemäss Hauptantrag ohne grossen Aufwand möglich sei. Zudem sei die Plangenehmigung mit der Auflage zu versehen, dass Halte von Regionalzügen mit Tiefeinstieg regulär nur an den Perronkanten 2 und 4 stattfinden dürften.
Zusammenfassende Auszüge aus der Begründung des Gerichts:
Das Bundesverwaltungsgericht begründet seinen Negativentscheid im Wesentlichen damit, dass der für Rollstuhlfahrer zu erwartende Nutzen aus einer den autonomen Zugang gewährleistenden Perronhöhe im heutigen Zeitpunkt in einem Missverhältnis zu den Gründen der Betriebssicherheit und zum wirtschaftlichen Aufwand stehe. Es handle sich weder um einen Knoten- bzw. Anschlussbahnhof noch sei geltend gemacht worden, der Bahnhof werde regelmässig oder häufig von Rollstuhlbehinderten genützt oder ihm komme aus anderen Gründen besondere Bedeutung zu. Demgegenüber hätte die Anhebung der Perronhöhe für die Beschwerdegegnerin (SBB) zur Folge, dass die einen hohen Stellenwert einzuräumenden Interoperabilität des schweizerischen Eisenbahnnetzes (d.h. die Befahrbarkeit mit beliebigen Fahrzeugtypen) als eines der Wesensmerkmale der Bahninfrastruktur nicht mehr gewährleistet wäre. Eine Gutheissung der Beschwerde hätte auf das gesamte Streckennetz eine erhebliche präjudizierende Wirkung. Dies würde die gesamte Betriebs- und Investitionsplanung in Frage stellen.
25. September 2008
Informationen zur Begleiterkarte
Die aktualisierten Informationen zur Begleiterkarte sind auf www.sbb.ch/handicap abrufbar.
24. September 2008
20 Jahre Fachstelle BöV, Behinderte und öffentlicher Verkehr
Die Schweizerische Fachstelle „Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)“ feierte in
Olten ihr 20-jähriges Bestehen. Sie war massgeblich beteiligt an der Festlegung der
detaillierten Anforderungen an einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr, wie sie
seit 2 Jahren auch in gesetzlichen Verordnungen des Bundes verankert sind. Sie
überwacht in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr BAV auch deren
korrekte Umsetzung.
17. September 2008
EU und Schweiz: Kommission will Zugänglichkeit des Flugtransportes garantieren - Bundesamt für Zivilluftfahrt zieht nach
Die EU Kommission wird im nächsten Dezember mit konkreten Vorschlägen an die Öffentlichkeit gelangen zur Umsetzung der Verordnung 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Der zuständige Kommissar Tajani versicherte, dass die Kommission darauf achten werde, dass die Verordnung von den Fluggesellschaften auch tatsächlich umgesetzt werde.
Da der Flugverkehr international ausgerichtet ist, wird auch die Schweiz bald die EU Verordnung ins Schweizer Recht integrieren. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die für die Aufsicht der Umsetzung zuständige Stelle, will deshalb bereits im Oktober ein erstes Treffen mit den Fluggesellschaften, den Flughafenunternehmen sowie den Behindertenorganisationen organisieren. Die Diskussion wird sich insbesondere auf zwei Bereiche konzentrieren, auf die Zugänglichkeit der Serviceleistungen und die Ausbildung des Fluggesellschaften- und Flughafenpersonals. Zusätzlich muss so bald wie möglich die Frage gelöst werden, wie künftig vermieden werden kann, dass "aus Sicherheitsgründen" Flugpassagiere mit Behinderung der Flugtransport verweigert wird.
Bis spätestens Anfang 2010 sollen die Schweizer Fluggesellschaften und Flughäfen für die Behindertengleichstellung fit gemacht werden. Die Fachstelle und der Rat Égalité Handicap werden die Anliegen der Behindertenorganisationen koordinieren und über weitere Entwicklungen informieren
25. August 2008
Flyer zum Merkblatt Flugtransportverweigerung
Viele Menschen mit Behinderung sehen sich anlässlich von Flugreisen mit Benachteiligungen konfrontiert. So zum Beispiel wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, die behinderte Person ohne Begleiter zu transportieren. Égalité Handicap stellte kürzlich ein Merkblatt zur Verfügung, welches den Betroffenen Tipps für solche Situationen anbietet und insbesondere auch über die rechtliche Lage informiert.
Neu ist nun auch ein einseitiger Flyer aufgeschaltet.
