Chronologie News zum Thema Einbürgerung
7. September 2010
Erfolgereiche Beschwerde gegen Diskriminierung bei Einbürgerungsgesuch
Gegen den Entscheid der Gemeinde aus dem Jahr 2008 hatte die Familie mit Unterstützung von Égalité Handicap Beschwerde eingereicht und nun nach drei Jahren Recht bekommen. Die Gemeinde hat dem Mädchen nun das Bürgerrecht verliehen, damit ist endlich ein verfassungsmässiger Rechtszustand hergestellt und die Diskriminierung des Mädchens beendet worden.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Entscheid für künftige Einbürgerungsgesuche von Menschen mit Behinderung als Beispiel dienen wird und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei der Einbürgerung endlich beendet werden kann.
15. Januar 2010
Stellungnahme zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes
Der Gleichstellungsrat, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) und die Fachstelle Égalité Handicap reichen eine Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes ein. Einbürgerungsgesuche von Menschen mit Behinderung werden oft auf diskriminierende Weise abgelehnt. Griffige Regeln sind daher dringend notwendig.
In ihrer Stellungnahme zur geplanten Revision des Bürgerrechtsgesetzes weisen der Gleichstellungsrat, die DOK und die Fachstelle Égalité Handicap darauf hin, dass zur Verbesserung der Chancen auf eine benachteiligungs- und diskriminierungsfreie Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen eine Stärkung der Rechtslage notwendig ist. Dazu gehört etwa die ausdrückliche Verankerung von Diskriminierungsverboten in kantonalen und kommunalen Bürgerrechtsgesetzen sowie Regelungen, welche die Einbürgerungsbehörden zwingend verpflichten, die Situation von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens und für den Einbürgerungsentscheid zu berücksichtigen.
Vernehmlassungsantwort zum Bürgerrechtsgesetz
Schwachpunkte in der Revision des Bürgerrechtsgesetzes
In der Stellungnahme wird grundsätzlich begrüsst, dass im Vorentwurf eine Regelung enthalten ist, welche die zuständigen Behörden verpflichtet, die Situation von Menschen, welche die Integrationskriterien aus psychischen oder physischen Gründen nicht erfüllen können, zu berücksichtigen (Art. 12). Die Formulierung greift jedoch zu kurz: Einerseits werden Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit chronischer Krankheit von der aktuellen Formulierung nicht erfasst. Andererseits sind auch diejenigen Gesuchstellenden von der Formulierung ausgeschlossen, welche die Integrationskriterien nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können.
Problematisch ist weiter, dass die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die Bewerberin oder der Bewerber bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung besitzt (Art. 9). Diese Regelung hat zur Folge, dass allfällige Benachteiligungen oder gar Diskriminierungen im Verfahren zur Erteilung einer ausländerrechtlichen Niederlassungsbewilligung im Einbürgerungsverfahren weitergeführt werden.
19. August 2009
Bundesgericht stärkt Verfahrensrechte bei Einbürgerungen
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Einbürgerungskandidaten teilweise gutgeheissen. Die in der Gemeinde Rheineck (SG) in den Jahren 2003/2004 eingereichten Einbürgerungsgesuche müssen nun vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen beurteilt werden, nachdem die Gesuche nach einer längere Odyssee von der kommunalen Bürgerversammlung bereits zweimal ohne rechtmässige Begründung abgewiesen worden waren.
Mit dem Urteil werden auch die Verfahrensrechte von einbürgerungswilligen Menschen mit Behinderungen gestärkt. Es darf nun nicht mehr vorkommen, dass die Gesuchteller nach einer diskriminierenden Einbürgerungsverweigerung durch die Gemeinde mehrfach im Ping-Pong von der kantonalen erstinstanzlichen Beschwerdeinstanz zurück an die Gemeinde und von dort wieder mittels Beschwerde wegen erneuter Diskriminierung an den Kanton geschickt werden, ohne dass dieser selbst die Einbürgerungsvoraussetzungen prüfen kann.
Medienmitteilung des Bundesgerichts (7. August 2009)
Einbürgerungen in Rheineck (Tagesanzeiger, 7. August 2009)
Kanton muss über Einbürgerungen entscheiden (St. Galler Tagblatt, 7. August 2009)
"Der Bürger muss nein sagen dürfen" (Stimme im Rheintaler, 11. August 2009)
24. April 2009
Medienmitteilung des Regierungsrats Kanton Zug zu Einbürgerungsfall
Der Zuger Regierungsrat informierte heute Morgen über einen von der Fachstelle Égalité Handicap begleiteten Fall einer jungen, geistig behinderten Frau, deren Einbürgerungsgesuch abgelehnt wurde mit der Begründung, sie sei wegen ihrer geistigen Behinderung nicht urteilsfähig.
Medienmitteilung (Regierungsrat Kanton Zug)
Der Regierungsrat heisst die dagegen eingereicht Beschwerde gut und weist die Gemeinde an, sich mit dem Einbürgerungsgesuch zu befassen, da alle Voraussetzungen für ein Eintreten erfüllt gewesen waren. Dabei verweist der Regierungsrat auch auf das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, das besonders beachtet werden müsse.
