Chronologie News zum Thema Bau

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Diskriminierungsproblematik werden jeweils in Form von News auf der Einstiegseite des Internetauftritts präsentiert. An dieser Stelle werden zusätzlich sämtliche Informationen chronologisch aufgelistet, die den Bereich Bau betreffen. Dies erlaubt Ihnen eine "historische" Übersicht zu den wichtigen Schritten in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Januar 2004.

29. Januar 2010

Sensibilisierung für altersgerechte Wohnbauten

 

Die Schweizerische Fachstelle für behindertegerechtes Bauen organisiert am 4. März anlässlich der Veröffentlichung der neuen Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten eine Tagung im Zürcher Volkshaus. Die aktuelle bauliche Umwelt ist noch immer von strukturellen Diskriminierungen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung geprägt. Eine Sensibilisierung ist daher dringend notwendig.Am Donnerstag, 4. März 2010 findet aus Anlass der Lancierung der neuen Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten im Volkshaus Zürich eine Fachtagung statt. Referenten aus dem In- und Ausland beleuchten das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Tagung richtet sich an Architekten, Planer, Gerontologen, Altersbeauftragte, Behörden, Gemeindevertreter und private Bauherren.

 

Anmeldung und Tagungsprogramm

 

Strukturelle Diskriminierung im Baubereich

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist oft strukturell bedingt. Als strukturelle Diskriminierung werden diejenigen Formen von Diskriminierung bezeichnet, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft begründet sind. Bei Wohnbauten zeigt sich das Problem darin, dass bei der Gestaltung des bestehenden Wohnraums die Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung bis anhin nur ungenügend mitberücksichtigt worden sind, und deshalb auch nicht genügend alters- und behindertengerechter Wohnraum zur Verfügung steht.

29. Januar 2010
Erfolg vor Bundesgericht


Die Stadt Zürich ist verpflichtet, ein Strassenprojekt an der Seefeldstrasse besser an die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung anzupassen. Dies bestätigte das Bundesgericht in einem Entscheid vom letzten November 2009 und gab damit einem Anliegen der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen Recht

Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen gelangte im September 2009 ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Im Urteil verpflichtete das Gericht die Stadt Zürich, Trottoirüberfahrten durch einen Absatz von 3 cm oder in gleichwertiger Weise taktil erfassbar von der Fahrbahn getrennt und durch eine Änderung der Belagsstruktur taktil erfassbar auszugestalten. Die von der Stadt Zürich eingereichte Beschwerde ans Bundesgericht war erfolglos.

Originalurteil

28. Januar 2009
ZVV (Zürcher Verkehrsverbund): neues Merkblatt "Reisen mit beeinträchtigter Beweglichkeit"

 

Für Menschen mit einer Behinderung, ältere Personen, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit sperrigem Gepäck kann das Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Herausforderung werden. Die neue Broschüre „Reisen mit beeinträchtigter Mobilität; Damit Du da bist, wo Du unabhängig bist“ (Stand Dezember 2008) soll dank einer guten Reisevorbereitung die Reise selbst vereinfachen. Sie gibt Übersicht über die folgenden Themen:


  • ZVV-Angebot für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
  • Gute Planung vereinfacht das Reisen
  • Verschiedene Möglichkeiten des Ticketkaufs
  • Fahrzeuge und Haltestellen: Alles zum Niederflurangebot
  • Tipps und Hinweise für individuelle Reisebedürfnisse
  • Reise mit eingeschränkter Mobilität
  • Tipps für das Reisen mit Kinderwagen oder Velos
  • Übersicht Niederflurangebot für Bus, Tram, S-Bahn

19. Januar 2009
Grossbritannien: Wegweisender Entscheid zugunsten von Menschen mit Behinderung

 

Unterstützt durch die Kommission für Gleichheit und Menschenrechte, hat David Allen, ein 17-jähriger Mann im Rollstuhl, eine Klage gewonnen, die er gegen die Royal Bank of Scotland erhoben hatte. Er konnte in die Bank mangels Lift nicht rein, und wurde von den Bankangestellten auf der Strasse bedient.

