News rund um die BRK
Archiv News
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Diskriminierungsproblematik werden jeweils in Form von News auf der Einstiegseite des Internetauftritts von Égalité Handicap präsentiert - so auch zur UNO Behindertenrechtskonvention. An dieser Stelle werden sämtliche Informationen chronologisch aufgelistet, die nur im Zusammenhang mit der UNO Behindertenrechtskonvention stehen.
16. April 2012
UNO Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung
Vom 16.-20. April 2012 fand in Genf die 7. Session des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Der UN-Ausschuss setzte sich insbesondere mit dem Staatenbericht Perus auseinander sowie Individualbeschwerden aufgrund des Fakultativprotokolls zur Konvention. Zurzeit warten bereits 23 weitere Staatenberichte auf die Überprüfung durch den Ausschuss.
23. Dezember 2011
UNO Behindertenrechtskonvention: Umfangreiche Dokumentation auf der Website von Égalité Handicap
Die Fachstelle Égalité Handicap stellt auf ihrer Website ausführliche Informationen zur UNO Behindertenrechtskonvention zur Verfügung.
Die UNO Behindertenrechtskonvention konkretisiert die allgemeinen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Sie stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Im Jahr 2011 hat in der Schweiz die Vernehmlassung zur Ratifikation der Konvention statt gefunden; konkrete Ergebnisse sind noch nicht bekannt.
Die grosse Bedeutung der Konvention möchte auch die Fachstelle Égalité Handicap unterstreichen und hat daher auf ihrer Website die neue Rubrik "Die UNO Behindertenrechtskonvention" geschaffen. Damit will die Fachstelle Égalité Handicap dazu beigtragen, das Wissen um die Konvention, ihre Verpflichtungen und ihren Status in der Schweiz breiter zugänglich zu machen. In unterschiedlichen Rubriken werden die rechtlichen Grundlagen und Überwachungsmechanismen erklärt und Literatur zur Konvention sowie Links zur Verfügung gestellt.
15. Dezember 2011
BKZ-Info: Schwerpunkt UNO-Behindertenrechtskonvention
Die aktuelle Ausgabe des Info-Magazins der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ) widmet sich der UNO-Behindertenrechtskonvention und ihrer Bedeutung für die Schweiz. In der letzten Ausgabe der BKZ-Info im 2011 wird die potentielle Bedeutung der UNO-Behindertenrechtskonvention aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Pierre Margot-Cattin nähert sich der Konvention als Betroffener und Vizepräsident des Gleichstellungsrates. Die Fachstelle Égalité Handicap informiert über Zweck, Inhalt und Bedeutung des Übereinkommens für die Schweiz. Angie Hagmann, Leiterin von avanti donne, thematisiert die Pflicht zur verstärkten Berücksichtigung der mehrdimensionalen Diskriminierung von Frauen mit Behinderung. Andreas Rieder vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB orientiert über den Stand des Ratifizierungsprozesses.
BKZ-Info (Ausgabe 3/2011)
Forderung der lokalen Umsetzung
Olga Manfredi, Geschäftsleiterin der BKZ Zürich, verweist auf das Postulat der UNO-Behindertenrechtskonvention "Global denken - lokal handeln". Dass die Umsetzung regional zu erfolgen habe, zeige sich im Alltag bei der BKZ sehr deutlich, so Manfredi. Sie fordert eine starke Lobby, damit auf kantonaler Ebene der hindernisfreie Zugang von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen nicht allzu schnell auf der Strecke bleibt.
Das Postulat der BKZ zeigt, die UNO-Behindertenrechtskonvention dient sowohl als Instrument der Ermächtigung von Betroffenen, sich aktiv und konkret zu engagieren. Andererseits nimmt es auch die machtvollen Strukturen der Mehrheitsgesellschaft in die Pflicht, verstärkt Gesetze und Organisationen darauf auszurichten, Benachteiligungen abzubauen.