23. Juli 2008
EU: Verordnung für Flugpassagiere mit Behinderung tritt am Samstag in Kraft
Am nächsten Samstag, 26. Juli 2008, tritt die EG Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft. Die Artikel 3 und 4, welche die Flugtransportpflicht behinderter Menschen regeln, sind bereits seit einem Jahr wirksam. Die Verordnung enthält Vorschriften für den Schutz und die Hilfeleistung für Flugreisende mit Behinderung und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese Personen vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten.
Verordnungstext
Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Verordnung im Verlaufe des Jahres 2009 auch von der Schweiz nachvollzogen. Dies macht Sinn, denn die grossen Flughäfen Basel-Mulhouse, Genf und Zürich sind international ausgerichtet. Basel-Mulhouse betrifft gar Frankreich als EU Mitgliedsstaat. In Zusammenarbeit mit Égalité Handicap und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt momentan daran zu prüfen, wie die Verordnung in der Schweiz umgesetzt werden soll. Betroffen sind insbesondere die Frage der Ausbildung des Fluggesellschaften und Flughafenpersonals sowie die Schaffung von Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung.
Bereits jetzt hat Égalité Handicap ein Merkblatt zur Frage der Transportverweigerung erarbeitet:
18. Juli 2008
Flugtransportverweigerung: Merkblatt für Reisende mit einer Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung sehen sich anlässlich von Flugreisen mit Benachteiligungen konfrontiert. So zum Beispiel wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, die behinderte Person ohne Begleiter zu transportieren.
Égalité Handicap stellt neu ein Merkblatt zur Verfügung, welches den Betroffenen Tipps für solche Situationen anbietet, und insbesondere auch über die rechtliche Lage informiert.
11. April 2008
EU und Schweiz: Verstärktes Engagement gegen Benachteiligung von behinderten Flugpassagieren
Im Juli dieses Jahres tritt die EG-Verordnung Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität umfassend in Kraft. In diesem Zusammenhang hat der EU-Kommissar für Transport, Jacques Barrot, bekräftigt, dass die Umsetzung der Rechte Behinderter verstärkt angestrebt wird. Auch die Schweiz wird im Verlaufe der nächsten Monate die EU-Verordnung nachvollziehen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wird darauf basierend Sensibilisierungsmassnahmen bei den Flug- und Flughafenunternehmen initiieren.
24. Oktober 2007
ZH: Behindertengerechte Haltestellen: Kredit bewilligt
Im Kanton Zürich sollen S-Bahn- und Tramhaltestellen in den nächsten sieben Jahren behindertengerecht ausgebaut werden. Der Kantonsrat bewilligte dazu mit 143 zu 0 Stimmen einen Rahmenkredit in der Höhe von 32 Millionen Franken. Der gutgeheissene Rahmenkredit ermöglicht bauliche Anpassungen verschiedener S-Bahnstationen. Angepasst werden Stationen der Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn, der Forchbahn, der Südostbahn, der Bremgarten-Dietikon-Bahn sowie Tramhaltestellen in der Stadt Zürich.
Link Kantonsrat
11. September 2007
Österreich: Klage wegen Beförderungsverweigerung
Einem Studenten wurde in Wien vom Buschauffeur die Beförderung verweigert. Elektrorollstühle seien verboten, die würden die Rampe durchbiegen, so die Begründung des Busfahrers. Da die Schlichtung vor dem Bundessozialamt scheiterte, weil die Wiener Linien den Standpunkt vertraten, durch die Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer alles gemacht zu haben, was für sie machbar sei, legte der Betroffene mit Unterstützung des "Klageverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfer" Klage beim Bezirksgericht ein. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht als Entschädigung für eine erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schadenersatz vor.
Rechtslage in der Schweiz:
Linienverkehr-Betriebe sind gemäss BehiG verpflichtet, ihre Dienstleistungen benachteiligungsfrei anzubieten. Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens bis Ende 2023 behindertengerecht sein (Art. 22 BehiG). In der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) wird definiert, wie der öffentliche Verkehr zu gestalten ist, damit er auch dentsächlich behindertengerecht ist. Unter anderem muss gemäss Art. 5 Abs. 1 VböV der Zugang zu Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs für Hand- und Elektrorollstühle mit einer Länge von bis zu 120 cm, einer Breite von bis zu 70 cm und einem Gesamtgewicht von bis zu 300 Kg gewährleistet sein. Die Benützung soll in der Regel auch für Rollstühle mit kuppelbaren elektrischen Antriebsgeräten, für Behinderten-Electroscooter und für ähnliche Fahrzeuge ermöglicht werden (Abs. 2).
26. Juni 2007
Die Fachstelle BöV in Olten sucht Fachperson für behindertengerechten öffentlichen Verkehr
Die Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr sucht auf 1. September 2007 oder nach Vereinbarung eine Fachperson für behindertengerechten öffentlichen Verkehr.