 

Zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Disability Discrimination Act in 1995 wurde durch das zuständige Gericht (Sheffield County Court) ein privates Unternehmen gezwungen, Anpassungen zugunsten von Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Zudem erhielt David Allen eine Entschädigung von 6550£.

5. Dezember 2008
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage hindernisfreier Ausgestaltung von Bahnhof-Perrons

 

Das Bundesverwaltungsgericht wies in einem Urteil vom 19. November eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Integration Handicap ab. Die Behindertenorganisation beantragte, dass die Perronkante im Rahmen einer Sanierung des Mittelperrons des Bahnhof Walenstadt (Kanton St. Gallen) entgegen der vom Bundesamt für Verkehr genehmigten Planung so anzuheben sei, dass der autonome Zugang von Personen im Rollstuhl zu Fahrzeugen mit Tiefeinstieg gewährleistet sei bzw. die gesetzlichen Vorgaben eingehalten seien. Falls dies nicht gutgeheissen werde, sei (eventualiter), so die Beschwerdeführerin, der Mittelperron baulich so auszuführen, dass eine spätere Anpassung der Perronkante von Gleis 3 gemäss Hauptantrag ohne grossen Aufwand möglich sei. Zudem sei die Plangenehmigung mit der Auflage zu versehen, dass Halte von Regionalzügen mit Tiefeinstieg regulär nur an den Perronkanten 2 und 4 stattfinden dürften.


Zusammenfassende Auszüge aus der Begründung des Gerichts:

 

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seinen Negativentscheid im Wesentlichen damit, dass der für Rollstuhlfahrer zu erwartende Nutzen aus einer den autonomen Zugang gewährleistenden Perronhöhe im heutigen Zeitpunkt in einem Missverhältnis zu den Gründen der Betriebssicherheit und zum wirtschaftlichen Aufwand stehe. Es handle sich weder um einen Knoten- bzw. Anschlussbahnhof noch sei geltend gemacht worden, der Bahnhof werde regelmässig oder häufig von Rollstuhlbehinderten genützt oder ihm komme aus anderen Gründen besondere Bedeutung zu. Demgegenüber hätte die Anhebung der Perronhöhe für die Beschwerdegegnerin (SBB) zur Folge, dass die einen hohen Stellenwert einzuräumenden Interoperabilität des schweizerischen Eisenbahnnetzes (d.h. die Befahrbarkeit mit beliebigen Fahrzeugtypen) als eines der Wesensmerkmale der Bahninfrastruktur nicht mehr gewährleistet wäre. Eine Gutheissung der Beschwerde hätte auf das gesamte Streckennetz eine erhebliche präjudizierende Wirkung. Dies würde die gesamte Betriebs- und Investitionsplanung in Frage stellen.

31. Juli 2008
Neuer Bundesgerichtsentscheid im Bereich Bau

 

Das Bundesgericht hatte in einem aktuellen Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli 2008 zu beurteilen, ob im Rahmen eines Anbaus eines öffentlich zugänglichen Gebäudes, nicht nur der Anbau selbst, sondern das ganze Gebäude dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) untersteht, also auch diejenigen Teile, die vom Umbau nicht betroffen sind. Konkret ging es um einen Um- und Anbau im Untergeschoss des Mineral- und Heilbad Unterrechstein (Gemeinde Trub, Appenzell Ausserrhoden), wo auf der Nordostseite des Untergeschosses ein neuer Saunabetrieb eingerichtet wurde.

 

Das Gericht hielt in seinem Urteil fest, dass nur diejenigen Gebäudeteile dem Geltungsbereich unterstellt seien, die vom bewilligungspflichten Bauvorhaben berührt sind, also nicht automatisch die ganze Baute. Zusätzlich stellte das Gericht aber auch klar, dass in den Geltungsbereich des BehiG alle Bereiche des Gebäudes fallen würden, die der Nutzung der vom bewilligungspflichten Bauvorhaben berührten Gebäudeteile dienten, also nicht nur diejenigen, die umgebaut würden.