14. Dezember 2011
Publikation zum "Behinderungsbegriff"
Die deutsche Monitoring-Stelle zur Überwachung der UNO-Behindertenrechtskonvention erklärt in einer neuen Publikation den "Behinderungsbegriff" der UNO Behindertenrechtskonvention.
"Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des bzw. der Einzelnen betrachtet", so die Monitoring-Stelle in der Medienmitteilung zu einer aktuellen Publikation. Die UN-Behindertenrechtskonvention etabliere einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie werden - durch Barrieren in der Umwelt - behindert".
Die neue Publikation "Behinderung: Neues Verständnis nach Behindertenrechtskonvention" erläutert diesen neuen Behinderungsbegriff und setzt ihn in Beziehung zur Definition von Behinderung im deutschen Sozialrecht und in der internationalen Behinderungsklassifikation der Weltgesundheitsorganisation.
Publikation "Position Nr. 4"
Publikation in Leichter Sprache
Behinderungsbegriff im schweizerischen Recht
Zwar ist für die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention noch nicht gültig: die Ratifizierung wird im Jahr 2012 angestrebt. Doch gilt auch nach geltendem schweizerischen Behindertengleichstellungsrecht, dass Behinderungen massgeblich durch die soziale Umwelt bewirkt werden und nicht nur in der Person selbst verortet sind.
Art. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes
Nach Behindertengleichstellungsgesetz "bedeutet Mensch mit Behinderungen eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben".
3. Oktober 2011
UNO: Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung
Vom 19. – 23. September 2011 fand die 6. Session des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Genf statt. Auf der Agenda stand diesmal insbesondere die Besprechung des Berichts Spaniens. Spanien war mit einer bedeutsamen Delegation vor Ort vertreten, die sich den kritischen Fragen der Ausschussmitglieder und Vertreter der NGOs stellte.
Die Fachstelle Égalité Handicap nahm am Dienstag als Beobachterin an der Sitzung teil.
Mehr Informationen finden Sie hier.
8. September 2011
Konferenz der Vertragstaaten UNO Behindertenkonvention
Vom 7.-9. September 2011 findet in New York die vierte Konferenz der Vertragsstaaten zur Uno Behindertenkonvention statt.
Dies in Ausführung von Art. 40 UNO Behindertenkonvention, welcher vorsieht, dass die Vertragsstaaten regelmässig in einer Konferenz zusammen treten, um jede Angelegenheit im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Übereinkommens zu behandeln. Besprochen werden insbesondere die Themen „Verwirklichung der Konvention durch internationale Zusammenarbeit“, „politische und bürgerliche Teilhabe“ sowie „Arbeit und Beschäftigung“.
Alle Unterlagen finden Sie hier.
12. Juli 2011
Neues zur UNO Behindertenrechtskonvention
Seit 2008 informiert der Newsletter des Sekretariats der UNO-Behindertenrechtskonvention in englischer Sprache über Neuigkeiten rund um die Konvention.
Der aktuelle Newsletter des Sekretariats der UNO Behindertenrechtskonvention gibt interessante Einblicke in die Entwicklungen zur Umsetzung des Übereinkommens. Aktuell haben 102 Staaten die Konvention und 62 das Zusatzprotokoll ratifiziert. Vom 7.-9. September treffen sich die Vertragsstaaten zu ihrer vierten Konferenz, dieses Mal zum Thema „Entwicklung ermöglichen, Umsetzung der Konvention über Partizipation, Beschäftigung und internationale Kooperation“ (freie Übersetzung). Zudem findet vom 19.-23. September die sechste Sitzung des Konventionsausschusses statt.
Newsletter mit weiteren interessanten Informationen…
14. April 2011
UNO Behindertenkonvention
Der Gleichstellungsrat und die Fachstelle Égalité Handicap erachten den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen als notwendigen und logischen Schritt. Das Übereinkommen verstärkt das bestehende Schweizerische Behindertenrecht grundsätzlich und konkretisiert es. Und es kann dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu beschleunigen.