26. Juni 2007
Übersicht zu Blinden- und sehbehindertengerechter dynamischer Fahrgastinformation
Die Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr informiert in der Juli-Ausgabe der BöV-Nachrichten über aktuelle Systeme, welche für Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr zugänglich machen.
BöV Nachrichten
17. Januar 2007
Fahrplaninformationen ÖV
Die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) schreibt vor, dass rollstuhlzugängliche Kurse und Haltepunkte nach Möglichkeit in den Netz- und Fahrplänen zweckmässig verzeichnet sein sollen. Wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Montag mitteilte, können ab sofort die rollstuhlgängigen Angebote aller schweizerischen Bus-, Tram- und Bahnlinien auf der Website www.fahrplanfelder.ch abgefragt werden. Ermöglicht wurde dies durch das BAV selber sowie durch die schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV), welche die Daten für das Fahrplanjahr 2007 erhob.
Mitteilung BAV
12. Juli 2006
BöV News
In der Juni Ausgabe der BöV News erhalten Sie Informationen über die neuen Verordnungen des UVEK zur behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs, den Notruf für Hörbehinderte per SMS, die Zulassung durch das BAVdes ICE1-Refit sowie die Designproblematik der Aussentüren von öV-Fahrzeugen.
21. Juni 2006
Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung
Kleiner Sieg für Menschen mit Behinderung!
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung zur Differenzbereinigung beschlossen, sich bei den streitigen Punkten dem Ständerat anzuschliessen (siehe Bericht vom 14.6.2006). Dies bedeutet, dass somit keine Einschränkung der Anpassungserfordernis gemäss Behindertengleichstellungsgesetz nur auf neue Seilbahnen stattfindet. Damit hat sich die Lobbyarbeit der Fachstellen Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) sowie Egalité Handicap ausbezahlt.
Link Protokoll
14. Juni 2006
Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung
Das BehiG sieht vor, bis 2024 alle Installationen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht zugänglich zu machen. Diese gesetzlich verankerte Verpflichtung gilt unter anderem für Seilbahnen ab 9 Plätze pro Transporteinheit, die der Personenbeförderung dienen. In der Frühlingssession 06 hatte sich der Nationalrat mit der Tragweite des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG im Seilbahnbereich beschäftigt. Er wollte bestehende Seilbahnen, auch bei Renovationen, von der Verpflichtung entbinden, Anpassungen ans BehiG vorzunehmen. Zusammen mit der Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr BöV hat die Fachstelle Égalité Handicap in der ständerätlichen Kommission Lobbyarbeit gegen diese Einschränkung betrieben, mit einem erfreulichen Ergebnis: In seiner heutigen Sitzung ist der Ständerat dem Nationalrat in diesem Punkt nicht gefolgt und hat sich für den Kommisssionsantrag ausgesprochen, der keine Einschränkung der Anpassungserfordernis nur auf neue Seilbahnen vorsieht.
Protokoll Ratsdebatte
14. Juni 2006
EU: Luftfahrtsverordnung
In ihrer Sitzung vom 9. Juni 2006 haben die europäischen Verkehrsminister in Luxemburg dem Verordnungsentwurf des Europarlamentes betreffend die Rechte der Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität zugestimmt. Die Regelung erlaubt es den Fluggesellschaften jedoch nach wie vor, ausnahmsweise Fluggäste aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Das European Disability Forum verlangt, dass diese Sicherheitsgründe konkretisiert und harmonisiert werden, um eine transparente Anwendung sicherzustellen. Die neue Regelung wird ab Sommer 2007 in Kraft treten.
Quelle: kobinet
Dokument Verordnungsentwurf:
29. Dezember 2005
Neue Regelungen für behinderte Flugpassagiere in der EU
Das Europäische Parlament hat vor zwei Wochen eine Richtlinie verabschiedet, die die Rechte von Flugpassagieren mit Behinderung regelt.
Auf den europäischen Flughäfen benötigen laut Schätzungen der EU jährlich bis zu 10 Millionen Passagiere Assistenzleistungen, viele von ihnen beschweren sich über Vernachlässigung und unzureichenden Service.
Die Richtlinie regelt, dass alle Reisenden mit Behinderung kostenlos die nötigen Assistenzleistungen bekommen müssen, die es ihnen ermöglichen, eine Flugreise durchzuführen. Dies umfasst u.a. das Einchecken, das Boarding, die Flugreise selbst und das Verlassen des Flugzeugs. Bis spätestens 48 Stunden vor Abflug muss der Assistenzbedarf der Fluglinie bekannt gegeben werden, wobei die Leistungen für Hin- und Rückflug gelten. Der Richtlinientext sieht vor, dass Fluggesellschaften die Beförderung von körperlich und geistig Behinderten, Älteren, Blinden oder Gehörlosen nicht wegen deren eingeschränkter Mobilität verweigern dürfen. Die Regelung ist vor allem auch bei Billiganbietern wichtig, da diese bisher den Transport z.T. ablehnten.