Keine behindertengerechte Gesamtanpassung bei Umbau (Artikel vom 29. Juli in der NZZ)

22. Juli 2008
Zugängliche Bankomaten der Credit Suisse

 

Die Credit Suisse hat im März 2007 (als Bestandteil ihrer Accessibility-Inititative) begonnen, an häufig frequentierten und dafür geeigneten Standorten Bankomaten mit Audioanschluss (zwecks Diskretion) zu installieren. Im Juli 2008 konnten nun 209 sprechende Bankomaten in allen Regionen der Schweiz in Betrieb genommen werden. Die sprechenden Bankomaten führen sehbehinderte und blinde Benutzerinnen und Benutzer in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch mit leicht nachvollziehbaren Hinweisen durch die am Bankomat angebotenen Dienstleistungen. Die Installation dieser Bankomaten wurde in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenvertretern - unter anderem der Schweizerischen Blindenbibliothek, dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband sowie dem Schweizerischen Blindenbund - durchgeführt.

22. Juli 2008
Barrierefrei durch Liechtenstein

 

Die Internetseite "barrierefreies Liechtenstein" gibt Auskunft über die Zugänglichkeit zu 258 Einrichtungen in Liechtenstein. Das Projekt entstand im "Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007" und wurde jetzt aufgeschaltet. Derzeit betreffen die zur Verfügung gestellten Informationen hauptsächlich die Gruppe der Menschen mit Gehbehinderung. Doch auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung stossen bei der Nutzung von öffentlichen Gebäuden auf Barrieren. Zum Teil wurden diesbezügliche Informationen aufgenommen. „Barrierefrei durch Liechtenstein“ liegt auch als Broschüre vor. Sie kann kostenlos bei der Stabsstelle für Chancengleichheit (Tel. +423 / 236 60 60 oder info@scg.llv.li) oder beim Liechtensteiner Behinderten-Verband (Tel. +423 / 390 05 15 oder info@lbv.li) bezogen werden.

5. Juni 2008
Agile-Zeitschrift: Beiträge zur Gleichstellung

 

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift von Agile umfasst drei Beiträge zum Thema Gleichstellung:

 

21. April 2008
Liechtenstein: Internetseite "Barrierefrei durchs Liechtenstein"

 

Die Internetseite www.barrierefreise.li gibt mittels einfachen Symbolen Auskunft über die Zugänglichkeit von 258 Einrichtungen in allen 13 Gemeinden des Fürstentums Liechtenstein. Der Wegweiser wurde von der Stabsstelle für Chancengleichheit in Zusammenarbeit mit dem Liechtensteinischen Behinderten-Verband erstellt. Die Befragungen im Rahmen des Entstehungsprozesses haben vielen Gebäudeverantwortlichen Denkanstösse für die Beseitigung von Barrieren gegeben.


www.barrierefreies.li

21. April 2008
Grossbritannien: Leitlinien für Hotels zur Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts

 

Damit der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Hotels einfacher wird und zur Förderung des britischen Antidiskriminierungsrechts hat die Britische Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (Equality and Human Rights Commission) in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren Leitlinien für grosse Hotels und Hotelketten erarbeitet.


Mehr zu den PAS 88 Guidiance on accessibility of large hotel premises and hotel chains

11. April 2008
An alle Gemeindeverwaltungen: Tipps für einen besseren Zugang zu Menschen mit Behinderung

 

Das in Ordner- und CD-Form vorliegende Hilfsmittel "Die hindernisfreie Gemeindeverwaltung" gibt zahlreiche Tipps für Verbesserungen und richtiges Verhalten im Umgang mit behinderten Menschen. Für Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung ein unentbehrliches und spannendes Instrument für einen besseren Zugang zu ihren behinderten Mitmenschen.

 

Gebäude und Dienstleistungen von Gemeindeverwaltungen sind für behinderte Menschen oft nicht oder nur schwer zugänglich.