30. März 2009
Medienmitteilung der Fachstelle und des Rates Égalité Handicap zur Einbürgerung
Letzten Freitag haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberriet (SG) Benon P. zum dritten Mal aufgrund seiner Behinderung und seiner Herkunft aus dem Balkan die Einbürgerung verweigert. Die Fachstelle Égalité Handicap war an der äusserst emotionalen Gemeindeversammlung anwesend und fordert von Bund und Kantonen die Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
19. Februar 2009
NZZ am Sonntag berichtet über Fälle problematischer Einbürgerungsverweigerung
Am letzten Sonntag thematisierte die NZZ am Sonntag problematische Fälle von Einbürgerungsverweigerungen wegen der Behinderung. Die Praxis der Fachstelle Égalité Handicap zeigt, dass immer wieder Menschen der Schweizer Pass verweigert wird, weil sie von der Fürsorge abhängig sind, dies obwohl die Ursache der Abhängigkeit in der Behinderung liegt (Égalité Handicap berichtete bereits darüber). Auch sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Einbürgerungsgesuch einer Person mit geistiger Behinderung abgelehnt wurde mit der Begründung, ihr fehle es an der intellektuellen Fähigkeit, die Tragweite der Einbürgerung zu erkennen.
Artikel der NZZ am Sonntag (von Heidi Gmür)
23. Januar 2009
Einbürgerung von Menschen mit Behinderung: Wegweisendes Urteil des Bundesgerichts
Im Dezember 2005 verweigerte der Gemeinderat einer Zürcher Gemeinde einer jungen Frau mit geistiger Behinderung wegen ihrer Fürsorgeabhängigkeit den Schweizer Pass. Begründet wurde dies unter anderem mit der fehlenden „wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit“. Das Bundesgericht qualifiziert diesen Entscheid als eine Diskriminierung aufgrund der geistigen Behinderung. Es erachtet die rein finanziellen Interessen der Gemeinde den Interessen der jungen Frau auf Schutz ihrer Würde als untergeordnet. Égalité Handicap freut sich sehr über dieses Urteil und fordert, dass es von den Kantonen und Gemeinden umgesetzt wird.
Medienmitteilung Égalité Handicap
30. Oktober 2008
Diskriminierung bei der Einbürgerung. Bericht im Tagesanzeiger
Im Tagesanzeiger von heute wird über die Praxis verschiedener Gemeinden berichtet, Menschen wegen ihrer geistigen Behinderung nicht einzubürgern. In zwei Fällen sind zur Zeit Beschwerden der Betroffenen an die nächste kantonale Instanz hängig. Diese wurden von Égalité Handicap verfasst. Ein weiterer Fall soll in der nächsten Zeit vom Bundesgericht entschieden werden: wegen mangelnder wirtschaftlicher Selbsterhaltungsfähigkeit wurde die geistig behinderte Person nicht eingebürgert.
Wer von einer solchen Diskriminierung betroffen ist oder von einem Fall Kenntnis hat, kann sich jederzeit bei Égalité Handicap melden.
27. Mai 2008
Einbürgerungsinitiative: Pressemeldung des Gleichstellungsrates Égalité Handicap
Bewerber für Einbürgerungen mussten erleben, dass ihr Gesuch aufgrund ihrer Behinderung abgewiesen wurde. Eine schockierende Situation, die vom Gleichstellungsrat Égalité Handicap anlässlich seiner letzten Sitzung einstimmig verurteilt wurde. Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung zur Einbürgerungsinitiative erlässt der Gleichstellungsrat Égalité Handicap folgende Pressemeldung:
8. April 2008
Kanton Freiburg: Verwaltungsgerichtsentscheid Einbürgerung / Behinderung
Im vorliegenden Entscheid geht es um die abgelehnte Einbürgerung einer Familie, in der der Familienvater eine IV Rente bezieht. An der Versammlung fand eine Diskussion zur Einbürgerungsvorlage statt, und es wurde ein Ablehnungsantrag gestellt. Die Gegner machten im Wesentlichen geltend, dass die Familie noch nicht lange Zeit in der Gemeinde wohnhaft ist und dass der Ehemann eine IV-Rente bezieht. Die Gemeindeversammlung lehnte in geheimer Abstimmung das Einbürgerungsgesuch ab. Das Verfahren wurde weitergezogen, das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und wies den Fall zur Neubeurteilung an die Gemeindeversammlung zurück.