Die Bestimmungen über die Beförderungspflicht treten 2007 in Kraft; alle anderen Bestimmungen gelten erst ab 2008. Die neue EU Verordnung gilt für Flughäfen mit mehr als 150 000 Passagieren pro Jahr. Ob die Schweiz die Regelung übernimmt, steht allerdings noch nicht fest.
18. Oktober 2005
Rechte der Flugzeugreisenden mit einer Behinderung in der EU: Verordnung in Erarbeitung
Im Flugverkehr sehen sich behinderte Menschen oft diskriminiert. Die EU Kommission hatte deshalb im Februar 2005 einen Vorschlag für eine Verordnung erarbeitet, welche auf eine Stärkung der Rechte von Flugreisenden mit einer Behinderung in der Europäischen Union zielt.
Am 11. Oktober 2005 - beschloss nun der Auschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments einen Bericht zum Verordnungsentwurf, der noch weitergehende Vorschläge beinhaltet. Das EU Parlament, welches die Verordnung noch gutheissen muss, wird sich am 14. November 2005 damit auseinandersetzen. Die Verordnung würde dann zwei Jahre nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
18. Juli 2005
Behinderte und öffentlicher Verkehr in den USA. Neue Bestandesaufnahme
Im Juni wurde in den USA einen sehr umfassenden Bericht des "National Council on Disability" publiziert, welcher sich mit dem Thema Behindertengerechtigkeit des öffentlichen Verkehrs widmet. Hauptziel ist, den heutigen Stand zu beurteilen.
19. November 2004
Behindertenfahrdienste Bern. Übergabe der Petition "Sturmwoche"
Heute wurde dem Kanton Bern die Petitition gegen den Abbau bei den Behindertenfahrdiensten übergeben. Mehr als 50'000 Unterschriften wurden innerhalb von drei Monaten gesammelt. Ein unglaublicher Erfolg! Nun ist zu hoffen, dass der Kanton zusammen mit den Betroffenen raschstmöglich eine Lösung finden wird.
16. November 2004
Abbau bei den Behindertenfahrdiensten
Seit ein paar Wochen haben sowohl Égalité Handicap wie auch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) viele Anfragen von besorgten Menschen erhalten. Zu Recht: In unterschiedlichen Regionen (und insbesondere Bern und Zürich) ist der Abbau der Dienstleistungen bereits angekündigt worden. Die Fahrten werden kontingentiert und/oder sie werden für den Betroffenen sehr viel teurer.
Wollen auch Sie mehr zu diesem Thema erfahren?
Informationen zur rechtlichen Lage:
Aufruf zur politischen Aktion:
1. November 2004
Öffentlicher Verkehr: Erste Verbandsbeschwerde durch Procap
In diesem Frühjahr hat Procap, im Einvernehmen mit Agile, Pro Infirmis und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter (SAEB), zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, gestützt auf dem Behindertengleichstellungsgesetz eine Beschwerde im Bereich Behinderte und öffentlicher Verkehr zu erheben. Dabei wurde sie durch die Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) unterstützt. Durch diesen Rechtsschritt hat die Behindertenorganisation – so der Tagesanzeiger vom 28.10.2004 – „offenbar eine allseits zufrieden stellende Lösung herbeigeführt“.
Zur Diskussion standen die neuen Panoramawagen der Glacier-Express-Züge, welche die Rhätische Bahn (RhB) und die Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGB) bauen lassen. Das Bundesamt für Verkehr hatte das Pflichtenheft und die Typenskizze für den Waggonbau genehmigt. Darin war pro Zugeinheit ein Rollstuhlplatz in der 1. Klasse und eine rollstuhlgängige Toilette vorgesehen. Zu Recht erachteten Procap und die Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr, dass dies nicht reiche, um den Anforderungen des BehiG betreffend einem für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernisse benutzbaren öffentlichen Verkehr zu entsprechen. Sie verlangten zwei Rollstuhlplätze in der 1. Klasse und weitere in der 2. Klasse. Zudem müsse die Toilette grösser sein.
Im Laufe des Verfahrens konnten sich die Parteien einigen. Es wurden Lösungen gefunden, die sich bei den engen Platzverhältnissen der Schmalspurbahn realisieren lassen: eine bessere Rollstuhltoilette, mehr Manövrierraum auf der Plattform davor, verschiebbare bzw. rasch demontierbare Sitze in der 1. und 2. Klasse, ein paar Zentimeter breitere innere Türen in den Wagen 2. Klasse.