 

  • Wird beispielsweise für Dokumente eine zu kleine Schrift gewählt oder ist die Website nicht hindernisfrei, ist es für Sehbehinderte nicht oder nur erschwert möglich, Informationen der Gemeinde selbständig zu lesen.
  • Treppen und fehlende Lifte machen Gebäude zur schwer überwindbaren Hürde.
  • Ängste und Unsicherheit im Umgang mit Behinderten führen zu Missverständnissen und Frustrationen auf allen Seiten.

 

Bestellung (Flyer): Federas Beratung AG, Tel. 044 388 71 81, Fax 044 388 71 80, Mail: handbuch@federas.ch


Einblicke ins Handbuch:

30. Januar 2008
Kanton Basel-Stadt: Begehbarkeit öffentlicher Gebäude für Menschen mit einer Behinderung

Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr sollen auch für Menschen mit einer Behinderung begehbar und nutzbar sein. Ein Leitbild schlägt dazu die nötigen baulichen und organisatorischen Massnahmen vor. Diese sollen in den Gebäuden, wo noch Handlungsbedarf besteht, mit einem Rahmenkredit von 7 Mio. Franken umgesetzt werden.


Mehr dazu

23. Januar 2008
Infokampagne für hindernisfreies Bauen

 

Baufachleute im Kanton Bern sollen die Möglichkeiten für hindernisfreies Bauen besser kennen, einsetzen und ausschöpfen. Die Fachstelle "Hindernisfreies Bauen" hat dazu eine Informationskampagne gestartet. Die Kampagne richtet sich unter anderem an Bauverantwortliche, Architekten, Planer und Politiker. Obschon das Behindertengleichstellungsgesetz seit Anfang 2004 in Kraft ist, ortet die Fachstelle immer noch erheblichen Informationsbedarf.

 

Quelle: espace medien

14. Januar 2008
Crédit Suisse verkündet verschiedene Anpassungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

 

In einem Pressecommuniqué verkündet die Credit Suisse heute ein umfangreiches Programm das dazu dient, den Bedürfnissen der Menschen mit Mobilitäts-, Hör- und Sehbehinderung sowie älteren Menschen entgegenzukommen. Die Zugänglichkeit der Filialen, der Bankomaten, der Internetseite und andere Dienstleistungen (z.B. monatlicher Kontoauszug) wurden überprüft und entsprechende Massnahmen getroffen.

 

Damit reagiert die Credit Suisse auf die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Egalité Handicap begrüsst vor allem die Tatsache, dass das Angebot in bestimmten Bereichen wie der Zugänglichkeit des Angebots (vor allem des Internets) sowie in der Ausbildung des Personals über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.


Für weitergehende Informationen:

 

Internetseite

Pressecommuniqué:

11. September 2007
Österreich: Klage wegen Beförderungsverweigerung

 

Einem Studenten wurde in Wien vom Buschauffeur die Beförderung verweigert. Elektrorollstühle seien verboten, die würden die Rampe durchbiegen, so die Begründung des Busfahrers. Da die Schlichtung vor dem Bundessozialamt scheiterte, weil die Wiener Linien den Standpunkt vertraten, durch die Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer alles gemacht zu haben, was für sie machbar sei, legte der Betroffene mit Unterstützung des "Klageverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfer" Klage beim Bezirksgericht ein. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht als Entschädigung für eine erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schadenersatz vor.

 

Rechtslage in der Schweiz:
Linienverkehr-Betriebe sind gemäss BehiG verpflichtet, ihre Dienstleistungen benachteiligungsfrei anzubieten. Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens bis Ende 2023 behindertengerecht sein (Art. 22 BehiG). In der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) wird definiert, wie der öffentliche Verkehr zu gestalten ist, damit er auch dentsächlich behindertengerecht ist. Unter anderem muss gemäss Art. 5 Abs. 1 VböV der Zugang zu Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs für Hand- und Elektrorollstühle mit einer Länge von bis zu 120 cm, einer Breite von bis zu 70 cm und einem Gesamtgewicht von bis zu 300 Kg gewährleistet sein. Die Benützung soll in der Regel auch für Rollstühle mit kuppelbaren elektrischen Antriebsgeräten, für Behinderten-Electroscooter und für ähnliche Fahrzeuge ermöglicht werden (Abs. 2).