Die Fachstelle Égalité Handicap, Gleichstellungsrat und DOK haben daher eine Vernehmlassungsanwort erstellt.
Die Vernehmlassungsfrist für die UNO Behindertenkonvention läuft am 15. April 2011 ab.
Unterlagen zur Vernehmlassung zur UNO Behindertenkonvention:
28. März 2011
UNO Behindertenkonvention: Handbuch für Abgeordnete
Das Handbuch für Abgeordnete ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der UNO (UN-DESA), dem Amt der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) und der Interparlamentarischen Union (IPU). Einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erstellung des Handbuchs leistete ein Redaktionsbeirat aus Abgeordneten, Wissenschaftlern und Praktikern, dem auch viele Menschen mit Behinderungen angehörten.
Menschenrechte zu. Ziel des Handbuchs ist es, die Abgeordneten und die übrigen Akteure in ihren Bemühungen um die Umsetzung des Übereinkommens zu unterstützen. Zudem strebt es auch eine stärkere Sensibilisierung für das Übereinkommen und seine Bestimmungen und die Schärfung des Bewusstseins für die Probleme der Menschen mit Behinderungen an. Und es will den Parlamenten einen genaueren Einblick in die Mechanismen und Strukturen vermitteln, die zur wirksamen Inkraftsetzung des Übereinkommens unerlässlich sind.
Im Handbuch finden sich unter anderem Kapitel
- zur Entstehungsgeschichte der Konvention,
- zum Überwachungsmechanismus,
- zum Ablauf des Beitritts eines Staates zu Konvention,
- zur Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht, insbesondere zu den inhaltlichen Anforderungen an Gesetzgebungsmassnahmen, sowie
- zur Schaffung innerstaatlicher Institutionen für die Durchführung und Umsetzung der Konvention.
In den einzelnen Kapiteln wird mit Beispielen aus Ländern aus der ganzen Welt gezeigt, wie die Konvention umgesetzt wird und wie das Behindertenrecht in den unterschiedlichen Ländern ausgestaltet ist.
Zudem bieten zahlreiche Checklisten eine Orientierungshilfe für Abgeordnete.
4. März 2011
UNO Behindertenkonvention: Antwort der DOK, des Rates und der Fachstelle Égalité Handicap
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern DOK, Fachstelle und Rat Égalité Handicap den Beitritt der Schweiz zur UNO Behindertenkonvention und ihrem Fakultativprotokoll.
DOK, Rat und Fachstelle Égalité Handicap haben eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zur UNO Behindertenkonvention erarbeitet. Diese hebt die zentrale Bedeutung der Konvention für Menschen mit Behinderung in der Schweiz hervor und fordert zum Beitritt auf.
10. Januar 2011
EU hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert
Mit der förmlichen Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Europäische Union erstmalig als Ganzes einen Menschenrechts-Vertrag ratifiziert. Daneben haben auch sämtliche 27 Mitgliedstaaten den Vertrag unterzeichnet, und 16 von ihnen haben ihn bereits ratifiziert.Die EU ist damit verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür zu sorgen, dass alle Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang stehen.
In der Europäischen Union hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder sonstiger Barrieren, aber auch aufgrund von Diskriminierungen, verwehrt.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung
22. Dezember 2010
UNO Behindertenkonvention: Vernehmlassung eröffnet
Der Bundesrat hat heute am 22.12.2010 die Vernehmlassung für die Ratifikation der UNO Behindertenkonvention eröffnet.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 15. April 2011.
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Direktion für Völkerrecht, Bundeshaus Nord, 3003 Bern
e-mail: dv-menschenrechte@eda.admin.ch
Tel. 031/ 325 07 68
Fax 031/ 325 07 67
oder Sie finden die Unterlagen auch auf der Webseite der Bundesbehörden
Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.12.2010
Merkblatt der Fachstelle Égalité Handicap zur Konvention