14. November 2007
Entscheid Verwaltungsgericht Kanton Zürich
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 24. Oktober 2007 einen ablehnenden Entscheid gefällt betreffend dem Gesuch einer grundsätzlich anspruchsberechtigten behinderten ausländischen Jugendlichen auf Einbürgerung durch die Gemeinde wegen Fehlens der Voraussetzung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit. Die junge Frau ist geistig behindert, lebt in einem Heim und wird vollumfänglich von der Asylfürsorge unterstützt. Grund für die Ablehnung war unter anderem das Überwiegen der finanziellen Interessen der Gemeinde, die im Falle einer Einbürgerung die Fürsorgekosten übernehmen müsste. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
11. September 2007
Zwei neue Bundesgerichtsentscheide zur Frage der Einschulung bzw. der Einbürgerung
Das Bundesgericht hat zwei neue Entscheide zur Frage der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung gefällt.
Entscheid zur Einschulung in eine Einschulungsklasse:
In seinem Urteil vom 16. August 2007 (2C_187/2007) musste es über die Rechtmässigkeit der Zuweisung eines Mädchens in eine Einschulungsklasse entscheiden. Die zuständige Primarschulpflege fällte den Entscheid auf der Grundlage des schulspychologischen Berichts, welcher bei X. eine Sprachentwicklungsstörung und eine psychomotorische Entwicklungsstörung sowie einen Entwicklungsrückstand feststellte und auf eine Sonderschulbedürftigkeit schloss. Das Gericht konnte auf Beschwerde der Mutter weder einen Verstoss gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) noch eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht feststellen. Auch seien weder Verfahrensrechte verletzt noch das kantonale Schulrecht willkürlich ausgelegt worden. Im Entscheid äusserte sich das Bundesgericht auch zur Zuständigkeit des Bundesgerichts und zur Beschwerdeart bei Schulzuweisungsentscheiden.
Zusammenfassung des Urteils
Originalurteil (Suchnummer: 2C_187/2007; direkt in die Suchmaske eingeben!)
Entscheid zur Verweigerung der Einbürgerung:
Im Urteil vom 7. Juni 2007 1P.760/2006 hatte das Bundesgericht darüber zu befinden, ob die Verweigerung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Behinderung verstösst. Dem Einbürgerungswilligen wurde an der Gemeindeversammlung von Oftringen der Schweizer Pass verweigert. In der Abstimmungsdiskussion wurde auf die mangende Integration und auf den Umstand, dass dieser im Wesentlichen bei seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn in Emmenbrücke wohne, hingewiesen. Zusätzlich war von einer Invalidität des Gesuchsteller die Rede. Das Bundesgericht konnte keine Verletzung von Art. 8 Abs. 2 BV festellen und begründete dies damit, dass bei einer Gesamtbetrachtung der potenziellen Begründungen nicht die Invalidität im Vordergrund stand, sondern in erster Linie die Frage des effektiven Wohnortes entscheidend war.
Zusammenfassung des Urteils
Originalurteil (Suchnummer: 1P.760/2007; direkt in die Suchmaske eingeben!)
27. August 2007
Diskriminierung bei der Einbürgerung
Dem aus dem Norden Albaniens stammende Benon Pjetri wurde an der Bürgerversammlung der Gemeinde Oberriet im Kanton St. Gallen die Einbürgerung verweigert, weil er eine Körperbehinderung hat. Radio Ri führte am Montag ein Gespräch mit Herrn Pjetri. Égalité Handicap, der den jungen Mann berät, war auch dabei.
23. August 2007
Diskriminierung bei der Einbürgerung: Live Radio Sendung mit Teilnahme von Égalité Handicap
Im März 2007 stellte sich der aus dem Norden Albaniens stammende 33-jährige Benon Pjetri zum zweiten Mal vor der Gemeindeversammlung der Gemeinde Oberriet im Kanton St. Gallen zur Einbürgerung. Trotz erfolgreicher Integration des körperlich behinderten Rollstuhlfahrers und trotz Emfpehlung des Einbürgerungsrats an die versammelten Stimmberechtigten, Pjetri einzubürgern, wurde er wieder abgelehnt. Die Gründe können nicht eindeutig und umfassend eruiert werden. Offensichtlich spielte auch seine Behinderung eine Rolle; denn während der im Vorfeld der Abstimmung geführten Diskussion beantragte ein Stimmbürger die Ablehnung der Einbürgerung mit Hinweis auf die Behinderung Herrn Pjetris und der Begründung, dass er ohnehin "von uns lebt" und er nur unsere Institutionen ausnützen wolle.
Herr Pjetri hat mit Hilfe eines Anwalts Beschwerde gegen die diskriminierende Verweigerung des Schweizer Passes eingereicht. Wird der Entscheid gutgeheissen, sind die Oberrietnerinnen und Oberrietner erneut verpflichtet, über das Einbürgerungsgesuch zu befinden.
Artikel im St. Galler Tagblatt vom 2. April 2007
Am nächsten Montag, 27. August, findet von 19 - 20 Uhr ein Live-Gespräch mit dem Betroffenen mit Teilnahme von Égalité Handicap statt. Sie können das Gespräch auf dem Internet mitverfolgen.
Sendung "Im Gespräch" (Live im Internet und ab 21 Uhr auf der Website von Radio Ri)