4. Juli 2007
Verbesserung des Zugangs zu Museen gefordert

 

Die Fachstelle und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap reichten heute ihre Stellungnahme zum Entwurf über die Museen und Sammlungen des Bundes (E-MSG) ein. Das Gesetz soll einerseits Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag erteilen. Andererseits wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Juli.

 

In der Stellungnahme wird festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen bei Museumsbesuchen unterschiedlichsten Benachteiligungen ausgesetzt sind. Dies betrifft sowohl die bauliche Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen (wie z.B. die bauliche Gestaltung des Eingangs und der Infrastruktur von Gebäuden und temporären Anlagen) als auch die Zugänglichkeit von Ausstellungsinhalten.

 

Égalité Handicap fordert unter anderem:

 

  • Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist im Rahmen der Museen und Sammlungen des Bundes, der "MUSEE SUISSE Gruppe" und hinsichtlich der Schaffung eines Schweizerischen Nationalmuseums systematisch und nachhaltig zu verfolgen.
  • Es ist durch das Bundesamt für Kultur (BAK) eine Projektgruppe einzusetzen mit den Aufgaben a. ein Konzept für ein behindertengerechtes Schweizerisches Nationalmuseum zu erarbeiten und b. die Umsetzung dieses Konzepts zu begleiten.
  • Unabhängig von der Schaffung eines Schweizerischen Nationalmuseums ist vom BAK in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen und dem Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Prüfung vorzunehmen, ob die "MUSEE SUISSE Gruppe" den gleichstellungsrechtlichen Vorgaben genügt. Allfällige Defizite sind zu beheben.

8. Juni 2007
Bundesrat ist gegen eine Bundesregelung zur weiteren Erleichterung des Parkierens für mobilitätsbehinderte Menschen

 

Nach Artikel 20a Abs. 1 Bst. a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) dürfen gehbehinderte Personen und Personen, die sie transportieren, an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert sind, währende höchsten zwei Stunden parkieren. Zudem ist es Ihnen nach Bst. b erlaubt, auf Parkplätzen höchstens sechs Stunden über die erlaubte Parkzeit hinaus zu parkieren. Diese am 1. März 2006 eingeführte Regelung im Bundesrecht fördert die Kenntnis und die Transparenz. So wurden zum Beispiel eine international anerkannte Parkkarte sowie neue und zusätzliche Parkierungsberechtigungen eingeführt.

 

Laut Nationalrat Marc F. Suter entspricht dies nicht den tatsächlichen Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen. Betroffene müssten vielfach umparkieren oder auf den Kinobesuch verzichten. Deshalb fordert er in einer Motion vom 21. März 2007 die erlaubte Zeit fürs Parkieren zur verdreifachen. Künftig müsse es erlaubt sein, im Parkverbot während sechs Stunden und auf Parkplätzen achtzehn Stunden über die erlaubte Parkzeit hinaus zu parkieren.

 

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Gerade in Stadtzentren sei es in erster Linie eine Aufgabe der zuständigen Gemeinwesen, genügend Parkierungsflächen für gehbehinderte Personen zu planen und bereitzustellen. Die Benützung der entsprechend signalisierten Parkfelder sei den Parkkarteninhabern vorbehalten und in der Regel zeitlich nicht beschränkt. Die in der VRV vorgesehenen Parkierungserleichterungen stellten somit lediglich Ausweichmöglichkeiten dar, wenn solche Parkfelder nicht ausreichend vorhanden oder schon besetzt sind. Die zur Diskussion stehenden Berechtigungen sollen also diese reservierten Parkfelder nicht ersetzen, sondern - im Sinne von Alternativen - ergänzen.


Sollte sich das entsprechende Parkplatzangebot im Einzelfall immer noch als ungenügend erweisen, so besteht für die zuständigen kantonalen Behörden überdies die Möglichkeit, das Parkieren besonders zu regeln. So kann an gehbehinderte Personen beispielsweise eine lokal begrenzte Ausnahmebewilligung erteilt werden, ähnlich wie dies auch für Anwohner in Wohnquartieren von gewissen Städten geschieht.


Der Ball liegt nun beim Parlament. Nationalrat und Ständerat müssen entscheiden, ob sie der Motion zustimmen oder dem Antrag des Bundesrats folgen. Momentan ist noch nicht bestimmt, wann der erstbehandelnde Rat darüber debattieren wird.

 

Unabhängig vom Entscheid des Parlaments ist es für die Behindertenorganisationen sinnvoll, auf kantonaler Ebene Lösungen zu finden.

15. November 2006
Schindler Preis für Architektur

 

Zum zweiten Mal seit 2003/04 hat der schweizerische Lifthersteller Schindler am 10. November im KKL Luzern den "Acces for All" Award verliehen, einen europäischen Architekturwettbewerb für Studenten und Architekturschulen. Ein Schlüsselaspekt war erneut die Thematik "Access for All", in diesem Fall war die Vorgabe, eine hindernisfreie Museumsmeile in Paris zu entwerfen.Über 500 Studenten aus 22 Ländern haben teilgenommen. Gewonnen hat ein Team von der Technischen Universität Wien.

21. Juni 2006
Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung

 

Kleiner Sieg für Menschen mit Behinderung!
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung zur Differenzbereinigung beschlossen, sich bei den streitigen Punkten dem Ständerat anzuschliessen (siehe Bericht vom 14.6. 2006). Dies bedeutet, dass somit keine Einschränkung der Anpassungserfordernis gemäss Behindertengleichstellungsgesetz nur auf neue Seilbahnen stattfindet. Damit hat sich die Lobbyarbeit der Fachstellen Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) sowie Egalité Handicap ausbezahlt.


Link Protokoll

14. Juni 2006
Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung

 

Das BehiG sieht vor, bis 2024 alle Installationen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht zugänglich zu machen. Diese gesetzlich verankerte Verpflichtung gilt unter anderem für Seilbahnen ab 9 Plätze pro Transporteinheit, die der Personenbeförderung dienen. In der Frühlingssession 06 hatte sich der Nationalrat mit der Tragweite des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG im Seilbahnbereich beschäftigt. Er wollte bestehende Seilbahnen, auch bei Renovationen, von der Verpflichtung entbinden, Anpassungen ans BehiG vorzunehmen. Zusammen mit der Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr BöV hat die Fachstelle Égalité Handicap in der ständerätlichen Kommission Lobbyarbeit gegen diese Einschränkung betrieben, mit einem erfreulichen Ergebnis: In seiner heutigen Sitzung ist der Ständerat dem Nationalrat in diesem Punkt nicht gefolgt und hat sich für den Kommisssionsantrag ausgesprochen, der keine Einschränkung der Anpassungserfordernis nur auf neue Seilbahnen vorsieht.


Protokoll Ratsdebatte

29. März 2006
Umstrittener Lifteinbau in Schulhaus

 

In Zollikofen, einer Vorortsgemeinde von Bern, hat das Parlament letzte Woche über den 4,9 Mio Kredit für die Renovation eines Schulhauses debatttiert. Der Kredit wurde angenommen, umstritten war jedoch der Einbau eines Liftschachtes, bzw. Lifts. Der Gemeinderat hatte vorgeschlagen, aus Spargründen nur den Schacht zu bauen, aber diesen leerzulassen. Frau Edith Vanoni, die bei Egalité Handicap Informationen bezüglich der Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts eingeholt hatte, argumentierte, dass ein Lifteinbau gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetz und die Bundesverfasung nötig sei, da ansonsten Menschen mit einer Behinderung diskriminiert würden. Die Gegner befanden u.a., man dürfe es nicht übertreiben, sollten einmal behinderte Kinder die Schule besuchen, so könne man immer noch einen Lift nachträglich einbauen. Am Ende entschied das Parlament bei einem Stand von 15-15 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für den Lifteinbau. Am 21. Mai entscheidet das Stimmvolk an der Urne.

design konzept: cobin media php code: ibrows